[599] Pernice, 1) Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. 11. Juni 1799 in Halle, gest. daselbst 16. Juli 1861, studierte in Halle, Berlin und Göttingen Geschichte und Philologie, später Rechtswissenschaft, wurde 1822 außerordentlicher und 1825 ordentlicher Professor der Rechte in Halle und bekleidete seit 1833 das Vizeordinariat der Juristenfakultät. 1844 wurde er Kurator und außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter an der Universität, 1845 auch Direktor des königlichen Schöppenstuhls, trat aber 1848 wieder in die Reihe der juristischen Professoren ein. Seit 1852 war P. Mitglied der preußischen Ersten Kammer, seit 1854 Kronsyndikus. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Geschichte, Altertümer und Institutionen des römischen Rechts im Grundriß« (Halle 1821, 2. Aufl. 1824); »Observationes de principum comitumque imperii germanici inde ab anno 1806 subjectorum juris privati mutata ratione« (das. 1827); »Quaestiones de jure publico germanico« (das. 182835, 3 Tle.). Vgl. »P., Savigny, Stahl« (Berl. 1862).
2) Herbert Rechtsgelehrter, Sohn des vorigen, geb. 14. April 1832, gest. 21. April 1875, seit 1857 Professor der Rechte in Göttingen, ward 1862 zum Mitgliede der hannoverschen Kammer ernannt und war 1867 nach Niederlegung seiner Professur als Bevollmächtigter des depossedierten Kurfürsten von Hessen in Berlin beschäftigt. Er veröffentlichte: »Denkschrift über die anhaltische Verfassung« (Dessau 1862); »Zur Würdigung der v. Warnstedtschen Schrift: Staats- und Erbrecht der Herzogtümer Schleswig-Holstein« (Halle 1864); »Kritische Erörterungen zur schleswig-holsteinischen Successionsfrage« (Kassell 865 bis 1866, 6 Hefte); »Die Verfassungsrechte der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder der österreichisch-ungarischen Monarchie« (nur Heft 1, Halle 1872).
3) Alfred, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 18. Aug. 1841 in Halle, gest. 23. Sept. 1901, habilitierte sich 1867 in Halle als Privatdozent, wurde daselbst 1871 außerordentlicher, 1872 ordentlicher Professor des römischen Rechts, ging in demselben Jahr in gleicher Eigenschaft nach Greifswald, 1877 wieder nach Halle, 1881 nach Berlin, wo er 1884 Mitglied der Akademie der Wissenschaften ward. Er schrieb außer Aufsätzen in der von ihm mit herausgegebenen »Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte« und in den Monatsberichten der Berliner Akademie: »Zur Lehre von den Sachbeschädigungen nach römischem Recht« (Weim. 1867); »Marcus Antistius Labeo. Das römische Privatrecht im 1. Jahrhundert der Kaiserzeit« (Bd. 13, Abt. 1, Halle 1873 bis 1892; Bd. 2, Abt. 1, in 2. Aufl. 1895).