Adlerorden

[136] Adlerorden, 1) vom Kaiser Albrecht III. 1433 gestiftet, Zeichen: ein silberner Adler mit ausgebreiteten Flügeln, in den Krallen einen Zettel mit der Devise: Thue Recht! haltend; ging bald wieder ein. 2) Goldner A. in Württemberg, s. Württembergischer Kronenorden. 3) Rother A. in Preußen, wurde als Ordre de la sincérité, 1705 vom Erbprinzen Georg Wilhelm von Baireuth gestiftet, 1734 vom Markgraf Georg Friedrich Karl Orden von Baireuth genannt, 1777 neu constituirt, 1791 zum 2. Orden des Königreichs Preußen erhoben u. am 18. Januar 1810 regenerirt, seit 1830 besteht er aus 4 Klassen. Decoration: einfaches, goldenes, weiß emaillirtes Kreuz ohne Spitzen; im runden weißen Mittelschild vorn der gekrönte rothe Adler mit ausgebreiteten Flügeln u. einem Lorbeerzweig in den Krallen, auf der Kehrseite der Namenszug F. W., darüber eine Königskrone; von allen 4 Klassen in verschiedener Größe, an weißgewässertem Band mit breitem Orangestreifen u. schmalem weißen Rand getragen. Die 1. Klasse führt den Titel: Ritter des großen rothen A., trägt das Ordenszeichen an einem breiten Band um die Schultern u. darneben auf der linken Brust einen silbernen Stern, 8spitzig mit dem rothen Adler, auf dessen Brust das Hohenzollersche Wappenschild ist, u. der Devise: Sincere et constanter, als Umschrift. Wer schon Ritter der 2. u. 3. Klasse war, trägt 3 goldene Eichenblätter am Kreuz u. 3 solche in der oberen Spitze des Sterns. Die 2. Klasse trägt das Kreuz um den Hals u. dazu die ältesten Ritter auch den Bruststern; wer zuvor Ritter der 3. Klasse gewesen, erhält den A. mit Eichenlaub, d. h. 3 goldene Eichenblätter am Ring über dem Kreuz u. an der oberen Spitze des Sterns. Die 3. u. 4. Klasse tragen das Zeichen an schmälerm Band im Knopfloch. Seit dem 22. Januar 1832 trägt jeder Ritter der 3. Klasse, der zuvor die 4. Klasse erhalten hatte, eine Schleife von der Farbe des Ordensbandes am Ring über dem Kreuz. Seit 1853 wird der rothe A. auch an Juden vertheilt, hat aber für diese die Form einer Sonne von Thalergröße, ist silbern, in der Mitte der rothe Adler auf Emaille, auf der Rückseite in goldenen Zügen die verschlungenen Buchstaben F. W. R. 4) Schwarzer A. (Orden vom schwarzen A.), höchster Orden des Königreichs Preußen, zur Krönung Friedrichs I. am 17. Januar 1701 zu Königsberg gestiftet, ursprünglich nur für 30 Ritter; jetzt ist keine Zahl bestimmt; hat nur 1 Klasse; Insignien: hellblaues 8spitziges Kreuz, in den 4 Winkeln 4 Adler mit ausgebreiteten Flügeln, auf dem Mittelschild die Namenschiffern F. R.; wird an breitem orangefarbenen Band von der linken Schulter zur rechten Hüfte getragen; dazu auf der linken Brust ein 8spitziger silberner Stern mit dem schwarzen Adler im orangenen Felde u. der Devise: Suum cuique. Großmeister ist der König, jeder Sohn von ihm ein geborener Ritter; erhalten kann ihn nur, wer schon Ritter der 1. Klasse des rothen A. ist; jeder Ritter hat Generallieutenantsrang. Die ehemalige Ordenskleidung u. Kette wird nicht mehr getragen, letztere nur noch bei der Todtenfeier eines Königs ausgestellt u. von den Rittern zu ihrem Wappenschmuck gebraucht. Den rothen A. trägt man dazu um den Hals; König u. Prinzen tragen die 3. Klasse des rothen A. dazu im Knopfloch. Vgl. Märker Chronik des Ordens vom schwarzen A. von 170113, Berl. 1855. 5) Weißer A., russischer Orden, hat nur 1 Klasse, rangirt[136] nach dem Alexander Newsky-Orden, angeblich 1325 von Wladislav IV., König von Polen, gestiftet, 1705 von August II. als Ordre Orla bialago erneuert, ging mit der Theilung Polens ein, wurde 1807 erneuert u. vom Könige von Sachsen, als Herzog von Warschau, seit 1815 vom Kaiser von Rußland, als König von Polen, ausgegeben. Jeder Inhaber muß den Stanislausorden früher erhalten haben, od. erhält diesen zugleich mit dem weißen A. Ordenszeichen: 8spitziges, goldenes, roth emaillirtes Kreuz miteiner Königskrone, in den 4 Winkeln goldene Flammen, im Mittelschild der weiße Adler, auf der Kehrseite die Chiffre A. R.; Devise: Pro fide, rege et lege; wird an breitem himmelblauen Band über die rechte Schulter getragen. Auf der Brust ein dem Ordenszeichen ähnlicher goldener Stern mit 4 langen u. 4 kurzen Spitzen, auf ihm ein Kreuz. Seit 1831 geschehen die Ernennungen durch besondere, von dem Kaiser eigenhändig unterzeichnete Rescripte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 136-137.
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