Blind [1]

[888] Blind, 1) des Sehvermögens beraubt, s.u. Blindheit; auch nennt man einen B., wenn er auf Einem Auge nicht sehen kann; 2) seines Glanzes od. Rückscheins beraubt, so von Spiegeln; 3) was keinen Glanz gibt, z.B. wie Einreibung des Lederwerkes mit öligen u. fetten Substanzen; 4) dem Lichte nicht zugänglich, so bes. chon Fenstern, die undurchsichtig werden; 5) beim Schießen, ohne Kugel od. Geschoß, so Blinde Patrone, Blinder Schuß 6) Person, die ohne gerechnet od. vergütet zu werden, bei etwas mitzählt, so Blinde Soldaten, sonst bei Musterung nur temporär eingestellte Nichtsoldaten; Blinde Häuer, nicht vorhandene Häuer, für die aber der Schichtmeister betrügerisch den Lohn zieht; Blinde Matrosen, ebenso von dem Capitän verrechnet; Blinde Passagiere, welche auf der Post mitfahren, ohne daß ihre Namen beim Postamt eingeschrieben sind u. ohne daß sie das Postgeld bezahlen; 7) (Bank.), blos der Symmetrie wegen angebracht, so Blinde Fenster u. Thüren, nicht geöffnete u. nicht zum wirklichen Gebrauche bestimmte, sondern mit Ziegeln zugesetzte, aber den übrigen Fenstern u. Thüren gleiche Vertiefungen in Mauern; so auch Blinde Mauern, Mauern ohne Fenster u. Thüren schwächer als die anderen Mauern[888] meist überwölbt, nur ausgesetzt, in den hohlen Räumen bringt man gewöhnlich Schränke an; 8) nur scheinbar, nicht wirklich, falsch, so Blinder Kauf, so v.w. Scheinkauf; Blinder Angriff, so v.w. Falscher Angriff; Blinde Tasche, ein einer Taschenklappe ähnlicher Aufsatz am Mannsrocke; 9) (Anat.), ein Kanal, der keinen Ausgang hat, z.B. Blinddarm; Blindes Loch (Foramen caecum), lochartige, scheinbar durchgehende, am anderen Ende geschlossene Vertiefung, bes. am Stirnbein u. der Zunge; 10) bei Krankheiten, welche mit dem Ausfluß von Krankheitsstoffen verbunden sind, die Erscheinungen, wo jene Ausflüsse unterbleiben, so Blinde Hämorrhoiden, diejenigen Hämorrhoiden, welche den gewöhnlichen Bluterguß nicht zeigen, s. Hämorrhoiden; Blinde Drüse, s.u. Drüse; 11) (Bot.), Blindes Auge, Augentriebe der Obstbäume, die ihre völlige Ausbildung nicht erlangt haben u. von selbst austreiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 888-889.
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