Hammerwerk

[916] Hammerwerk, eine Anstalt od. ein Haus, wo Eisen, Kupfer, Stahl, auch Messing zu verschiedenen Gegenständen mit Hülfe des Feuers u. der Hämmer verarbeitet od. auch das Eisen gefrischt wird; man hat demnach Eisen-, Stahl-, Messing- u. Kupferhammerwerke; die Eisenhammerwerke sind wieder Blech-, Stab- od. Zainhammerwerke. Die innere Einrichtung ist bei allen ziemlich dieselbe. Es gehört dazu ein Herd od. Hammerfeuer, nebst Gebläse zum Glühen des Metalls, mehrere Hämmer von verschiedener Größe u. Gestalt (z. B. Blankhämmer zum Glattschlagen der Sensen, Futtermesser u. dgl. Breithämmer, 4–7 Centner schwer, zum Ausstrecken des Eisens u. Kupfers etc.) u. ein Wassermühlenwerk; ist dabei ein besonderes Wasserrad, welches die Hämmer, u. ein anderes, welches die Bälge bewegt, so heißt das erstere Hammerrad. Die Hämmer sind entweder an sehr starken Stielen (Helmen) befestigt, an denen der Hammerkopf im Bogen auf u. nieder geht (Helm- od. Hebelhämmer), od. der Kopf wird in einer Führung vertical auf u. nieder bewegt (Verticalhämmer). Bei den Hebelhämmern ist der Helm zwei eiserne Zapfen, mit welchen er in einem hölzernen od. gußeisernen Gestelle (Hammergerüst) ruht, in einer verticalen Ebene beweglich. Die hölzernen Gerüste bestehen aus zwei starken senkrecht stehenden Bäumen (Drahmsäulen, Brixensäulen), welche durch einen starken Baum (Drahmbaum), der auf ihnen liegt, zusammengehalten werden. Der Kopf wird durch eine mechanische Kraft aufgehoben u. fällt dann entweder blos durch sein eigenes Gewicht auf den Amboß herab, od. man läßt ihn beim Aufheben gegen einen elastischen Körper (Stoßreitel, Prellbalken) stoßen, dessen Federkraft den Fall des Hammers beschleunigt; im letzteren Falle bedarf der Hammer, um mit einer gewissen Kraft auf dem Amboß aufzuschlagen, nur eine geringere Hubhöhe u. daher weniger Zeit zu jedem einzelnen Schlage, so daß die Zahl der Schläge in einer Minute größer wird. Das Heben des Hammers wird gewöhnlich durch eine Daumenwelle besorgt; da, wo der Daumen den Hammer ergreift, ist er gewöhnlich mit Blech (Hammerblech) beschlagen; ist nun der Helm zweiarmig u. die Daumen der Welle drücken den jenseits der Drehachse liegenden kürzeren Arm (Schwanz) nieder u. heben somit den Kopf, so heißt der Hammer ein Schwanzhammer; beim Stirnhammer fassen die Daumen den Hammer am Helm vor dem Hammerkopfe, beim Aufwerfhammer zwischen dem Hammerkopfe u. der Drehachse; bei den beiden letzteren Hämmern ist also der Helm blos ein einarmiger Hebel. Die Schwanzhämmer lassen den Arbeitsraum am Amboße frei u. gewähren leichter eine große Hubhöhe; deshalb sind sie vorzüglicher. Die Anzahl der Schläge in der Minute beträgt bei Stirnhämmern 80–100, bei Aufwerfhämmern 80–160, bei Schwanzhämmern 100–300; die Hubhöhe beziehungsweise 13.–19, 16–24, 9–26 Zoll. Bei den Verticalhämmern wird der Hub entweder ebenfalls durch Hebedaumen, welche in einem Führungsgestell eine Stange mit dem unten daran befestigten Hammerkopf vertical aufwärts heben u. dann fallen lassen (z. B. Schmerbersche Hämmer), od. direct durch den auf u. abgehenden Kolben einer Dampfmaschine bewirkt, mit dem der Hammer dann fest verbunden ist (Dampfhämmer). Die kleinsten Verticalhämmer haben 1 Centner Gewicht u. 1 Fuß Hub u. machen 200 Schläge in der Minute; die größten 80–100 Centner, 51/2 Fuß Hub u. 50 Schläge. Der Besitzer eines H-s heißt Hammerherr, die Arbeiter bei einem Stabhammer Hammerlage, sonst Hammerarbeiter (Hammerschmiede); dieselben theilen sich ein in Vorschmiede, Frischer, Aufgießer, Hohofenarbeiter, Blechmeister, Herdschmiede. Gleicher, Uhrwåller, Lehrknechte, Ziener. Die Aufsicht über fürstliche H-e führt ein Hamerinspector; der Hammermeister leitet die Schmiedearbeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 916.
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