Riß

[186] Riß, 1) die Handlung des Reißens od. Zerreißens; 2) die dadurch entstandene Öffnung od. Trennung; 3) fehlerhafte Striche, welche beim Radiren auf der Kupferplatte entstanden sind; 4) schräger Einschnitt in das Leder, in welchem die Naht gemacht wird; 5) Art des Bergbaues, wenn ein Erzgang zu Tage ausgeht u. nun sogleich vom Tage hinein der Bau betrieben wird; 6) (Rißplatte), eine viereckige Platte mit einem hindurchgehenden Stifte, mit welchem auf der Kammplatte die Linie gezogen wird, bis zu welcher die Zähne eingeschnitten werden sollen; 7) der Ort wo ein Raubthier seine Beute erlegt hat; 8) Zeichnung von einem Gegenstande, wobei nur die Haupttheile mit einfachen Linien angegeben sind, od. wo man nicht nach dem Augenschein, sondern nach Vermessungen u. Berechnungen zeichnet, s. Grundriß 1), vgl. Aufreißen 4). Die Schiffsbauer machen gewöhnlich von einem zu bauenden Schiffe drei Risse: den Seitenriß, den Spantenriß u. den Seitenriß od. wasserpassen R. Außerdem macht man auch senkrechte Längen- u. Breitendurchschnitte u. Zeichnungen der einzelnen Decke, um die inneren Einrichtungen zu zeigen, u. endlich noch Zeichnungen von Spiegel u. Bug.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 186.
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