Jochimke, Jochimke, hüte dy, fangen wy dy, so hangen wy dy.
Aus der Zeit des Raubritterthums. Noch unter dem Kurfürsten Joachim (1499-1535) wurde ein berliner Bürger von Vermummten niedergeworfen, ausgeraubt [1467] und, schwer verwundet, in einen Sumpf geworfen, wo er für todt liegen blieb. Als er aus seiner Ohnmacht erwachte, gelang es ihm, sich seiner Fesseln zu entledigen und glücklich Berlin zu erreichen, wo er sich beim Kurfürsten über die Räuber beklagte, von denen er einen trotz der Vermummung erkannt zu haben glaubte, der auch seine Schuld gestand und um Gnade bat. Aber der Kurfürst verurtheilte ihn, einen Herrn von Lindenberg, zum Tode und liess ihn noch denselben Tag hinrichten. Dies empörte den ganzen Adel der Mark, besonders einen Herrn von Otterstädt, der die Frechheit hatte, an Joachim's Schlafgemach mit Kreide die obige Drohung zu schreiben. Der Kurfürst liess aber auch diesen, der ihm nach dem Leben trachtete, als Hochverräther viertheilen und seine Mitverschworenen, mehr als siebzig »Junker und Knechte«, an den Bäumen der Landstrasse aufhängen. (Die alten Raubritter, von Max Ring in der Schles. Presse, 1874, Nr. 330.)