1. Als Räuber antwortet niemand, als wer selbst geraubt hat. – Graf, 300, 121.
Die Strafe, wozu ein schwerer Verbrecher, wie z.B. ein Räuber, verurtheilt worden ist, kann, wenn sie an Leib und Leben geht, nur von dem Schuldigen selbst, nie von dessen Bürgen verbüsst werden.
Mhd.: Daer en antwoert nymant als een rouer anders dan dee selve gheroefth hefft. (Holl. Sachsenspiegel, 65, 21.)
2. Als Räuber oder als Dieb antwortet niemand, denn der selbst geraubt oder gestohlen hat. – Graf, 300, 122; Klingen, 126b, 1.
3. Dem Räuber ist es leid, wenn er wenig findet. – Graf, 365, 466.
Niederd.: Den röueris lect als hi lüttel vint. (Holl. Sachsenspiegel, 61, 47.)
4. Der Räuber fürchtet den Wanderer nicht. – Altmann VI, 424.
5. Der Räuber (Raubmörder) ist des Wolfes Bruder.
Böhm.: Lotr ne bratr, kurva ne sestra. (Čelakovský, 122.)
6. Der Räuber schimpft den Mordbrenner. – Simrock, 8138; Körte, 4922.
[1496] 7. Der Räuber und sein Handlanger sind gleiche Gesellen.
Die Russen: Wer dem Räuber ein Schwert leiht, ist selbst ein Räuber. (Altmann VI, 406.)
8. Der Riwer zicht sich de Kap än de Ûgen. (Siebenbürg.-sächs.) – Schuster, 681.
9. Die grösten Räuber seynd die Weiber, Wein vnd Würffelspiel. – Lehmann, II, 70, 33; Simrock, 8139; Körte, 4923.
10. Drey Räuber vber alle Räuber seind zu Rom: Pergament, Wachs vnd Blei. – Gruter, III, 24; Lehmann, II, 87, 202; Zinkgref, IV, 248.
11. Du Räuber, rief der Fuchs, als der Marder mit einem Huhn kam.
Aehnlich russisch Altmann VI, 399.
12. Ein Räuber muss das Gut erstatten bei dem Leben, der Tod raubt alles und will nichts wiedergeben.
Lat.: Restituunt furtum fures, vi rapta latrones, omnia mors auffert, restituitque nihil. (Chaos, 306.)
13. Einen zeitigen Räuber kann ein hinkender Scherge einfangen.
14. Es gibt mehr Räuber als Galgen.
15. Jeder Räuber ist ein Dieb. – Graf, 365, 467.
16. Räuber, schälck vnd diebe halten mit frommen kein Liebe. – Henisch, 695, 6; Petri, II, 514.
17. Räuber sind so lange einig, bis sie ihre Beute theilen.
18. Räuber vnter dem dach machen das grössest vngemach. – Petri, II, 514.
19. Was hebt der räuber dem brenner auff? – Franck, II, 20a; Eyering, III, 2; Petri, II, 597.
D.i. »Was kan er jhm auffrücken als were er besser.« Einer dreissig, der andere ein halb Schock.
Lat.: Clodius accuset Malchos, Catilina Cethegum. (Juvenal.) (Seybold, 78.) – Coripedem rectus deridet. – Crobyli jugum. (Philippi, I, 98.)
20. Wer den Räubern entgangen ist, nehme sich vor den Wölfen in Acht.
Dies Sprichwort hat Altmann (V, 133) in ähnlicher Fassung auch in Murom, der wichtigsten Stadt des Gouvernements Wladimir, gefunden. Sie liegt auf den Terrassenhügeln der Oka und ist ein uralter Ort mit reichen Kirchen und Klöstern. Nach ihr sind die früher noch umfangreichern, meist aus Espenholz bestehenden Wälder benannt, die sich von hier nach Arsamas ausdehnen und ehedem weit mehr wegen wilder Thiere und Räuber verrufen waren, als es jetzt noch der Fall ist, worauf sich das obige Sprichwort bezieht.
21. Wer einen Räuber bestiehlt, ist auch ein Dieb. – Altmann VI, 402.
*22. Dem könnten zehn Räuber nichts nehmen.
Lat.: Ne tempestas quidem nocere possit. (Cicero.) (Philippi, II, 20.)
*23 'T is 'n mainhafer (d.i. marienhafer) Rover. – Kern, 62.
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