1. Auf Einen Kahn muss man nicht alles laden. – Reinsberg III, 50.
2. Ein schwacher Kahn, der dem Wasserfall zu nahe kommt, wird mit hinabgerissen.
In der Gegend von Toržok sagen die Russen: Kähnlein, meide den stürzenden Strom, sonst ist sein Fall der deine. (Altmann V, 32.) Unweit Toržok bildet die Twerca einen früher, vor Anlegung des Kanals, besonders für kleine Fahrzeuge sehr gefährlichen Wassersturz.
3. Es hat mancher einen Kahn, aber er weiss ihn nicht zu lenken.
4. Es ist, kein Kahn so schön (gut), man muss ihn lenken.
Die Russen sagen: Auch der Kahn, in welchem Väterchen Zar sitzt, bedarf des Ruders.
5. Jeder Kahn führt ins Meer, aber nicht jeder wieder her. – Altmann V, 80.
Darum sagen die Türken: Wenn die Kaïken (eine kleinere Art türkischer Fahrzeuge) auslaufen, trauere, wenn sie wieder einlaufen, juble!
6. Jeder Kahn will seinen Mann.
Die Russen: Es gibt mehr Kähne als Schiffer. (Altmann V, 75.)
7. Man kann wol mit jedem Kahn ins Meer fahren, aber man wird nicht mit jedem in den Hafen zurückkommen.
8. Mit leckem Kahne muss man nicht ins Meer fahren.
9. Wer einen Kahn auf dem Teiche rudern kann, kann noch kein Schiff über das Meer steuern.
Die Russen: Es kann einer auf der Kljasma geschickt fahren, der auf der Wolga, untergeht. (Altmann V, 130.)
10. Wer im Kahne sich überm Wasser hält, muss sich noch keinen Schwimmer nennen.
11. Wer in zwei Kähnen zugleich fährt, kann leicht Schiffbruch leiden. – Reinsberg, IV, 113.
12. Zu einem kleinen Kahn braucht man nur kleine Ruder. – Altmann, V, 101.
*13. Der kann im Kahne stehen! – Körte, 3252a.
*14. Gôt im Kâhne stân. – Richey, 106; Schütze, II, 207.
Bei Frauen beliebt sein.
Frz.: Avoir du talent pour les femmes.
15. Auf zwei Kähnen zugleich kann man nicht mit dem Hintern sitzen. – Schuller, 38.
*16. Ich bin in seinen Kahn gestiegen.
Habe Dienste bei ihm genommen. Die Redensart war dem sogenannten Eisenbahnkönig Stroussberg eigen. »Sie wären mein Mann«, sagte er zu einem österreichischen Staatsbeamten; »wollen sie nicht in meinen Kahn steigen?« (Schles. Zeitung, 1875, Nr. 535.)