1. Auff eigen rappen1 ein gut bisslein essen vnd guten wein trincken, ist vnverboten. – Henisch, 1250, 26; Petri, II, 23.
1) Hier eine im 15. Jahrhundert zu Basel und Freiburg entstandene Münze mit einem Rabenkopf, von dem sie den Namen erhalten hat. Es gingen zehn auf einen Rappenbatzen. Ein halber Rappen hiess Rappenheller. Vier Rappen machten ein Rappenschilling, 17 Batzen einen Rappenthaler.
2. Auff gleichen rappen vnd viler leut beutel ist gut zehren. – Henisch, 357, 54; Petri, II, 25.
Es ist hier gemeinschaftliche Zeche gemeint, wenn einige zusammen zechen und dann jeder den auf ihn kommenden Beitrag bezahlt.
3. Lass den Rappen laufen.
Verfolge dein Glück, deine Unternehmung.
4. Man muss den Rappen beim Zaume halten. – Nass. Schulbl., XIV, 5.
5. Man muss den Rappen in der Jugend laufen lassen.
Die Rosen brechen, wenn sie blühen, das Leben geniessen u.s.w.
6. Rapp', tummle dich von hinnen!
7. Rappen lassen sich nicht weiss machen. – Lehmann, 540, 50.
Die Italiener scheinen ein Vorurtheil gegen Pferde dieser Farbe zu besitzen, sie behaupten, ein Rappe sei blind oder faul: Cavallo negro, o orbo, o pigro.
*8. Dem Rappen das Mus einstreichen. – Körte, 4879.
*9. Den Rappen am Zaume halten. – Eiselein, 519.
*10. Den Rappen an dem Zaun verziehen. – Aventin, XCVIb.
*11. Den Rappen kurz halten. – Eiselein, 519.
[1463] *12. Den Rappen rüren. – Agricola II, 116.
*13. Der lässt heint (heute) sein Rapp'n laf'n. (Franken.) – Frommann, VI, 322, 314.
Er tummelt sich aus, macht sich einen guten Tag, legt die Zügel ab, auch: lebt verschwenderisch.
*14. Er hat den Rappen im Stalle. – Körte, 4879a.
Lat.: Inveni portum, spes et fortuna valete. (Binder II, 1550.)
*15. Er ist keinen Rappen werth, wenn er's Biessli im Sack hat. (Schweiz.)
Rappen = eine der geringsten Scheidemünzen, wovon zehn einen Batzen machen und 2931/2 auf eine kölnische Mark gehen. Daher, weil ehemals ein Rabenkopf (noch jetzt in der Schweiz Rapp) darauf geprägt war. Biessli – eine Silbermünze im Werth von 5 französischen Sous, aus dem französischen Pièce. (Vgl. Stalder, I, 170 u. II, 258.)
*16. Was kehrt sich unser Rappe dran, bellt ihn auch Nachbars Möppe an. – Hausblätter (Stuttgart 1857), Hft. 9, S. 216 fg.
17. Fährst mit Rappen statt Kühen du, so geht es rasch der Armuth zu. – Wunderlich, 12.
*18. Dem rappen den Brey einstreychen. – Weltbuch, XXXVIIb.
Einem hofieren.