[92] Schutztruppen, die kaiserlichen Truppen in den deutschen Kolonien. Das kaiserliche Oberkommando der S. untersteht dem Reichskanzler. An S. bestehen 1907: 1) Deutsch-Ostafrika: 15 Kompanien, 1. Moschi und Aruscha, 2. Iringa, 3. Lindi, 4. Kilimatinde und Mpapua, 5. Morogoro, 6. Bismarckburg, 7. Bukoba, 8. Songea, 9. Udjidji und Usumbura, 10. Tabora, 11. Muanza und Schirati,[92] 12. Mahenge, 13.15. 1907 auf Expedition. Kleinere Abteilungen stehen noch in andern Orten. Der Kommandeur ist der Gouverneur. Die Etatsstärke beträgt an Europäern: 1 Kommandeur, 1 Stabsoffizier, 21 Hauptleute, 25 Oberleutnants, 26 Leutnants, 1 Oberstabsarzt, 14 Stabs-, 14 Ober-, 7 Assistenzärzte, 1 Zahlmeister, 11 Zahlmeisteraspiranten (Unterzahlmeister), 1 Oberbüchsenmacher, 4 Büchsenmacher, 1 Oberfeuerwerker, 20 Feldwebel, 2 Feuerwerker, 33 Sergeanten, 57 Unteroffiziere, 2 Sanitätsfeldwebel, 17 Sanitätssergeanten, 34 Sanitätsunteroffiziere, 4 Schreiber; an Farbigen: 2 Offiziere, 160 Unteroffiziere, 160 Ombascha (Gefreite), 200 Sudanesen, Gemeine, 1348 eingeborne Gemeine, 140 Rekruten.
2) Deutsch-Südwestafrika. Die dortige Schutztruppe, die früher schwächer war als die ostafrikanische, hat infolge des Aufstandes folgende Stärke erreicht: Kommandeur mit Stab und Stabswache, Feldvermessungstrupp, Feldsignalabteilung, Feldintendantur, Sanitätsamt, Feldjustizbeamte, Feldgeistliche, Stabsveterinär; Feldtruppen: 1. Feldregiment, I. und II. Bataillon zu 4, III. zu 3 Kompanien, 2. Feldregiment mit 4 Bataillonen zu 3 Kompanien, Maschinengewehrabteilung, I. Feldartillerieabteilung mit 3 Feld- und 1 Gebirgsbatterie, II. Feldartillerieabteilung mit 2 Batterien, 1 Gebirgsbatterie; Ersatztruppen: 4 Ersatzkompanien, 2 Ersatzbatterien; Eisenbahnbataillon mit 2 Bau- und 1 Betriebskompanie; Etappe: Etappenkommando und Etappenkommando Süd, 5 Etappenkompanien, 2 Feldtelegraphen-, 2 Funkentelegraphen-, 2 Scheinwerfer-, 5 Kolonnenabteilungen, Feldlazarette, Pferdedepot, Pferdedepot Süd, Bekleidungs- und Ausrüstungsdepot, Artilleriedepot, Proviantamt mit Bäckerei. Eine wesentliche Verminderung dürfte, nachdem der Aufstand niedergeworfen ist, bevorstehen.
3) Kamerun: Stab in Soppo; 1. (Stamm-) Kompanie und Artilleriedetachement Duala und Bascho, 2. Kompanie Bamenda, 3. Kusseri, 4. Banyo und Joko, 5. Kam, Ebolova und Lolodorf, 7. Garua, 8. Fontemdorf und Tinto, 6. und 9. 1907 auf Expedition. Etatsstärke: Europäer: 1 Kommandeur (Oberst), 10 Hauptleute, 10 Oberleutnants, 19 Leutnants, 1 Oberstabsarzt, 3 Stabs-, 4 Ober-, 3 Assistenzärzte, 1 Zahlmeister, 8 Unterzahlmeister (Zahlmeisteraspiranten), 3 Büchsenmacher, 1 Oberfeuerwerker, 9 Feldwebel, 1 Feuerwerker, 40 Unteroffiziere, 2 Schreiber (Unteroffiziere), 1 Sanitätsfeldwebel, 6 Sanitätssergeanten, 7 Sanitätsunteroffiziere. Farbige: 10 Feldwebel, 18 Sergeanten, 30 Unteroffiziere, 76 Gefreite, 38 Spielleute, 978 Mann, Summe 1150. Außerdem stehen noch Polizeitruppen in Togo etc. Die Ergänzung der S. erfolgt durch Einstellung tropendienstfähiger Offiziere und Mannschaften aus allen vier Kontingenten des deutschen Heeres auf Grund freiwilliger Anmeldungen mit Verpflichtung, bez. Kapitulation auf mei st 3 Jahre sowie durch Einreihung farbiger Soldaten und Bastards. Dieses System hat sich im allgemeinen bewährt, jedoch weisen die bisherigen Erfahrungen der deutschen Kolonialgeschichte (Chinaexpedition, Aufstand in Südwestafrika) darauf hin, daß wir einerseits reichliche Reserven an ausgebildeten Leuten in den Schutzgebieten selbst, anderseits eine stets für den Auslandsdienst bereite Truppe in der Heimat brauchen. Erstere werden sich, wenn die Schutzgebiete stärker mit Weißen besiedelt werden, nach und nach dadurch einstellen, daß die jungen Leute, wie schon jetzt mit dem Gesetz vom 7. Juli 1896 vorgesehen, ihrer Wehrpflicht in den S. genügen; letztere ist in den Seebataillonen und in dem Stamm für die Matrosenartillerie Kiautschou schon vorhanden und bedarf mit dem Anwachsen der kolonialen Interessen der weitern Ausgestaltung. Die bei Art. »Kolonialtruppen« erwähnte Tatsache, daß die Truppen in den Kolonien sich meist als unzulänglich für Krisen erweisen, hat sich nun auch für Deutschland im südwestafrikanischen Aufstand gezeigt. Die Bekleidung besteht für Europäer in einer Tropen- und einer Heimatuniform, vgl. Uniform. Bewaffnung und Ausbildung sind im Prinzip wie in der Heimat, wobei jedoch der Charakter des Gegners und des Kriegsschauplatzes wesentliche Änderungen in der Truppenführung und Verwendung mit sich bringen. Über Pensionierung s. Pension (Textbeilage), über Gerichtswesen s. Militärstrafgerichtsbarkeit. Die »Organisatorischen Bestimmungen für die kaiserlichen S. in Afrika« (S.-Ordnung) vom 25. Juli 1898 enthält die Bestimmungen über Zweck der S., Ressortverhältnisse, Gliederung, Zusammensetzung, Verteilung und Unterbringung, Ergänzung, Ausscheiden, Verwaltungsangelegenheiten und fußen auf dem Gesetz vom 7. Juli 1896. Vgl. v. Loebells Jahresberichte über die Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen (Berl.); Maercker, Unsere Schutztruppe in Ostafrika (das. 1893); v. Scheele, Über die Organisation der kaiserlichen Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika (Beiheft zum Militär-Wochenblatt 1896, Nr. 9); v. Bremen, Die Kolonialtruppen und Kolonialarmeen der Hauptmächte Europas (Bielefeld 1902); »Vierteljahrshefte für Truppenführung und Heereskunde« (Berl. 190407); Reichsgesetzblatt 1896, S. 187 ff.