Angeboren

[484] Angeboren, was der Mensch nicht durch sein Zuthun, also weder durch Verdienst, noch durch seine Schuld, sondern durch seine Geburt als Mensch (s.d.) überhaupt od. in diesem od. jenem Verhältniß, von diesen od. jenen Eltern hat. In körperlicher Hinsicht gibt es z.B. eine angeborene Wärme (Eigenwärme), d. h. die Temperatur der thierischen Körper höherer Ordnung, nach den älteren Ärzten ein eigenes Lebensprincip, nach den neueren vom Organismus selbst erzeugt; angeborene Krankheiten, Krankheiten, die vor od. während der Geburt entstanden sind u. mit zur Welt gebracht werden, das sind Krankheiten des Fötus od. Bildungsfehler, od. von den Eltern dem Fötus mitgetheilte (z.B. Syphilis), od. durch die Geburt beigebrachte (z.B. durch Druck der Beckenknochen der Mutter), od. durch die Kunsthülfe (z.B. die Zange des Accoucheurs). Ob die Seele angeborene Begriffe od. Ideen habe, ist eine noch ungelöste Frage der Philosophie; dagegen ist die angeborene Sündhaftigkeit ein sowohl in der mosaischen als in der christlichen Religion geltendes Dogma. Als Welt- u. Staatsbürger hat der Mensch angeborene Rechte, d. h. Befugnisse, die er entweder von Natur durch seine Geburt als Mensch hat (natürliche angeborene Rechte), od., die ihm durch die Geburt von einem bestimmten Individuum vermöge Übereinkunft (conventionelle od. positive angeborene Rechte) gehören, z.B. das Recht des erstgeborenen Prinzen auf den Thron.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 484.
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