Lauenburg [1]

[156] Lauenburg, 1) (Sachsen-L.), ein zum Deutschen Bunde gehöriges, unter dänischer Hoheit stehendes Herzogthum in Deutschland, an Lübeck, Mecklenburg, Hannover (von diesem theilweis durch die Elbe getrennt), das Hamburgisch-Lübecksche Amt Bergedorf u. Holstein grenzend; 191/20, QM., 49,500 Ew.; der Boden ist flach, theils sandig, theils fruchtbar; es wird bewässert von der Elbe, Wackenitz, Srecknitz, Bille etc., von vielen Seen (Schall- u. Ratzeburger See); Producte: Getreide, Gemüse, Flachs, Hanf, Obst (welches bis Rußland geht), Holz, Vieh, Fische, doch ist wenig Industrie, aber viel Fuhrwesen: die Berlin-Hamburger Eisenbahn mit ihren Zweigbahnen nach Lübeck u. der Stadt Lauenburg durchschneidet das Herzogthum. An der Spitze der Verwaltung steht ein zugleich für Holstein ernannter, dem Könige von Dänemark u. nach der neuesten Verfassung vom 11. Juni 1854 auch den Ständendes Herzogthums verantwortlicher Minister. Über die Verfassung s.u. Dänemark (Geogr.). Die Landstände bestehen aus 5 ritterschaftlichen, 5 städtischen u. 5 bäuerlichen Abgeordneten, das Präsidium führt ein Erblandmarschall, oberster Gerichtshof ist das den Herzogthümern Holstein u. L. gemeinschaftliche Oberappellationsgericht in Kiel. An der Spitze der Geistlichkeit steht ein Superintendent. Eintheilung in die Städte Ratzeburg, Lauenburg u. Mölln mit Gebiet, die Ämter L., Ratzeburg, Schwarzenbeck u. Steinhorst u. 22 adelige Güter; Hauptstadt u. Sitz der Regierung ist Ratzeburg. Zum Bundescontingent stellt L. mir Holstein gemeinschaftlich die Holstein-Lauenburgische Brigade (s. Holstein); 2) Amt daselbst; 6500 Ew.; 3) Stadt darin, am Ausflusse der Steckenitz in die Elbe; Schloß, sonst Residenz der Herzöge von Sachsen-L.; Schifffahrt, Speditionshandel; L. ist durch eine Zweigbahn nach Büchen mit der Berlin-Hamburger Eisenbahn verbunden; 4100 Ew. Her 1803 Convention, wodurch Hannover den Franzosen übergeben wurde; am 17.–19. Aug. 1813 Gefecht zwischen den Franzosen u. den Alliirten unter Tettenborn, Letztere zogen sich nach hartnäckiger Vertheidigung zurück.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 156.
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