Manier

[831] Manier (v. fr.), 1) die Art u. Weise, etwas zu verrichten, bes. hinsichtlich des Anstands u. der Wohlgefälligkeit; 2) (Maler), die Abweichung von der Wahrheit in Auffassung u. Darstellung eines Gegenstandes, so wie die Wahl solcher Formen, Bewegungen u. Farben, welche in der Natur unmöglich od. dem beabsichtigten Kunstwerk widersprechend sind. Ein Künstler, dessen Kunst Manier ist heißt Manierist. Seit der Mitte des 16. Jahrh. finden sich fast in allen Schulen, nur in gradweiser Verschiedenheit, M-en; 3) Melodische Verzierung, die entweder der Componist ausdrücklich vorschreibt, od. die der Spieler nach eignem Geschmack selbst hinzufügt. Die M-en werden entweder durch eigne Zeichen abbrevirt, od. auch durch kleinere Noten ausgeschrieben, die jedoch keine besonderen Tactglieder ausmachen, sondern bei Zeitdauer der nächststehenden Noten untergebracht werden müssen. M-en sind: Triller, Vorschlag, Nachschlag, Mordent, Doppelschlag, Schleifer, Bebung, Battement, Durchzug; 4) die durch Setzfiguren ausgezierte einfache Melodie, wie z.B. bei Variationen etc.; 5) (Kriegsw.), so v.w. Befestigungsmanier.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 831.
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