Teste [2]

[413] Teste (spr. Täst), Jean Baptiste, geb. 20. Oct. 1780 in Bagnols u. erzogen in Lyon, wurde Repräsentant von Valence, ging dann mit seinem Vater, einem Notar, nach Italien, wurde mit demselben verhaftet, doch bald darauf bei der Verwaltung der Armee angestellt. Später kehrte er nach Frankreich zurück, wurde in Bagnols Municipalsecretär, ging dann nach Paris, wo er Rechtswissenschaft studirte u. 1801 Advocat u. Lehrer an der Rechtsakademie wurde. 1807 ging er nach Nismes, wo er als Advocat großen Ruhm erwarb u. 1815 die nach der Rückkehr Napoleons von Elba ausgebroch enen Unruhen im Auftrag des Kaisers mit Gewandtheit unterdrückte, wofür er zum Generallieutenant der Lyoner Polizei ernannt wurde. Nach der zweiten Restauration ließ er sich in Lüttich nieder, wurde aber von da 1817 in Folge einer Vertheidigung des Journals Mercure surveillant gegen russische u. österreichische Anklage verbannt, durfte jedoch 1819 dahin zurückkehren. Nach der Julirevolution 1830 ging er wieder nach Paris u. betrieb die advocatorische Praxis; in die Kammer gewählt, sprach er für die Regierung, schloß sich aber 1838 der Coalition gegen das Ministerium Molé an u. erhielt in dem Ministerium vom 13. Mai 1839 das Portefeuille der Justiz; wegen der Dotationsfrage des Herzogs von Nemours gab er im Jan. 1840 seine Entlassung ein, übernahm aber im Oct. 1840 nach Thiers' Sturze im Ministerium Soult-Guizot das Ministerium der öffentlichen Bauten. 1843 trat er aus dem[413] Minsterium u. wurde Vicepräsident des Cassationshofes. Vor dem Pairshose im Mai 1847 angeklagt vom Generallieutenant Despans-Cubières, dem Advocaten Parmentier u. dem Bankier u. ehemaligen Generaleinnehmer Pellapra, wegen Ertheilung einer Concession zu einer Steinsalzmine zu Gouhenans im Departement der oberen Saône, bestochen worden zu sein, wurde er auch durch die Gerichtsverhandlungen der Emfangnahme von 100,000 Fr. von Pellapra überführt. Der Pairshof verurtheilte ihn, mit Entziehung aller politischen Rechte, zu 3 Jahr Gefängniß, 94,000 Fr. Geldstrafe u. 94,000 Fr. Rückzahlung der empfangenen Bestechungssumme. Seine Mitangeklagten, Cubières, Parmentier u. Pellapra (der Letztere flüchtete nach England, stellte sich aber später wieder vor dem Gerichtshofe) wurden alle drei der politischen Rechte für verlustig erklärt u. jeder zu 10,000 Fr. Geldstrafe verurtheilt. 1850 wurde T. auf Bitten seiner Familie krankheitshalber aus der Conciergerie in ein Privatkrankenhaus gebracht, um hier die über ihn verhängte Strafe abzubüßen, u. ihm von seiner Strafe von Ludwig Napoleon 50,000 Fr. erlassen. Er starb den 26. April 1852.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 413-414.
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