Schandkorb

[99] * In den Schandkorb gehören.

Das Wesen einer ganzen Reihe von Strafen des mittelalterlichen Rechts beruhte in der Zufügung eines lächerlichen Schimpfes; der Bestrafte sollte dadurch verhöhnt und gedemüthigt werden. Dazu gehören die im demüthigen und schimpflichen Aufzuge durch Stadt oder Land zu unternehmenden Gänge, bei dem Zeichen der verwirkten Strafe, als blosse Schwerter, Stricke, Ruthen oder Besen, aber auch Hunde (s.d. 1600 u. 1699), Sättel und Pflugräder getragen werden mussten. Sehr verbreitet war auch die Strafe des Schnellens (Schupfens, Korbspringens, Wippens u.s.w.), wobei der Sträfling in einen Korb (Schandkorb, Wippe), der über einer Pfütze schwebte, gesetzt und an manchen Orten in die Pfütze hinabgeschnellt, an andern sich selbst überlassen wurde, bis er zur Belustigung der Zuschauer hineinsprang und beschmuzt davonlief. (Vgl. Gierke, Humor im deutschen Recht.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 99.
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