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Oberkategorien: Band
Lagerstätten

Lagerstätten [Goetzinger-1885]

Lagerstätten. Dieselben sind nach Art der römischen Betten bei den Völkern des westlichen und mittleren Europas schon im frühesten Mittelalter bekannt. Erwähnt wird das Bett zuerst bei Gregor von Tours in der Bemerkung, dass sein Lager von dem der anderen ...

Lexikoneintrag zu »Lagerstätten«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 562-564.
Lalenbuch

Lalenbuch [Goetzinger-1885]

Lalenbuch , siehe Schildbürger .

Lexikoneintrag zu »Lalenbuch«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 564.
Lampe

Lampe [Goetzinger-1885]

Lampe , lat. lampas, lampada; franz. lampe. Kleine Öllampen in Gestalt runder oder länglicher Schalen waren für kirchliche und private Zwecke schon frühe in Gebrauch. In den Kirchen wurden sie bald durch die Kerzen verdrängt. (Siehe den Art. Leuchter .)

Lexikoneintrag zu »Lampe«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 564.
Länder und Städte

Länder und Städte [Goetzinger-1885]

Länder und Städte in personifiziert - bildlicher Darstellung. Der antiken Kunstdarstellung der Länder und Städte liegt teils religiöser Glaube, teils ein bloss künstlerisches Motiv zu Grunde. Beide wurden unter den Schutz von Göttern und Heroen gestellt, wobei bei den Griechen namentlich ...

Lexikoneintrag zu »Länder und Städte«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 564.
Landfrieden

Landfrieden [Goetzinger-1885]

Landfrieden heissen im Mittelalter die von dem Könige ausgehenden Gesetze, welche die Erhaltung des öffentlichen Rechtszustandes, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und die Bestrafung der hiergegen begangenen Verbrechen zum Gegenstande hatten. Sie beschränkten sich regelmässig auf eine kurze Bezeichnung der als ...

Lexikoneintrag zu »Landfrieden«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 564-565.
Landgrafen

Landgrafen [Goetzinger-1885]

Landgrafen werden seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts erwähnt. Der Name schliesst sich an Land, Landschaft als alte Bezeichnung eines gräflichen Gebietes oder Gaues; es ist der Graf mit einem alten Gau- oder Landgericht, und der Name erscheint dann gewählt ...

Lexikoneintrag zu »Landgrafen«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 565.
Landkarten

Landkarten [Goetzinger-1885]

Landkarten. Aus dem Altertum sind keine anderen Karten ausser denen zum Ptolemäus auf uns gekommen, diejenigen des Marinus von Tyrus , 2. Jahrhundert n. Chr., des ersten Geographen, welcher bei der Ortsbestimmung Längen und Breiten berücksichtigte, sind verloren gegangen; auch Ptolemäus ...

Lexikoneintrag zu »Landkarten«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 565-567.
Landsgemeinden

Landsgemeinden [Goetzinger-1885]

Landsgemeinden , freie , entwickelten sich ähnlich wie die Städte dadurch, dass ältere ländliche Genossenschaften vorübergehend oder dauernd sich zu territorialen Gemeinwesen erhoben und politische Unabhängigkeit behaupteten oder erkämpften. Sie kommen hauptsächlich in den Alpen und bei Friesen und Ditmarsen zur Entwicklung ...

Lexikoneintrag zu »Landsgemeinden«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 567.
Landsknechte

Landsknechte [Goetzinger-1885]

Landsknechte heissen seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts bis zum 17. Jahrhundert Söldner zu Fuss; der Name ist einerseits dadurch entstanden, dass eine königliche Satzung (Worms 1495) ausdrücklich verordnete, dass die Söldner aus den Landschaften im Reich angeworben werden ...

Lexikoneintrag zu »Landsknechte«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 567-570.
Landwehren

Landwehren [Goetzinger-1885]

Landwehren , auch Zargen von ahd. zarga = Rand, oder Letzen genannt, heissen einfache Grenzbefestigungen des Mittelalters. Sie bestanden entweder in Wall und Graben oder nach alter Weise in einem lebendigen Zaune oder in beiden zugleich. In der Regel zog man sie ...

Lexikoneintrag zu »Landwehren«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 570.
Lanze

Lanze [Goetzinger-1885]

Lanze. Wie die Keule als älteste Schlagwaffe, so ist die Lanze als Stich- und Wurfwaffe bei allen alten Völkern bekannt. Aufgefundene Lanzenspitzen zeugen davon, dass schon die Pfahlbautenbewohner sich ihrer bedienten, und nach römischen Berichten war die germanische Lanze nicht ...

Lexikoneintrag zu »Lanze«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 570-571.
Lanzelet oder Lanzelot

Lanzelet oder Lanzelot [Goetzinger-1885]

Lanzelet oder Lanzelot ist der Name des Helden eines höfischen Artusgedichtes, das der Thurgauer Ulrich von Zatzikhoven um 1200 nach einer französischen Quelle dichtete. Der Mittelpunkt der Lanz.- Sage ist ein ehebrecherisches Liebesverhältnis zwischen Lanzelot und Ginevra. Die Sage war ...

Lexikoneintrag zu »Lanzelet oder Lanzelot«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 571-572.
Laterne

Laterne [Goetzinger-1885]

Laterne. Siehe den Artikel Leuchter .

Lexikoneintrag zu »Laterne«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 572.
Laurin

Laurin [Goetzinger-1885]

Laurin , siehe Heldensage .

Lexikoneintrag zu »Laurin«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 572.
Leberreime

Leberreime [Goetzinger-1885]

Leberreime sind eine Art Sinngedichte, welche von einem gewissen Schävius erfunden sein sollen und deren erste Zeile allemal mit den Worten anfängt: die Leber ist von einem Hecht und nicht von einem ... Ihre Blütezeit ist im 17. Jahrhundert

Lexikoneintrag zu »Leberreime«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 572.
Legende

Legende [Goetzinger-1885]

Legende , mhd. legende , aus lat. legenda , d.h. was beim täglichen Gottesdienst vorzulesen ist. Dieser Litteraturzweig findet seinen Anfang in den Martyrologien , d.h. Märtyrerverzeichnissen, welche einen Teil des ältesten christlichen Kalenders bildeten und in welche zu den blossen Namen ...

Lexikoneintrag zu »Legende«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 572-573.
Leges barbarorum

Leges barbarorum [Goetzinger-1885]

Leges barbarorum , Volksrechte , heissen die ältesten Rechtsaufzeichnungen der germanischen Stämme nach der Völkerwanderung. Vor der Völkerwanderung hatten die Germanen keiner geschriebenen Gesetze bedurft; erst als sie sich nach den Kämpfen mit den Römern teilweise auf römischem Boden niedergelassen und neue ...

Lexikoneintrag zu »Leges barbarorum«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 573-576.
Lehnswesen, Benefizialwesen

Lehnswesen, Benefizialwesen [Goetzinger-1885]

Lehnswesen, Benefizialwesen. Die Entstehung der Benefizien wird von der rechtsgeschichtlichen Forschung verschieden erklärt; die einen lassen, die Benefizien in Anlehnung an das römische Recht dadurch entstehen, dass namentlich die Kirche freiwillig einen Teil ihres Grundbesitzes gegen einen bestimmten Zins oder ...

Lexikoneintrag zu »Lehnswesen, Benefizialwesen«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 576-579.
Leich

Leich [Goetzinger-1885]

Leich bedeutet ursprünglich überhaupt rhythmische Bewegung, Tanz , Spiel; dann das feierliche Schreiten zum Opfer und das Opfer selbst, ferner Wettstreit und Kampf, erhalten im mhd. wetterleich , Wetterschlag. Vgl. Heyne im Grimmschen Wörterbuche. Im engeren Sinn wird Leich schon im Altdeutschen ...

Lexikoneintrag zu »Leich«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 579.
Leichenbestattung

Leichenbestattung [Goetzinger-1885]

Leichenbestattung. Die Bestattungsweise der alten Germanen schildert Tacitus Germania 27 folgendermassen: »Die Bestattung der Toten geschient ohne Gepränge; der einzige Luxus, den das Herkommen erheischt, besteht darin, dass zur Verbrennung der Leichen hervorragender Männer bestimmte Holzarten verwendet werden. Den Scheiterhaufen ...

Lexikoneintrag zu »Leichenbestattung«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 579-586.

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