Honorĭus [2]

[535] Honorĭus, Name von vier (fünf) Päpsten: 1) H. I. aus Kampanien gebürtig, ward 625 erwählt, starb 12. Okt. 638. Weil er im monotheletischen Streit (s. Monotheleten) die Lehre von dem Einen Willen Christi gebilligt hatte, wurde er auf dem sechsten allgemeinen Konzil zu Konstantinopel (681) als Ketzer verdammt. Die Verurteilung des H. wegen Irrlehre hat vor und nach der Proklamierung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem vatikanischen Konzil zu lebhaften Erörterungen Anlaß gegeben. Vgl. Schneemann, Studien über die Honoriusfrage (Freiburg 1864); Hefele, H. und das sechste allgemeine Konzil (Tübing. 1870) und Causa Honorii papae (Neapel 1870; deutsch, Münst. 1870); Ruckgaber, Die Irrlehre des H. (Stuttg. 1871); Jungmann, De causa Honorii (Regensb. 1881).

2) H. (II.), früher Cadalus, Bischof von Parma, geb. in Verona, ward 1061 unter dem Einfluß der deutschen Regierung als Gegenpapst Alexanders II. zu Basel gewählt und zog 1062 in Rom ein. Nachdem aber Anno von Köln die Reichsverwaltung (1062) übernommen, ward H. von den deutschen Fürsten aufgegeben und 31. Mai 1064 auf der Synode zu Mantua abgesetzt. Er starb 1072, ohne auf seine Würde verzichtet zu haben.

3) H. II., früher Lambert, geboren in Fagnano bei Imola, ward Kardinalbischof von Ostia und 1124 als Calixtus' II. Nachfolger Papst; starb 14. Febr. 1130. Er begünstigte 1125 die Königswahl Lothars von Sachsen und bannte 1128 den Gegenkönig Konrad von Staufen. Die Besitzergreifung Apuliens und Kalabriens durch den Grafen Roger von Sizilien suchte er vergebens zu verhindern und wurde 1128 genötigt, ihn zu belehnen.

4) H. III., früher Cencio Savelli, geboren in Rom, w. ird unter Cölestin 111. Kardinal, unter Innozenz III. Kämmerer der römischen Kirche, in welcher Eigenschaft er das unter dem Namen des »Liber censuum« bekannte Rentenbuch der päpstlichen Kammer zusammenstellte (hrsg. von Fabre und Duchesne, Par. 1889 ff.), und 18. Juli 1216 zum Papst gewählt. Er krönte 1220 den Kaiser Friedrich II. und gestattete die Wahl seines Sohnes Heinrich zum deutschen König, obwohl Friedrich dem Papst Innozenz versprochen hatte, jenem Sizilien zuüberlassen. Seine Bemühungen, das Heilige Land durch einen neuen Kreuzzug zu befreien, hatten nicht den gewünschten Erfolg, und sein Verhältnis zu Friedrich II. wurde sehr gespannt, als dieser den versprochenen Zug nach Palästina immer wieder verzögerte. Er bestätigte 1216 den Orden der Dominikaner und 1223 den der Franziskaner. Seine Dekretalen vereinigte er 1226 zu einer Sammlung, der sogen. »Compilatio quinta«. H. starb 18. März 1227. Vgl. Pressutti, Regesta Honorii papae III. (Rom 1888–95, 2 Bde.); Vernet, Etude sur les sermons d'Honorius III (Lyon 1889); Clausen. Papst H. III. (Bonn 1895).[535]

5) H. IV., vorher Giacomo Savelli, studierte in Paris, wurde 1261 Kardinal und 2. April 1285 zum Papst erwählt; er starb 3. April 1287. Er bannte 1286 Jakob von Aragonien, der den sizilischen Königsthron einnahm, vermochte aber die Festsetzung der aragonischen Herrschaft auf der Insel nicht zu hindern. Vgl. Prou, Les registres d'H. IV. (Par. 1886–1889); Pawlicki, Papst H. IV. (Münst. 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 535-536.
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