Fleischer [2]

[345] Fleischer, 1) Johann Lorenz, geb. 1689 in Bairenth, studirte seit 1707 in Halle Jurisprudenz u. habilitirte sich an der dortigen Universität; 1716 wurde er Professor der Rechte; kam 1733 gls Professor der Pandekten nach Frankfurt a. d. O. u. st. daselbst 1749. Er schr.: Institutiones juris naturae et gentium. Halle 1722, 3. A. ebd. 1743; Einleitung zum geistlichen Recht, ebd. 1724, 2 Bde., 3. A. ebd. 1750; De jurib us et judice competente legatorum, ebd. 1724, 2. A. ebd. 1745; Institutiones juris feudalis, ebd. 1736, u.m.a. 2) Gerhard, geb. 1769 in Frankfurt a. M., Sohn eines dasigen Buchhändlers, widmete sich ebenfalls dem Buchhandel, errichtete in Leipzig eine Buchhandlung u. betrieb neben dem Sortiments- auch den Verlagshandel. Sein Verlag wuchs bald zu einem bedeutenden Umfange u. bestand zum großen Theile aus Schulbüchern, Klassikerausgaben von Hermann, Erfurt etc. u. der Schönen Literatur u. der Ascetik angehörigen Werken. Er trat denselben 1829 seinem Sohne Ernst F. ab, verkaufte sein Sortimentsgeschäft an Ad. Frohberger u. zog sich nach Dresden auf sein Landgut zurück, wo er 1849 st. 3) Ernst, Sohn des Vor., geb. 1800, lernte bei seinem Vater den Buchhandel, erweiterte seine Geschäftskenntniß in London u. Paris u. etablirte 1822 unter seinem Namen in Leipzig eine eigene Buch- u. Kunsthandlung. Er wandte seine Thätigkeit vornehmlich dem Verlage von klassischen Werkender Englischen, Französischen u. Italienischen Sprache u. der modernen Sprachwissenschaft zu u. starb, nachdem er 1829 den Verlag seines Vaters übernommen hatte, 1832. Seine Buchhandlung nebst Firma ging in den Besitz von Philipp Franz Mainoni über, welcher früher als Offizier in österreichischen Diensten mehrere Feldzüge mitgemacht hatte u. dann eine Seidenhandlung u. ein Versicherungsgeschäft in Leipzig etablirte. Von diesem kaufte Geschäft u. Firma 1853 Ferdinand Sechtling, welcher indeß schon 1854 beides an Rud. Hentschel überließ. 4) Georg Friedrich, geb. 1794 in Leipzig, Vetter von F. 2), Sohn des Buchhändlers Joh. Benjamin Georg F., der seit 1788 eine Buchhandlung in Leipzig begründet hatte, erlernte den Buchhandel in der Handlung seines Vaters, machte mehrere Reisen, übernahm 1818 das väterliche Geschäft u. setzte es unter der Firma Friedrich Fleischer fort. Seit 1831 Mitglied des Stadtraths in Leipzig u. seit 1832 Mitglied, später Vorsitzender der Leipziger Buchhändlerdeputation, erwarb er sich um die Organisation des deutschen Buchhandels u. die Förderung der Interessen desselben kein geringes Verdienst. So war er u.a. bei der Gründung des Börsenvereins (1835) der deutschen Buchhändler thätig, in dessen Vorstande er ebenfalls ein Amt bekleidete, u. die hauptsächlichste Triebfeder zur Gründung der Buchhändlerlehranstalt in Leipzig (1853), deren Vorsteher er wurde. Seine geschäftliche Thätigkeit war in sofern von wesentlicher Bedeutung, als sie einen geregelten Verkehr des deutschen mit dem englischen u. französischen Buchhandel anbahnte. Seinen Berlag erhob er zu einem der bedeutendsten Deutschlands; derselbe verbreitete sich vorzugsweise über Werke der klassischen u. modernen Philologie, der Archäologie, Belletristik etc. Sein Sortimentsgeschäft überließ er 1856 seinein Sohne Karl Friedrich F. 5) Heinrich Leberecht, geb. 21. Febr. 1801 in Schandau, studirte Orientalische Sprachen in Leipzig u. Paris, wurde 1833 Oberlehrer an der Kreuzschule in Dresden u. 1836 Professor der Morgenländischen Sprachen an der Universität in Leipzig; er schr.: De glossis Habichtianis in IV priores toms MI noctiom, Lpz. 1836; gab heraus: Abulfedas Historia anteislamica, ebd. 1831; u. übersetzte Samachscharis Goldene Halsbänder, ebd. 1835; Alis 100 Sprüche, ebd. 1837; Baidhawis Commentar zum Koran, ebd. 1844–48, 2 Bde.; Muh. Ibrahims Grammatik der Persischen Sprache, ebd. 1847.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 345.
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