1. Der Büttel löset das Gebot auf, das der Amtmann schliesst. – Simrock, 1422; Eiselein, 104.
2. Ein lahmer Büttel erlauft einen zeitigen Dieb.
3. Wie der Büttel von Neuteich speisen. – Pisansky; Hennig.
Nämlich allein.
*4. Ein Büttel Gottes. – Eiselein, 104.
Ein Priester. Büttel, von bieten, bezeichnet in seiner Grundbedeutung eine Person, welche erhaltene Befehle ausrichtet, entbietet, also ein Bote. Theils wegen der betreffenden Aufträge selbst, theils wegen der Art der Ausführung derselben hat jetzt das Wort eine vorherrschend verächtliche Bedeutung. (Grimm, II, 581.)
*5. Ga so mote dy de Bodel bewaren (slan). – Freybe, 1836 u. 1910.
*6. Sie muss des Büttels Flasche tragen.
Im Museum der Stadt Bautzen in der Lausitz kann man sie sehen. Es ist kein gläsernes Gefäss, sondern ein Sandstein, wie er im Mittelalter und bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts von Weibern zur Strafe getragen werden musste, namentlich solchen, die durch Streit, Rauferei, Trunksucht u.s.w. ein öffentliches Aergerniss gegeben hatten. Die bautzener Flasche, die früher am Rathhause hing, ist aus Sandstein, 33 Pfund schwer und mit einem eisernen Gehänge versehen, das der zum »Flaschentragen« Verurtheilten um den Hals gelegt wurde. Darauf abgebildet sind zwei keifende Weiber, ringsum steht die Inschrift: »Wenn sich ⇒ Mägde (s.d.) und Weiber schlagen, müssen sie die Flasche tragen.« Noch im Jahre 1678 musste eine Frau mit diesem Steine am Halse dreimal um das bautzener Rathhaus wandern. (Vgl. Daheim, Leipzig 1877, Nr. 4, S. 63, wo sich auch eine Abbildung davon befindet.)