1. Das Pantoffelholz schwimmt überall oben. – Eiselein, 503; Simrock, 7707a; Körte, 4673a; Braun, I, 3177.
Die Pantoffelherrschaft soll eine allgemeine sein. Zum Beweise dessen erzählt J.H. Hayncker in seiner Chronica von Calbe, Aken vnd Wanzleben (Halberstadt 1720, S. 29a) folgendes Beispiel: »Vor dem dreissigjährigen Kriege sind Anno 1620, 54 Einwohner in dem Dorffe Brumbi (im Amte Calbe an der Saale) gezehlet[1172] worden, welches, wie erzehlet wird, im Papstthum schuldig gewesen seyn, dem heil. Antonio ein Schwein zu halten vnd zu ernehren, welches denen Tempelherren zuständig gewesen, mit dem Bedeuten, dass, wer in demselben Dorffe in seinem Hause absolute Herr wäre, dem sollte dieses Schwein zu eigen werden. Als nun auf eine Zeit ein Bauer solcher absoluten Herrschaft sich rühmete, wurde zwar demselben das Schwein zu holen vergönnt, weil aber dasselbe im Heimholen sich sperret vnd jhm die Strümpffe besudelte vnd er sorgete, es würde seine Frau mit jhm desshalb nicht zufrieden seyn, musste er diessmahl das Schwein fahren lassen vnd sich zur absoluten Herrschaft in seinem Hause besser legitimiren.« Ferner: »Es hat auf eine Zeit ein Prädicant am Ostertage sich auf die Canzel gestellet; vnd als vor der Predigt hat sollen gesungen werden: Christ ist erstanden: so hat er seine Zuhörer also angeredet: ›Wer unter euch Herr im Hause ist, der fange das Lied an.‹ – Als nun keins anheben wollte, sprach er: ›Was, seyd ihr Männer? Hat denn keiner das Regiment in seinem Hause?‹ Und spricht darauf zu den Weibern: ›So fahe euer eine, so die Herrschaft im Hause hat, zu singen an.‹ Also bald heben die Weiber alle mit lautem Schall an das Osterlied zu singen, und wollte keine die letzte seyn.« In ältern Gesetzen finden sich mancherlei Bestimmungen gegen das Pantoffelregiment (s. ⇒ Lasterstein). So setzen die Statuten der Stadt Blankenburg (Schwarzburg) von 1594 fest, dass ein Mann, der sich von seiner Frau hat schlagen lassen, mit Gefängniss u.s.w. gestraft und ihm hierüber das Dach auf seinem Hause abgehoben werde. (Bresl. Erzähler, 1802, S. 236.)
*2. Er ist unter dem Pantoffelholz. – Eiselein, 503; Wurzbach II, 271.
Steht unter der Herrschaft seiner Frau, weil das Pantoffelholz oben schwimmt.