1. An ritterschaft ist frommen und freiheit. – Klingen, 135a, 2; Graf, 32, 40.
Der Deutsche des Mittelalters dachte sich nur den Freien als edel und hielt den Unfreien für einen Schalk, wie er später auch den Teufel nannte. Nur der Freie konnte die Ritterwürde erwerben.
[1698] 2. Das gibt die Ritterschaft gar nicht zu, sagte der Junker, als der Bauer betete: Vater im Himmelreich, der du uns machest alle gleich. – Witzfunken, VII, 37a.
3. Geborene Ritterschaft ist ehrlicher als gewählte. – Graf, 34, 83; Klingen, 19b, 2.
Gegen die Neuverleihung des Adels, die zu allen Zeiten mit mistrauischen Augen betrachtet worden ist.
Mhd.: Der geborne ist edeler wen der gekorne. (Daniels, 216, 7.)
4. Ritterschaft ist keine Sünde. – Graf, 390, 577.
Das Recht der Nothwehr schützt nicht blos den, der von einem rechtswidrigen Angriffe bedroht war, sondern auch der kann sich darauf berufen, der diesem ritterlichen Beistand geleistet hat. Wer nicht um eiteln Ruhmes willen ficht und sticht, sondern zum Schutze des gemeinen Besten, der sündigt oder verletzt das Recht nicht.
Mhd.: Unde darumme so ist ritterschaft nicht sunde. (Homeyer, 254.)
5. Ritterschaft mehrt und mindert des Mannes Adel nicht.
Um die Zeit der Kreuzzüge, als das Faustrecht wucherte, traten edle Männer mit dem Entschluss zusammen, die Schwachen und Friedliebenden durch vereinigte Kraft zu schützen. So entstand das aus den Schöffenbarfreien (s. Freiheit ⇒ 57 u. ⇒ 58) erwachsene Ritterthum, nicht als besonderer Stand, sondern durch alle Vollfreien gehend und nichts am Geburtsstande ändernd.
Mhd.: Die ritterschaft die merit noch ne minrit des mannis edilcheit. (Köhler, I, 441, 26.)
6. Ritterschaft will Arbeit haben. – Simrock, 8478.
7. Seit die Ritterschafft Turniren vermeid und die Priesterschafft im Harnisch reit und weltliche Mönche geistliche Pfarr regieren; so müssen wir Land und Leut verlieren. – Harssdörffer, 781.