[768] Bethmann-Hollweg, 1) Moritz August von, Prozessualist und Forscher auf dem Gebiete des römischen Rechts, geb. 8. April 1795 in Frankfurt a. M., gest. 14. Juli 1877 auf seinem Schloß Rheineck bei Andernach. Sohn von Joh. Jak. B. (s. Bethmann 1), bereiste 1811 und 1813 mit Ritter die Schweiz und Italien, studierte seit 1813 in Göttingen und Berlin, habilitierte sich 1819 in Berlin und wurde ein Jahr darauf außerordentlicher Professor für Zivilrecht und Prozeß. 1829 auf seinen Wunsch nach Bonn versetzt, legte er 1842 seine Professur nieder, um das Kuratorium der Universität zu übernehmen, das er bis[768] 1848 verwaltete. 1840 war er bei der Huldigung Friedrich Wilhelms IV. geadelt worden. 1845 zum Mitgliede des Staatsrats ernannt, wohnte er 1846 als Deputierter der rheinischen Provinzialsynode der Generalsynode zu Berlin bei, wie er, der orthodoxen Richtung angehörend, an kirchlichen Angelegenheiten überhaupt regen Anteil genommen hat. Parlamentarisch tätig war er als Mitglied der Ersten Kammer 184950 und 185152, als Mitglied der Zweiten Kammer 185255. Im November 1858 wurde er vom Prinz-Regenten als Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten in das neue preußische Kabinett berufen, von welchem Posten er im Frühjahr 1862 nebst seinen Kollegen zurücktrat. Sein Hauptwerk ist: »Der Zivilprozeß des gemeinen Rechts in geschichtlicher Entwickelung« (Bonn 1864 bis 1874, 6 Bde.). Außerdem schrieb er: »Grundriß zu Vorlesungen über den gemeinen Zivilprozeß« (Berl. 1821; 3. Aufl., Bonn 1832); »Versuche über einzelne Teite der Theorie des Zivilprozesses« (Berl. 1827); »Gerichtsverfassung und Prozeß des sinkenden römischen Reichs« (Bonn 1834); »Ursprung der lombardischen Städtefreiheit« (das. 1846); »Über die Germanen vor der Völkerwanderung« (das. 1850); »Über Gesetzgebung und Rechtswissenschaft als Aufgabe unserer Zeit« (das. 1876). Vgl. Wachim 12. Bande der »Allgemeinen deutschen Biographie«.
2) Theobald von, preuß. Staatsmann, Enkel des vorigen, geb. 29. Nov. 1856 in Hohenfinow bei Eberswalde, wurde 1886 Landrat des Kreises Oberbarnim. Im April 1896 wurde er zum Oberpräsidialrat in Potsdam, im Juli zum Regierungspräsidenten in Bromberg und 1. Okt. 1899 zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg ernannt.