[351] Hinkmar, Erzbischof von Reims, einer der hervorragendsten Kirchenfürsten und Staatsmänner seiner Zeit, geb. um 806, erhielt im Kloster St.-Denis bei Paris durch Abt Hilduin seine Bildung und folgte seinem Lehrer 830 freiwillig ins Exil nach Korvei. 845 Erzbischof von Reims und Primas der westfränkischen Geistlichkeit, wachte H. eifrig über der Reinheit der Lehre (s. Gottschalk 1), trat mit Entschiedenheit gegen des Königs Lothar II. von Lothringen Ehescheidung und zweite Vermählung auf und wußte den Streit zwischen Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen zur Erhöhung der Autorität der Kirche zu benutzen. Papst Nikolaus I. gegenüber versuchte er seine Selbständigkeit vergeblich zu wahren. Größern Erfolg hatte er unter Hadrian II., gegen den er sich 870 weigerte, König Karl wegen der Besetzung Lothringens zu bannen, und das Recht der fränkischen Kirche, den Bischof H. von Laon, seinen eignen Neffen, abzusetzen, unter Zurückweisung der pseudoisidorischen Dekretalen mit Glück verteidigte. Er starb auf der Flucht vor den Normannen 21. Dez. 882 in Epernay. Seine Schriften, teils Abhandlungen dogmatischen Inhalts, wie die Schrift gegen Gottschalk: »De praedestinatione Dei«, teils Briefe und Gutachten, gab am vollständigsten Sirmond (Par. 1645. 2 Bde.) heraus. Am wichtigsten sind die Briefe als Hauptquelle für die Geschichte der karolingischen Periode. Die »Reichsannalen« (»Annales Bertiniani«, in Pertz' »Monumenta«, Bd. 1) hat H. von 881882 fortgesetzt. Vgl. v. Noorden, Erzbischof H. von Reims (Bonn 1863); Sdralek, Hinkmars von Reims kanonistisches Gutachten über die Ehescheidung Lothars II. (Freiburg 1881); Schrörs, H., Erzbischof von Reims (das. 1884).