[663] Hydrostatik (v. gr.), die Lehre vom Gleichgewicht tropfbar flüssiger Körper im Zustande der Ruhe unter sich, bes. in communicirenden Röhren, u. mit festen, in sie eingesenkten Körpern. Die wichtigsten Gesetze der H. sind: daß für den Fall des Gleichgewichtes die Oberfläche der in einem Gefäß befindlichen Masse eines tropfbarflüssigen Körpers horizontal od. senkrecht gegen die Richtung der sie beschleunigenden Schwerkraft ist; daß communicirende Gefäße mit einer Flüssigkeit bis zu gleichen Höhen gefüllt sein müssen, wenn Gleichgewicht herrschen soll; daß der Druck, welcher gegen irgend einen Theil der Wand von der Flüssigkeit ausgeübt wird, gleich dem Gewichte eines über dem Wandtheile bis zur Oberfläche der Flüssigkeit sich erhebenden Flüssigkeitssäule ist; daß in Folge dessen ein eingetauchter Körper an seinem Gewicht so viel verliert, als das Gewicht der von ihm aus der Stelle verdrängten Flüssigkeit beträgt; daß daher ein schwimmender Körper, um in das Gleichgewicht zu kommen, so tief einsinkt, bis das verdrängte Volumen der Flüssigkeit so schwer wiegt, als er selbst. Schon Archimedes kannte die Gesetze, nach denen Flüssigkeiten dem Druck in sie eingesenkter fester Körper widerstehen, u. behandelte sie in dem Buche: Ηερὶ τῶν ὀχουμένων u. De insidentibus humido. Später ist die Lehre vom Druck u. Gleichgewicht flüssiger Materien bes. von Robert Boyle, in Hydrostatic paradoxes 1664, bearbeitet worden. Er zeigte zuerst das Hydrostatische Gesetz, daß Flüssigkeiten nicht in dem Verhältniß ihrer Masse, sondern ihrer Höhe u. Grundfläche drücken. Mariotte u. Daniel Bernoulli, Laplace, Poisson haben die H. noch in höherem Grade ausgebildet. Sie macht in den Lehrbüchern der angewandten Mathematik einen Theil der statischen Wissenschaften aus.