Stüve

[21] Stüve, Johann Karl Bertram, geb. 4. Mai 1798 in Osnabrück, studirte seit 1817 in Berlin, u. Göttingen Jurisprudenz, wurde 1820 Advocat, später Bürgermeister in Osnabrück u. 1831 als Abgeordneter zum hannöverschen Landtage gewählt, wie auch 1834 von den osnabrückischen Provinzialständen zum Schatzrath ernannt. Auch wurde er Mitglied der Commission zu Entwerfung des Grundgesetzes u. der Verfassung, die 1833 auch angenommen wurde. Als nach der Thronbesteigung des Königs Ernst August 1837 die Verfassung von 1833 aufgehoben wurde, erklärte sich S. u. der osnabrücker Magistrat entschieden hiergegen; auch führte er 1840 die Verteidigung des Magistrats von Hannover, der mit Criminaluntersuchung belegt worden war. Eine Änderung seiner mißlichen Stellung, in welche ihn seine Opposition gegen die Regierung gebracht hatte, trat erst 1848 ein, wo ihn der König im März mit dem Portefeuille des Innern in dem neugebildeten Cabinet betraute, dessen eigentlicher Leiter er wurde. Sein Verdienst ist es jede Überstürzung vom Lande fern gehalten u. die Umbildung der Verfassung vorsichtig bewerkstelligt zu haben, s. Hannover S. 14 s. Mit der Entwickelung der Dinge in Frankfurt u. Berlin konnte er sich durchaus nicht befreunden u. wollte seinen eigenen Weg gehen; seine Stellung wurde nach dem Eintritt der Restauration unhaltbar u. nach oft wiederholten Krisen trat er am 27. Octbr. 1850 ab, wurde wieder Bürgermeister von Osnabrück u. blieb als solcher eins der hervorragendsten Mitglieder der Ständeversammlung, bis ihm als städtischen Beamten der Urlaub verweigert wurde. Er gab den 3. Theil von Just. Mösers Osnabrücker Geschichte, Verl. 1824, u. den 3. Bd. von Friderici's Gesch. der Stadt Osnabrück, Osnabr. 1826, heraus u. schr.: Darstellung des Verhältnisses der Stadt Osnabrück zum Stifte, Hann. 1824; Über die Lasten des Grundeigentums etc. 1830; Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover. Jena 1832.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 21.
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