[583] Zeschau, 1) Heinrich Wilhelm von Z., geb. 1760 zu Garenchen in der Niederlausitz, studirte die Kriegswissenschaften auf der Militärakademie zu Wilhelmstein, wurde 1770 Lieutenant bei der gräflich Lippeschen Artillerie, trat 1778 als Lieutenant in kursächsische Dienste u. machte als Adjutant des Generals von Lindt die Feldzüge von 1793 u. 1796 mit; er wurde 1796 Capitän u. 1804 Major im Regiment Kurfürst, zeichnete sich 1806 bei Saalfeld aus, war 1807 in Schlesien, wurde 1808 Oberstlieutenant u. 1809 Oberst, Generalmajor u. Brigadier, 1810 Generallieutenant u. Divisionscommandeur u. erhielt 1813 Anfangs die Leitung der neuen Formation der sächsischen Armee u. das Commande in Torgau, welches Beides er später aber an den General von Thielmann abtrat. Z. wurde nun Gouverneur von Königstein, erhielt 1813 nach der Schlacht von Dennewitz den Oberbefehl über die sächsischen Truppen u. gab sich bei Leipzig alle Mühe den Übergang der Sachsen zu verhüten. Nachdem dieses aber dennoch geschehen war, begleitete Z. als Generaladjutant seinen König in die Gefangenschaft nach Friedrichsfelde u. später nach Presburg u. Laxenburg. Nach der Rückkehr des Königs in seine Staaten wurde Z. Staatssecretär u. Präsident der Kriegsverwaltungskammer u. 1821 Gouverneur von Dresden. Nach den Unruhen von 1830 trat er von diesem Posten zurück u. wurde in Ruhestand versetzt; er st. 14. Nov. 1832. 2) Heinrich Anton von Z., geb. 4. Febr. 1789 zu Jessen in der Niederlausitz, studirte 1805 bis 1806 in Leipzig u. Wittenberg die Rechte, wurde zuerst Auditor beim Hofgericht u. Accessist beim Kreisamte in Wittenberg, 1809 Hofgerichtsrath u. Accessist bei der Wittenberger Kreishauptmannschaft u. 1810 überzähliger Amtshauptmann; er war 1813 Etappencommissär in Herzberg, 1814 Director der Wittenberger Kreisdeputation u. 1816 Landrath im Schweinitzer Kreise. 1819 wurde er Regierungsrath in Potsdam, aber 1822 berief ihn der König von Sachsen als Geh. Finanzrath nach Dresden. 1829 kam er als Gesandter nach Frankfurt, kehrte aber 1830 als Geh. Rath u. Präsident des Oberconsistoriums nach Dresden zurück u. wurde 1831 Finanzminister u. 1835 Minister des Auswärtigen ad interim, welche beiden Portefeuilles er bis 1848 inne hatte. Er hat sich bes. in ersterer Stellung durch verschiedene Maßregeln u. Einrichtungen, welche die Hebung des Volkswohlstandes, die Erleichterung des allgemeinen Verkehrs u. eine Vereinfachung der Finanzverwaltung bezweckten u. zur Folge hatten, große Verdienste um Sachsen erworben, wozu vorzüglich gehören: die Vereinigung des getrennten Staatshaushaltes, die gänzliche Reduction des Abgabenwesens, die Grundsteuerregulirung, die Zinsreduction der Staatsschuld u. bes. der Anschluß an den Deutschen Zollverein, ferner die Einführung des 14-Thalerfußes im Münzwesen u. einer auf das Decimalsystem gegründeten neuen Münzverfassung, die Betheiligung des Staates an verschiedenen Eisenbahnunternehmungen des Landes u. der Ankauf der Sächsisch-Baierischen Bahn als Staatsbahn, wie er auch durch eine sparsame Verwaltung die Finanzen in eine sehr günstige Lage versetzte; 1848 wurde er mit dem übrigen Ministerium entlassen, 1849 aber bereits wieder als sächsischer Bevollmächtigter zu den Verhandlungen über Errichtung eines deutschen Bundesstaates u. 1850 als Mitglied des Verwaltungsrathes der verbündeten Regierungen nach Berlin gesandt; 1851 wurde er zum Minister des königlichen Hauses u. zum Ordenskanzler ernannt, welche Stellungen er noch jetzt (1864) bekleidet. Er schr.: Das Wirken der Staatsregierung u. Stände des Königreichs Sachsen, Lpz. 1834; Ein Wort über die Sächsischen Eisenbahnen, ebd. 1846.