[28] Pfyffer, angesehene, seit Ende des 15. Jahrh. in Luzern eingebürgerte Familie: 1) Johann Ludwig, geb. 1523 in Luzern, trat 1553 in französische Kriegsdienste, schwang sich durch Tapferkeit empor, wurde von König Karl IX. zum Ritter geschlagen u. trug sehr viel zu den Siegen der Königlichen über die Hugenotten bei Dreux u. Bleauville bei; er diente dann seinem Vaterlande als General, ging 1566 als eidgenössischer Abgesandter nach Regensburg zu Maximilian II. u. befehligte 1567 6000 Mann Schweizer in französischem Solde; er st. 1594. 2) Franz Ludwig, geb. 1715 in Luzern, trat jung in französische Kriegsdienste, wurde 1738 Hauptmann, als welcher er in den Feldzügen 173447 focht, 1748 Generalmajor, 1736 Mitglied des Großen u. 1752 des Innern Raths von Luzern, 1763 Generallieutenant u. Chef eines Regiments; zwar legte er 1768 das Commando nieder, blieb jedoch in französischen Diensten, erst 1789 kehrte er nach Luzern zurück, wo er 1802 starb. Er fertigte ein Hautrelief des untern Theils der Schweiz von gefärbtem Wachse, das Verhältniß dabei ist 1 französischer Fuß = 1/2 deutsche Meile. Es wird in Luzern aufbewahrt. 3) Anton, geb. 1768, war früher Gardeoffizier Ludwigs XVI., wurde 1798 Mitglied der patricischen Regierung in Luzern u. starb daselbst 1854. 4) Casimir, geb. am 10. Octbr. 1794 in Rom, wo sein Vater, ein geborener Schweizer, Capitän der päpstlichen Garde war, kehrte 1797 mit seiner Familie nach Luzern zurück, studirte später die Rechte in Tübingen u. Heidelberg, wurde 1822 Professor der Rechte in Luzern, verließ jedoch das Lehramt u. wurde prakticirender Advocat. Von 183040 war er theils Tagsatzungsgesandter, theils Präsident des Appellationsgerichts in Luzern, wo er ein bürgerliches Straf- u. Gesetzbuch ausarbeitete, mußte aber 1841 dem Einflusse der ultramontanen Partei weichen. Er kämpfte gegen die Berufung der Jesuiten u. gegen die Thätigkeit des [28] Sonderbundes, wurde deshalb von der Siegwartschen Partei verfolgt u. 1845 bei Gelegenheit des Processes über den Leuschen Mord zur Untersuchung gezogen u. im November sogar einige Zeit gefangen gesetzt; 1847 nach Beendigung des Sonderbundskrieges wurde er wieder Mitglied des Großen Raths in Luzern u. für das Triennium 184951 erst zum Vicepräsidenten, dann zum Präsidenten des Bundesgerichts gewählt; er blieb auch für die drei folgenden Triennien (185160) im Bundesgericht u. wurde für 1853 wieder zum Präsidenten gewählt; Er schr.: Erläuterung des bürgerlichen Gesetzbuchs des Cantons Luzern, Luzern 183151, 3 Bde.; Geschichte der Stadt u. des Cantons Luzern, Zür. 1850, 2 Bde., 2. Aufl., St. Gallen 1859; Der Canton Luzern, historisch-geographisch-statistisch geschildert, St. Gallen 1859, 2 Thle.