Surĭnam

[104] Surĭnam (Suriname, Serraname), 1) Rio S., [104] Fluß im nordöstlichen Südamerika, entspringt am nördlichen Abhange der Sierra Tumucuraque, im Südwesten von Cayenne, unweit der brasilianischen Grenze, stießt nördlich durch die Colonie S. u. mündet unterhalb der Stadt Paramaribo in den Atlantischen Ocean. Im oberen Laufe durchströmt er undurchdringliche Wälder u. ist wegen seiner Katarakte ü. Felsenbänke nur mit Kähnen zu befahren; 2) (Niederländisch-Guayana), niederländische Colonie im nordöstlichen Südamerika, im Norden an den Atlantischen Ocean, im Osten an Französisch-Guayana (Cayenne), im Süden an Brasilien, im Westen an Britisch-Guayana grenzend; 2700 geogr. QM. Flächenraum; an den Küsten fruchtbar, doch wegen heißen Klimas u. häufiger Überschwemmungen u. Sümpfe, ungesund, das Innere ist mit Urwald bedeckt, im Süden das Gebirge Tumucuraque. Flüsse: Corentyn (Grenzfluß gegen Berbice), Cupanama (zu beiden sendet der Nikiri einen Arm ab u. empfängt wieder einen vom Corentyn), Saramaca (Surameca, an welchem die Saramacaneger, früher 30,000, jetzt 3000 Köpfe, wohnen), Surinam (mit dem Marony [Marawyne], Grenzfluß gegen Cayenne, verbunden). Die Anpflanzungen im Küstenstrich, ungefähr 46 QM. groß, sind sehr ausgebreitet, man baut namentlich Kaffee, Baumwolle, Cacao (im Ganzen 650 Plantagen). Der Handel ist ebenfalls von Bedeutung. Die Gesammtbevölkerung betrug 1858 über 63,000 Seelen, darunter 16,000 Freie, 38,000 Negersklaven, ungefähr 1000 Indianer u. im Innern ungefähr 8000 Maronneger (Buschneger, entlaufene schwarze Sklaven u. deren Nachkommen). Im Innern sind drei kleine unabhängige Staaten von Maronnegern. Von Indianern finden sich hier Guarranos, Arowaken, Caraiben. Die Wohnungen der Indianer (Karbels) bestehen aus einem mit Schilf od. Palmbaumrinde bedeckten Dache. Die Colonie ist zum Theil Eigenthum von holländischen Privaten. Ein Directorium in Amsterdam leitet das Coloniewesen. Ein Gouverneur nebst dem Commandanten u. einigen anderen Personen bilden den Criminalgerichtshof. Ein Civilgerichtshof entscheidet über Civilfälle. Außerdem gibt es noch mehre Behörden für Polizei u.a. Dinge; zum Schutz der Colonie sind Befestigungen an der Küste u. ein Cordon im Innern, welcher letztere mit angenehmen Häusern versehen ist. Die Colonie wird eingetheilt: in das Gebiet der Hauptstadt Paramaribo u. die acht Districte: Boven-Surinam mit Thorarica, Para, Boven-Commewijne, Boven-Cottica mit Perica, Beneden-Commewijne, Beneden-Cottica, Matappica u. Saramaca.

S. scheint schon 1494 von einem der Leute des Columbus besucht worden zu sein; 1580 erwähnt ein holländischer Schriftsteller einer batavischen Niederlassung auf einer Küstengegend, welche dem heutigen S. entspricht; die ersten sicheren Nachrichten über Guayana überhaupt finden sich aber erst 1595 bei Walter Raleigh. Darauf ließen sich zuerst 1634 Engländer u. 1640 Franzosen darin nieder, beide gaben indessen die Anpflanzungen in Kurzem auf, weil Überschwemmungen u. das ungesunde Klima ihnen den Aufenthalt verleidete. Das erste dauernde Etablissement gründeten Juden, welche von der holländischen Toleranz nach Brasilien gezogen, 1644 von dort nach S. kamen, als Moritz von Nassau durch die Portugiesen aus Bahia vertrieben wurde. Der großen Fruchtbarkeit des Bodens wegen gründeten dann die Engländer 1650 abermals eine Niederlassung, welche schnell gedieh u. zu deren Schutz sie 1666 ein Fort anlegten. Doch schon 1667 eroberten die Holländer diese Colonie, welche sie unter Cornelis van Aerffen, Herrn von Sommelsdijk, welcher 1683–1717 Gouverneur u. Besitzer von einem Drittel der Colonie war, zu hoher Blüthe brachten. Sie bevölkerten das Land mit vielen, bes. deutschen Colonisten, gründeten die Stadt Paramaribo u. erbauten die Forts Amsterdam u. Sommelsdijk. Auch ließen sich Herrnhuter darin nieder. Die Colonie wurde, mehrmals von harten Anfällen betroffen, die Colonisten entzweiten sich öfter mit der Regierung; 1712 besetzten die Franzosen das Land u. legten den Pflanzern harte Brandschatzungen auf; haufenweise entflohene Negersklaven sammelten sich in den unzugänglichen Wäldern in Horden (Maronneger), brachen von Zeit zu Zeit, bes. 1749, 1772 u. 1774 aus ihren Wildnissen hervor, plünderten u. verbrannten die Pflanzungen. Gegen sie ausgesandte Truppen vermochten nicht sie zu bezwingen, vielmehr mußte ihre Unabhängigkeit anerkannt, ihnen freier Handel zugestanden u. durch Geschenke der Friede mit ihnen erkauft werden. 1799 ergab sich S., welches von den Holländern keinen Schutz erhielt, freiwillig den Engländern, welche damals alle holländischen Colonien eroberten, u. Lord Hugh Seymour nahm am 20. Aug. S. für Großbritannien in Besitz. Im Frieden von Amiens (1802) gaben die Engländer die Colonie zwar zurück, besetzten sie aber gleich wieder, da die Feindseligkeiten bald darauf von Neuem ausbrachen, bis endlich der Friede von 1815 die Colonie definitiv wieder an Holland überwies. Bis 1845 stand S. unter dem niederländischen Generalgouvernement in Westindien, erhielt aber seitdem seinen eigenen Gouverneur (jetzt Reinh. Fr. van Lansberge). Die Verwaltung kostet den Niederlanden mehr, als sie einbringt, doch ist das Land für den Colonialhandel von der allergrößten Wichtigkeit. Vgl. Wolbers, Geschiedenis van Suriname, Amsterdam 1860.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 104-105.
Lizenz:
Faksimiles:
104 | 105
Kategorien: