Trepanation

[789] Trepanation (v. lat. Trepanatio), 1) jede Ausbohrung eines od. mehrer Knochenstücke mittelst des Bogen- od. Handtrepans aus einem meist platten Knochen, um entweder den krankhaften Knochen zu entfernen, od. um in eine von Knochen eingeschlossene Höhle zu gelangen, wie z.B. T. des Brustbeins, Schienbeins etc.; 2) im engern Sinne Bloßlegung des Schädels an einer bestimmten Stelle u. Aussägung eines od. mehrer Stücke aus demselben, um entweder den schadhaften Knochentheil selbst zu entfernen, od. die Schädelhöhle zu eröffnen u. aus derselben fremde, auf das Gehirn nachtheilig wirkende Körper zu entnehmen. Die Durchbohrung des Schädels wird mit dem Bogentrepan, dem Handtrepan, der Brückensäge od. mit dem Schabeisen u. der Schere verrichtet. Man kann an jeder Stelle des Schädelgewölbes trepaniren, doch meidet man gern den mittleren Theil des Stirnbeins u. die Stirnhöhlen, den Schuppentheil[789] des Schläfebeins u. den vordern untern Winkel des Scheitelbeins wegen der hier laufenden Pulsadern, die gekreuzte Erhöhung des Hinterhauptbeins wegen ihrer Ungleichheiten u. die Nähte wegen der Blutleiter u. ihrer festen Verbindung mit der Hirnhaut. Die Zahl der anzusetzenden Kronen muß so groß sein, daß alles Krankhafte sicher entfernt wird. Die nöthigsten Instrumente zur T. sind: Bogen-, Hand- u. Perforativtrepan, ein Schabeisen, ein Tirefond (s.d.), ein zugespitzter Federkiel u. eine kleine Bürste, ein Lenticulärmesser, eine Brückensäge, ein mit einer Spalte u. ein mit einer kreisförmigen Öffnung versehenes Stück Sohlenleder od. Kork zur Leitung der Brückensäge od. der Trepankronen, ein einfacher od. hakenförmiger Hebel, u. überhaupt die nöthigen Instrumente zum Schnitte der Haut, zur Unterbindung etwa blutender Gefäße, sowie die erforderlichen Verbandstücke. Der Kranke wird so gelagert, daß die zu durchbohrende Schädelstelle womöglich den höchsten Punkt bildet u. horizontal liegt. Die Operation zerfällt in folgende vier Acte: a) Bloßlegung der zu durchbohrenden Knochenstelle, durch Spaltung der Weichtheile durch einen Hautlappen vom Knochen, Abschabung des durchschnittenen Pericraniums mittelst des Schabeisens. b) Durchbohrung des Knochens: aa) mit dem Bogentrepan. Dieser wird mit der Pyramide aufgesetzt. Dann legt man die linke flache Hand auf die Scheibe des Trepans, faßt den Bogen mit der rechten Hand u. dreht nun von der Rechten zur Linken, wo sich erst die Pyramide einsenkt, dann die Krone selbst eine Furche bildet. Man trepanirt nun so fort, bis man eine so tiefe Furche zu haben glaubt, daß die Säge auch ohne Pyramide sicher in ihr läuft, nimmt den Trepan ab, sondirt mit dem Federkiel, ob man überall gleich tief eingedrungen ist, u. reinigt die Säge von den Spänen. Man stellt die Pyramide zurück u. trepanirt weiter; hat die Krone eine sichere Haltung, so schraubt man den Tirefond in die von der Pyramide gebildete Öffnung; bildet sich dadurch eine Schraubenmutter u. schraubt das Instrument wieder aus, dann trepanirt man fort, bis Blut u. blutige Späne kommen u. der Ton vom Sägen dumpfer wird, was anzeigt, daß man in die Diploe gedrungen ist. Unter mehrmaligem Ab- u. Wiederaufsetzen des Trepans, wobei man stets die Säge reinigen läßt u. die Tiefe der Furche untersucht, fährt man mit dem Bohren fort, bis man auf die innere Tafel der Schädeldecke gelangt; hier muß mit größter Vorsicht gebohrt u. der Trepan öfters abgesetzt werden. bb) Bei der Operation mit dem Handtrepan faßt man dieselbe an dem Handgriffe mit voller Faust u. bewegt sie in sich entgegengesetzten Halbkreisen wie beim Bohren mit einem gewöhnlichen Bohrer. cc) Zu der Operation mit der Brückensäge nimmt man außer andern mit kreisrunden Scheibenplatten versehenen od. gegliederten, od. Kettensägen, bes. Heines Osteotom, wodurch Knochenstücke von beliebiger Größe entfernt u. die Operation weit einfacher wird, als mit dem Bogen- od. Handtrepan. Diese Sägen dienen auch zum Durchschneiden von zwischen zwei Trepanlöchern befindlichen Knöchelbrücken. dd) Das Schabeisen, die Rugine, statt dessen man auch ein Stück Glas nehmen kann, ist bes. da anzuwenden, wo man keines der vorigen Instrumente hat; man schabt damit den Knochen so lange, bis eine Öffnung gebildet ist, in welche man einen Hebel od. den Arm einer starken Kornzange einbringen kann, um damit das Knochenstück auszubrechen. Soll man eine noch nicht verknöcherte Stelle des Schädels eröffnen, so legt man sie bloß u. durchsticht sie behutsam mit einem spitzigen Messer, führt in diese Öffnung das stumpfe Blatt einer Schere ein u. schneidet ein passend großes Stück aus. c) Lösung des Knochenstücks. Ist das Knochenstück ausgesägt, so schraubt man den Tirefond wieder in die Schraubeumm utter, löst mit ihm das Stück u. entfernt es. Hat man keinen Tirefond, so bringt man in die Schnittlinie einen, od. an zwei entgegengesetzten Stellen zwei Hebel u. hebt das Stück heraus. d) Zweckerfüllung. Bei den Extravasaten muß zuweilen die harte Hirnhaut geöffnet werden, Knocheneindrücke müssen durch den Hebel aufgehoben werden. Wurde eine Gehirnhautarterie verletzt, so wird auf die Arterienmündung ein Wachskügelchen gesetzt, od. man betupft sie mit einer glühenden Sonde; man hat auch besondere Compressorien. Eine Blutung aus einem Blutleiter wird durch aufgelegte Charpie gestillt. Nach gereinigter Wunde legt man entweder in die Öffnung ganz lockere, seine, weiche, trockene Charpie u. über die äußere Wunde ein trockenes Piumasseau (s.d.), od. man nimmt blos das Plumasseau u. befestigt dasselbe mit einem Heftpflaster. Der Verband wird Anfangs täglich ein- bis zweimal gewechselt. Die sich bildende Eiterung muß zweckmäßig geleitet werden. Die Stelle, wo man trepanirt hat, muß nach der Vernarbung durch ein nach ihrer Form geschnittenes Stück von gekochtem Sohlenleder od. durch eine gefütterte Metallplatte gegen äußere Einflüsse gesichert werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 789-790.
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