[77] Mass wird im Allgemeinen jede bekannte Größe genannt, welche dazu dient, die Menge oder Umfang und Ausdehnung eines Gegenstandes zu bestimmen, was ihn messen heißt. Je nach der Beschaffenheit der zu messenden Dinge, sowie in Hinsicht Dessen, was an ihnen gemessen werden soll, müssen natürlich verschiedene, für die jedesmalige Absicht geeignete Maße angewendet werden. So dient zur Ermittelung der Schwere eines Gegenstandes Wage und Gewicht (s.d.); Länge, Breite, Höhe und Tiefe, Umfang und Entfernungen werden mit Längenmaßen, in Deutschland nach Meilen (s.d.), Ruthen, Klaftern, Ellen, Fußen, Zollen und Linien gemessen, nach denen aber auch durch Berechnung die Größe einer Fläche und der körperliche Inhalt eines Gegenstandes gefunden werden kann. Da man als Grundlage des Flächenmaßes das über dem Längenmaß gebildete gleichseitige Viereck oder Quadrat ( ! ) annimmt, so wird es auch Quadratmaß genannt und nach ! Meilen, ! Ruthen, ! Klaftern, ! Fußen u.s.w. bestimmt. Es gibt jedoch keine Instrumente, mit denen der Inhalt einer Fläche sogleich nach Quadratmaß gemessen werden kann und man bedient sich dazu immer der Längenmaße, mittels der man im einfachsten Falle, wenn eine Fläche überall von gleicher Breite, z.B. ein Stück Feld genau 4 ! Ruthen lang und durchgängig 31/2 ! Ruthen breit gefunden würde, durch Multiplication der beiden Werthe das Quadratmaß desselben mit 14 ! Ruthen erhielte. Außer den genannten sind aber für größere Flächen, besonders in Bezug auf den Feldbau, noch andere Maße gebräuchlich, wie in Deutschland die Hufe, oder ursprünglich soviel Land, als jährlich mit einem Pfluge bestellt werden konnte; der Acker (s.d.); der Morgen, worunter so viel Land verstanden wurde, als ein Mann mit gewöhnlichem Gespann vom Morgen bis Abend bearbeiten kann und wofür man in manchen Gegenden Deutschlands Tagewerk, Juchart, Joch, Mannwerk u. dgl. sagt, sowie Scheffel und Metzen, d.h. so viel Land, als mit einem Scheffel Getreide u.s.w. besäet werden kann. Unter den letztern herrscht aber eine noch größere Verschiedenheit, als unter den andern Maßen der Art, indem nicht nur jedes Land z.B. seinen besondern Morgen hat, sondern auch noch für Wald, Wiesen, Feld und Weinberge verschiedene Arten desselben anwendet. Das Längenmaß ist endlich auch die Grundlage des Körpermaßes, nach dem der körperliche Inhalt eines Gegenstandes ermittelt wird, was nach einem auf dem Längenmaß gebildeten Würfel, lat. cubus geschieht, daher das körperliche Maß auch Cubikmaß, der körperliche Inhalt eines Dinges sein cubischer oder Cubikinhalt heißt und nach Cubikmeilen, wie bei Weltkörpern, nach Cubikklaftern, -Ellen, -Fußen, -Zollen bestimmt wird; eine Cubikmeile oder ein Cubikzoll aber sind Würfel, welche je eine Meile oder einen Zoll lang, hoch und breit sind. Das Cubikmaß liegt auch dem Hohlmaß zum Grunde, dessen man sich zum Messen weniger zusammenhängender trockener Gegenstände, wie Getreide, Obst, Kalk, Kohlen, Salz u.s.w., sowie der Flüssigkeiten bedient, das aber nach Ort und Gegenstand auch der größten Verschiedenheit unterliegt. Eine Art dieses Hohlmaßes heißt vorzugsweise Maß und ist nu vielen Orten Deutschlands zu Getränken und Feldfrüchten gebräuchlich und mit Kanne manchmal gleichbedeutend, leidet aber ebenfalls an der allgemeinen Ungleichheit, sodaß z.B. das Maß in Altenburg = 3/5 gewöhnlich wiener Maß und 3/4 preuß. Quart, in Darmstadt = 12/5 wiener Maß und 13/4 preuß. Quart, in Nordhausen das alte Maß. = 11/2 wiener und 13/10 preuß. Quart, das preuß. Quart = 4/5 wiener Maß ist, und daneben an demselben Orte noch verschiedene Maße für Bier, Wein und Öl gelten. Obgleich nun über die Unbequemlichkeit, welche die Verschiedenheit der Maße schon bei dem Verkehr zwischen ganzen Ländern, noch mehr aber zwischen den Provinzen und Ortschaften desselben Landes mit sich bringt, längst alle Stimmen einig sind, ist die Einführung von gleichem Maß und Gewicht in einem Lande doch immer auf große Hindernisse gestoßen und hat noch nicht durch alle Provinzen größerer Staaten gelingen wollen. – Der Ausdruck Maßstab wird oft gleichbedeutend mit Maß überhaupt gebraucht, sonst versteht man aber darunter jedes Werkzeug, auf dem ein bestimmtes Längenmaß, eine Ruthe, Klafter, Elle, sammt ihren kleinern Theilen angegeben ist, um geeignete Gegenstände damit messen zu können. Der verjüngte oder verkleinerte Maßstab wird beim Zeichnen und Nachbilden großer Gegenstände angewendet, wenn diese genau in ihrem bestehenden, oder wie bei Zeichnungen und Plänen von beabsichtigten Bauten und Gartenanlagen, in dem gedachten Verhältniß dargestellt werden sollen und ist nichts Anderes, als der eigentliche Maßstab, dessen Umfang in allen seinen Theilen verhältnißmäßig vermindert worden ist. Wird der Raum einer Meile z.B. mit einem Zoll angenommen, so stellt der Viertelzoll 1/2 Stunde vor, vertritt ein Zoll den Raum einer Elle, so ist 1/2 Zoll so viel wie ein [77] Fuß, und auf Zeichnungen und Landkarten, wo der verjüngte Maßstab angegeben ist, nach dem sie entworfen wurden, kann man daher leicht mit dem Cirkel die wirklichen Entfernungen und Verhältnisse danach ausmessen. Für Maß-und Gewichtskunde ist auch der dem Griechischen entlehnte Ausdruck Metrologie gebräuchlich. Umfassende Belehrung über Maß und Gewicht geben: Chelius, »Maß- und Gewichtsbuch« (mit Nachträgen herausgegeben von I. F. Hauschild, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1830); Hauschild, »Vergleichungstafeln der Gewichte verschiedener Länder und Städte« (Frankf. a. M. 1836), und Nelkenbrecher's »Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde« (15. Aufl., Berl. 1832). Eine Vergleichung der hauptsächlichsten deutschen und europ. Maße nach franz. und wiener Maß gibt folgendes Verzeichniß:
Baden. Der Fuß hat 10 Zoll, der Zoll 10 Linien, 10 F. sind = 3 Mètre oder 91/2 wiener F.; 2 F. sind eine Elle, 10 F. = 1 Ruthe, 400 ! Ruthen = 1 Morgen, die Meile hat 2 Wegstunden oder 29,630 F.; die Holzklafter ist 6 F. hoch und breit, das Holz 4 F. lang. Von Flüssigkeiten hat die Ohm 100 Maß, das Malter Früchte 10 Sester oder 100 Meslein, Maß und Meslein aber sind jedes = 11/2 Litre. Baiern. Der Fuß hat 12 Zoll, der Zoll 12 Linien und der Fuß ist 291,86, die Elle 833,01 Millimètre lang; 10 F. sind = 1 Ruthe, 400 ! Ruthen = 1 Morgen; die Holzklafter ist 6 F. hoch und breit und 31/2 F. tief; der Eimer hält 64, der Metzen 342/3 Maßkannen oder Maß, das Maß 106,9 Centilitre oder 8/11 wiener Maß. In Braunschweig hat der Fuß 12 Zoll und 100 F. sind = 90 wiener F., ein Fuß = 285,1 Millimètre; das Fuder Wein hat 4 Oxhoft, das Oxhoft 11/2 Ohm oder 6 Anker oder 60 Stübchen, das Stübchen 2 Maß oder 4 Quartier, das Quartier ist = 93,498 Centilitre; der Wispel hält 4 Scheffel oder 30 Himten, der Himten ist = 3116,7 Centilitre. Bremen. Der Fuß hat 12 Zoll, 16 F. sind 1 Ruthe, 2 F. eine Elle, die Elle ist = 578,7 Millimètre; Weideland wird nach Kühweiden, d.h. soviel eine Kuh den Sommer über zur Weide braucht, Wiese und Feld nach Tagewerken, was je nach der Güte des Bodens sehr verschieden ausfällt, Holzboden nach ! Ruthen, Gartenland nach Viertelpfund-Kohlsaat-Einfall gemessen, worunter 12 ! Ruthen verstanden werden; Wein und Branntwein hat das Ohm 4 Anker oder 45 Stübchen, das Stübchen = 322,144 Centilitre; von Fruchtmaß hält die Last 40 Scheffel und der Scheffel ist = 74,069 Litre. Frankfurt a. M. Ein Fuß = 284,61 Millimètre und 100 F. = 90 wiener F.; 100 F. sind = 52 Ellen, 108 Ellen = 50 Stab, 121/2 F. = 1 Ruthe, die aber beim Feldmaß in 10 Feldschuh getheilt wird, 160 ! Ruthen = 1 Morgen, 30 Morgen = 1 Hufe; das Stück Wein hat 8, das Fuder 6 Ohm, die Ohm 80 alte oder Aichmaß, 8 alte sind 9 junge Maß; vom Fruchtmaß hält der Malter 4 Simmer oder 64 Gescheid, ein Gescheid aber und ein altes Maß ist: = 179,289 Centilitre. Frankreich hat seit 1793 metrisches Maß (und Gewicht), was darum so heißt, weil es auf den Mètre als Grundmaß gegründet ist, welchen man dem zehnmillionsten Theile der Entfernung des Nordpols vom Äquator gleich gemacht hat. Der Mètre hat 10 Decimètre, oder 100 Centimètre oder 1000 Millimètre, 100 Mètre sind = 3163/10 wiener F.; 10 Mètre sind 1 Decamètre, 10 Decamètre = 1 Hectomètre, 10 Hectomètre = 1 Kilomètre, 10 Kilometre oder 1000 Mètre = 1 Myriamètre oder einer neuen franz. Lieue oder Meile. Die Einheit des Feldmaßes ist die Are, welche eine Fläche von 100 ! Mètre bildet; 100 Aren sind 1 Hectare und = 27801/10 wiener ! Klaftern. Von Hohlmaßen für flüssige und trockene Gegenstände ist das Grundmaß der Litre oder Kubikdecimètre, welcher in 10 Decilitre, 100 Centilitre, 1000 Millilitre zerfällt; 10 Litre sind = 1 Decalitre, 10 Decalitre = 1 Hectolitre, 10 Hectolitre = 1 Kilolitre und der Hectolitre kommt mit 707/10 wiener Maß überein; das Holzmaß ist der Stère oder Kubikmètre. In Großbritannien und Irland, wo seit dem 1. Jan. 1826 gleichförmige Maße und Gewichte gelten, hat das Yard imperial (= 914,3835 Millimètre) 3 F., wovon 100 = 90 wiener F. sind; die Meile hat 1760 Yard, das Furlong 220, die Meßruthe 51/2 Yard die Ruthe Land 40, der Acker 160 ! Meßruthen und ist = 40,467 Aren oder 11251/10wiener Klafter; von Hohlmaßen hat das Quarter 8 gestrichene Bushels, oder 32 Pecks oder 64 Gallons, oder 256 Quart, oder 512 Pinten; das Quarter aber ist = 290,78 Litre; Kohlen, Kalk, Obst, Fische u. andere Dinge werden nach dem gehausten Bushel gemessen, der = 46,13 Litre ist und von dem 36 = 12 Säcken oder 1 Chaldron sind. Hamburg. Der Fuß ist = 286,42 Millimètre und hat 12 Zoll, 2 F. sind eine Elle, 14 F. eine Marschruthe; von Flüssigkeiten hat die Ohm 4 Anker, oder 5 Eimer, oder 20 Viertel, oder 40 Stübchen, das Stübchen aber ist = 361 Centilitre; als Fruchtmaß hat der Wispel Weizen und Roggen 10 Scheffel, der Scheffel 2 Faß oder 4 Himten, der Wispel Gerste und Hafer 10 Scheffel oder 30 Faß oder 60 Himten. Hanover. Der Fuß zu 12 Zoll ist = 292 Millimètre; das Oxhoft hält 11/2 Ohm, oder 33/4 Eimer, oder 6 Anker, oder 60 Stübchen, oder 120 Kannen, oder 240 Quartier, ein Quartier – 98,039 Centilitre, ein Ahm = 1109/10 wiener Maß; von Fruchtmaß hat die Last 2 Wispel, oder 16 Malter, oder 96 braunschweiger Himten. Das Großherzogthum Hessen hat seit 1821 neues, auf das metrische franz. begründetes Maß und Gewicht, wonach die Klafter = 10 F., 1 F. = 10 Zoll, 1 Elle = 24 Zoll ist und 1 Zoll mit 25 Millimètre, 1 Klafter mit 21/2 Mètre übereinstimmt; der Morgen ist = 400 ! Klaftern oder 25 Aren; der Ohm hält 20 Viertel, oder 80 Maß, oder 320 Schoppen; der Malter 4 Simmer, oder 16 Kumpf, oder 64 Gescheid; das Gescheid aber und das Maß kommt jedes 2 Litre gleich. Im Kurfürstenthum Hessen herrscht große Verschiedenheit der Maße, indem die verschiedenen, allmälig dazugeschlagenen Gebiete ihre alten Maße beibehalten haben. In Kassel ist 1 F. = 12 Zoll oder 287,699 Millimètre, 1 Elle = 570,4 Millimètre; der Acker hat 150 ! Ruthen, die Ruthe 14 F.; von Flüssigkeiten enthält das Fuder 6 Ohm, ein Ohm 20 Viertel oder 80 Maß, ein Maß = 194,95 Centilitre; der Ohm Bier hat jedoch 90 Maß zu 218,45 Centilitre; Fruchtmaß ist das Viertel (= 16048 Centilitre) zu 2 Scheffel oder 16 Metzen. Lübeck. Die Elle hat 2 F. 1 F. = 12 Zoll oder 287,9 Millimètre, 100 F. – 91 wiener F.; das Oxhoft Wein hält 6 Anker, oder 30 Viertel, oder 240 Quartier; das Faß Bier 160 Quartier, ein Quartier = 93,63 Centilitre; vom Fruchtmaß hat die Last 8 Drömt, oder 24 Tonnen, oder 96 Scheffel, oder 384 Faß; der Scheffel Roggen und Weizen ist = 3558, der Haferscheffel = 3963 Centilitre. Im Königreich der Niederlande [78] ist seit 1817 das franz. metrische Maß und Gewicht, allein mit niederländ. Benennungen eingeführt; es entspricht daher die Elle dem Mètre und wird in 10 Palm (franz. Decimètre) und 100 Duim (Centimètre) eingetheilt, der Kilomètre heißt Myl, der Decamètre Roede, die Hektare Bunder; als Flüssigkeitsmaß wird der Hectolitre Vat oder Faß, der Litre Kan oder Kanne, der Decilitre Maatje, der Centilitre Vingerhood, d.i. Fingerhut, beim Fruchtmaß der Hectolitre Mudde, der Decalitre Schepel, der Litre Kop, der Decilitre Maatje genannt. Östreich. Der wiener Fuß ist = 316,1023 Millimètre und hat 12 Zoll, 100 wien. Ellen sind 2461/2, 100 oberöstr. Ellen 253,100 böhm. Ellen 188,100 mähr. Ellen 250,100 presburger Ellen 177, die östr. Meile 24,000, die böhm. Meile 21,860, die ungar. Meile 26,435 wiener F.; 6 F. sind 1 Klafter, 1600 ! Klaftern 1 Joch oder Juchart, das 2 Metzen Aussaat enthält. Für Flüssigkeiten ist die Maß (= 141,5015 Centilitre) das Grundmaß und hält 4 Seidel oder 8 Pfiff; 40 Maß sind 1 Eimer, der Biereimer aber hat 421/2 Maß; trockene Dinge werden nach Metzen zu 16 Maßel, Kohlen nach Stübich zu 2 Metzen gemessen. Preußen. Nach dem 1816 eingeführten System hat der preuß. Fuß (= 313,85 Millimètre) 12 Zoll, die Elle 251/2 Zoll, die Ruthe 12 F., die Meile 2000 Ruthen, der Morgen 180 ! Ruthen oder 7077/10 wiener ! Klaftern; als Weinmaß hält das Oxhoft 11/2 Ohm, oder 3 Eimer, oder 6 Anker, oder 180 Quart, das Gebräude Bier 9 Kufen, oder 18 Faß, das Faß 2 Tonnen oder 200 Quart, ein Quart = 114,5 Centilitre; als Hohlmaß für trockene Dinge dient der Scheffel (= 5496,15 Centilitre) zu 16 Metzen. Rußland. Der Fuß hat 12 Werschock oder 24 Paletz, 100 F. sind = 96,100 Arschin = 225 wiener F., 3 Arschin sind 1 Saschen, 500 Saschen 1 Werft oder 3376 wiener F., 2400 ! Saschen eine Dessätine; als Hohlmaß für trockene Dinge dient der Tschetwert (= 3 Metzen 33/10 Achtel in Wien), für flüssige das Vedro (= 87/10 wiener Maß). Königreich Sachsen. Ein Fuß in Dresden hat 283,26 Millimètre und 100 F. machen 896/10 wiener F., 1 F. in Leipzig ist = 285,5 Millimètre und 100 F. = 894/10 wiener F., 2 F. sind 1 Elle, 151/6 F. eine Ruthe, 1 Morgen 300 ! Ruthen; der dresdner Eimer hält 48 Visir- oder 72 dresdner Kannen (oder 6743 Centilitre), das Faß Bier 420 dresdner Kannen, der leipziger Eimer 54 leipziger Visir- oder 63 Schenkkannen (oder 8585 Centilitre); allgemeines Fruchtmaß ist der dresdner Scheffel zu 16 Metzen (oder 10390 Centilitre). Würtemberg. Der Fuß (= 286,49 Millimètre, 100 F. = 91 wiener F.) hat 10 Zoll, 2,144 F. sind 1 Elle, 6 F. eine Klafter, 10 F. eine Ruthe, 384 ! Ruthen 1 Morgen, 11/2 Morgen 1 Juchart; von Hohlmaßen hat das Fuder 6 Eimer, der Eimer sowol nach dem Trübeich- als Helleichmaße 160 Maß, allein 160 Trübeichmaß, nach welchem der noch nicht hinlänglich abgeklärte Wein gemessen wird, geben 167 Helleichmaß, das bei altem und solchem neuen Weine gilt, der die stärkste Gährung überstanden hat. Außerdem gibt es noch Schenkmaß, deren 11 so viel wie 10 Helleichmaß sind. Ein Maß Helleiche ist = 183,705, das Maß Trübeiche = 191,742, das Schenkmaß = 167,005 Centilitre, und 160 Helleichmaß sind = 130 wiener Maß. Der Scheffel hat 8 Simri oder 32 Vierling (oder 17722,6 Centilitre oder 27/8 wiener Metzen).
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