Hochwasser-Nachrichtendienst

[403] Hochwasser-Nachrichtendienst, ein in mehreren deutschen Flußgebieten eingeführtes Verfahren, den stromabwärts wohnenden Personen sowie den beteiligten Behörden zur Verminderung der Hochwassergefahren auf schnellstem Wege die an den Pegeln im obern Flußlauf und in dessen Nebenflüssen beobachteten Wasserstände zu melden, sobald das Wasser eine solche Höhe erreicht hat, daß bei weiterm Steigen der Eintritt einer Hochwassergefahr in den tiefer gelegenen Gegenden zu befürchten ist. Die Meldungen erstrecken sich auch auf andre gefahrdrohende Ereignisse, wie Eisaufbruch, Eisversetzung (Eisschutz, Eisstopfung) und Deichbrüche. Die ersten regelmäßigen Wasserstandsmeldungen wurden 1805 von Dresden nach Magdeburg durch Stafette befördert. Bald nach Inbetriebnahme der ersten elektrischen Telegraphen (1849) wurde ein Hochwasser-Nachrichtendienst an der Weichsel und am Rhein (1853), später auch an der Oder in mäßigem Umfang eingerichtet. Die großen Verheerungen der Frühjahrshochwasser im Odergebiet 1876 gaben zu einer durchgreifenden Neuregelung Anlaß, die 1877 in der »Instruktion über die Verbreitung von Nachrichten in und aus der Provinz Schlesien über Hochwasserstände und Eisgänge in der Oder und Glatzer Neiße« ihren Ausdruck fand. Nach diesem Vorbilde wurden unter Berücksichtigung der technischen Fortschritte etc. für die übrigen deutschen Ströme Hochwasser-Meldeordnungen erlassen. Die Verbreitung der Meldungen erfolgt nach feststehenden Plänen durch Telegramm, Fernsprecher, Postkarte, Boten der verschiedenen beteiligten Behörden, öffentlichen Aushang, optische Signale, aus Masten mit farbigen Körben bestehend, Zeitungen; auch kann jede beliebige Privatperson die Meldungen gegen Bezahlung der Beförderungsgebühren beziehen. Zur telegraphischen Beförderung werden außer den Reichsleitungen auch die Leitungen der Strombauverwaltungen, z. B. von der Hauptsammelstelle für Wasserstandsmeldungen im Oberpräsidialgebäude in Breslau nach der österreichischen Grenze mit 47 Sprechstellen, benutzt. Die Wasserstandstelegramme werden mit Vorrang wie Staatstelegramme ohne Auf- und Unterschrift, unter der Bezeichnung Wobs (zusammengezogen aus Wasser-Observation) befördert und offen bestellt. Solange Hochwassergefahr besteht, haben die beteiligten Telegraphenanstalten, z. B. im Odergebiet allein 268, ununterbrochen dienstbereit zu sein. Während der Frühjahrshochwasser 1891 wurden auf Reichstelegraphen 21,806 Wasserstandstelegramme, davon 13 Proz. während der Nacht, befördert. Ein Wobstelegramm hat z. B. folgende Form: 12,30 Nachm. 2,45 steigt stark. Die Zahl 2,45 gibt in Metern die Höhe über dem Pegelnullpunkt an. Im Oder-, Rhein-, Elbe- und Wesergebiet werden auf Grund der Erfahrungen über den Verlauf früherer Hochwasser und namentlich über das Verhalten der Nebenflüsse den Wöbstelegrammen Hochwasservoraussagen über das Eintreffen des Scheitels der Hochwasserwelle etc. an den unterhalb gelegenen Pegeln ohne Gewähr angefügt. Die Voraussage wird sehr geschätzt, da nach der Größe der Gefahr und der verfügbaren Zeit die Abwehr-, Sicherungs- und Bergungsmaßnahmen getroffen werden können. Alle diese Maßnahmen sind geeignet, die Hochwassergefahren und Hochwasserschäden zu mildern, ganz beseitigen kann man sie nicht. Um aber der plötzlich auftretenden Not nach Möglichkeit zu begegnen, wird es sich empfehlen, staatlich organisierte Versicherungen gegen Hochwasser einzuführen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 403.
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