[879] Trützschler, 1) Friedrich Karl Adolf von T., geb. 3. Juni 1751 in Kulmitsch bei Weida im Weimarschen, trat 1771 in Gothaische Civildienste u. stieg 1794 bis zum Geheimen Rath u. Kanzler in Altenburg, wurde zugleich 1804 Wirklicher Geh. Rath u. 1805 Minister im Gothaischen Geheimerathscollegium, 1817 Obersteuerdirector u. 1820 Geheimerathspräsident; er st. 31. Juli 1831 auf seinem Gute Falkenstein im Sächsischen Voigtland u. schr.: Versuch einer genauen Bestimmung des Rechts wiederkäuflicher u. unableglicher Zin sen bei entstandenen Concursen, Altenb. 1777; Die Lehre von der Präclusion bei entstandenen Concursen der Gläubiger, Lpz. 1781, 2. Aufl. 1802; Anweisung zur Abfassung rechtlicher Aufsätze über Handlungen der willkürlichen Gerichtsbarkeit, ebd. 1783 f., 5. Aufl. 1817; Anweisung zur Abfassung der Berichte über rechtliche Gegenstände, ebd. 1785, 3. Aufl. 1817. 2) Wilhelm Adolf von T., Enkel des Vor., Sohn des Geh. Raths Franz Adolf von T., geb. 20. Febr. 1818 in Gotha, studirte seit 1835 in Leipzig, Jena u. Göttingen die Rechte, wurde 1845 Assessor beim Appellationsgericht in Dresden u. ging 1848 als Mitglied der Nationalversammlung nach Frankfurt, wo er sich zu der Linken hielt. Beim Ausbruch der Mairevolution 1849 in Baden wurde er von dem Landesausschuß am 26. Mai zum Civilcommissar der Stadt Manheim u. Regierungsdirector des Unterrheinkreises ernannt. Er organisirte hier den Aufstand im Unterrheinkreis, stellte das erste Aufgebot auf, setzte Manheim in Vertheidigungszustand, betheiligte sich auch an den militärischen Operationen der Insurgenten u. verfuhr so energisch bei der Ausführung seiner Maßregeln, daß die Manheimer, seiner Verwaltung überdrüssig, bei der Annäherung der Preußen u. Reichstruppen gegen ihn auftraten, ihn am 22. Juni, als er schon auf der Flucht begriffen war, einholten u. den Preußen überlieferten. Durch das Kriegsgericht wurde er am 13. Aug. 1849 als Hochverräther zum Tode verurtheilt u. am 14. Aug. zu Manheim erschossen.