Ursīnus

[295] Ursīnus, 1) Fulvius, geb. 1530 in Rom, wurde vom Canonicus Gentilio Delfini als Kind angenommen, erhielt dessen Canonicat, würde beim Cardinal Rainutius u.nachher beim Cardinal Alexander Farnese Bibliothekar; er erhielt vom Papst Gregor VIII. eine Pension, mit welcher er sich ein reiches Handschriften- u. Antiquitätencabinet anschaffte, u. st. 1600; er schr.: De familiis romanis,[295] Rom 1587 (steht im 7. Bd. von Grävius Thesaurus antiquit roman.); Anmerkungen zu Festus, ebd. 1581; zu Cicero, Antw. 1581; zu den Scriptores rei rusticae, Rom 1587; zu den römischen Historikern, Antw. 1595; zu den Fragmenten der griechischen Lyriker, ebd. 1578; u. gab den Arnobius, Rom 1583, u. Ciacconius De tricliniis, 1588, heraus. 2) Zacharias, hieß eigentlich Beer, geb. 18. Juli 1534 in Breslau, studirte seit 1550 in Wittenberg, wo er Melanchthons Schüler u. Freund war, ging 1557 über Genf nach Paris, wo er das Hebräische unter I. Mercier studirte, kehrte 1558 nach Deutschland zurück u. wurde Lehrer am Elisabethanum in Breslau; weil man ihn aber für einen Sacramentirer hielt, ging er 1560 nach Zürich, wo er sich mit den Reformirten verband; er wurde 1561 Professor der Theologie in Heidelberg, wo er sich an der Aufstellung der pfälzischen Kirchenordnung betheiligte, mit Olevianus den Heidelberger Katechismus entwarf u. an dem Maulbronner Gespräch 1564 Theil nahm; unter dem Kurfürsten Ludwig wurde er 1577 seiner Stelle entsetzt u. 1578 an das Collegium Casimirianum nach Neustadt a. d.h. berufen, wo er Theologie u. Logik lehrte u. 6. März 1583 starb. Eine Sammlung seiner Schriften erschien als Tractatus theologicae, 1584–89, 2 Bde.; der Heidelberger Katechismus mit U-s Verteidigungsschriften, lateinisch 1585, deutsch 1592 u. 1595; Exercitationes in materiis theologiae, 1589 f., 2 Bde.; Corpus doctrinae orthodoxae (Erklärung des Heidelberger Katechismus), 1607, 1612, 1623; Gesammtausgabe seiner Werke von Quir. Reuter, 1612, 3 Bde. Vgl. Sudhoff, Olevianus u. Zach. U., Elberf. 1857. 3) Elias, Theolog, geb. zu Lönnern im Magdeburgischen, wurde 1608 in Florenz als Poeta laureatus gekrönt u. st. 1628 in Regensburg; er schr. die eschatologische Schrift Tuba angelica auf 16 Büßpredigten 4) Johann Heinrich, geb. 1608 in Speyer, war Superintendent in Regensburg u. st. daselbst 14. Mai 1667; er schr. Über den Mittelzustand der Seele. 5) August Friedrich, geb. 1754 in Berlin; geheimer Kriegsrath in Berlin; st. dort 1805; er gab heraus: Sammlung altenglischer u. altschottischer Balladen u. Lieder, Verl 1779. 6) Sophie Charlotte Elisabeth U., ihr Vater hieß Weingarten, später von Weiß, war österreichischer Legationssecretär gewesen u. wegen Auslieferung wichtiger Papiere an Preußen geflüchtet; sie war 1760 geboren, wurde protestantisch u. lernte in Stendal den alten Obergerichtsrath (später Geheimerath) U. kennen, welchen sie 1779 heirathete, mit ihm bis 1792 in Stendal lebte u. dann mit ihm nach Berlin ging, wo er 1800 u. 1801 ihre Tante plötzlich starben. 1803 machte die elegante, hochgeachtete Frau nun den Versuch ihren Bedienten Klein zu vergiften, wahrscheinlich um ein zweites Heirathsproject, von welchem derselbe Mitwissender gewesen war, nicht ins Publikum kommen zu lassen. Da sie diesen Vergiftungsversuch eingestand, so wurde sie verdächtig auch ihre Tante vergiftet zu haben u. deshalb u. wegen des Mordversuchs gegen Klein, am 12. Sept. 1803 zu lebenswieriger Festungsstrafe verurtheilt. Sie saß auf dem Donjon in Glatz, wurde aber 1831 so weit begnadigt, daß sie in die Stadt Glatz ziehen durfte. Sie lebte hier in guten Verhältnissen u. st. 1836.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 295-296.
Lizenz:
Faksimiles:
295 | 296
Kategorien: