Genf [1]

[146] Genf (fr. Genève), 1) der 22. u. kleinste Canton der Schweiz, am südwestlichen Ende derselben; liegt um das westliche Ende des Genfersees u. wird im N. vom Canton Waadt, im W. von Frankreich, im S.u. O. von Sardinien begrenzt; eine kleine Enclave mit Celigny liegt am westlichen Seeufer im Canton Waadt; 411/25 QM. Land, welches von niedrigen, der Melasseformation angehörigen Hügelketten durchzogen u. nicht bes. fruchtbar, aber trefflich angebaut u. benutzt, auch an selteneren Pflanzen reich ist. Der Haupt fluß ist die Rhône, welche die Arve mit Foron u. Aire, den Nant de Vernier, Avril, London u. die Laire aufnimmt; zum See, von welchem 11/4 Quadratstunde dem Canton angehört, fließen der Versoix, Brassu u. Vengeron. Das Klima ist mild u. gilt als sehr gesund; der Nordwind, die Schwarze Bise u. Südwind (Vent) sind wegen ihrer Heftigkeit gefürchtet. Producte: häufige Sandsteinlager, hier u. da auch Steinkohlen, wenig Waldung; im Thierreich sind die Vögel sehr zahlreich, bes. Sumpf- u. Wandervögel; ebenso die Fische, dann Hafen u. Füchse, auch Wölfe streifen vom Jura hierher. Die Bewohner bauen Getreide (jedoch nicht ausreichend), einen mittelmäßigen Wein, Obst u. Gemüse u. treiben starke Viehzucht, etwas Alpenwirthschaft, Fischerei, hauptsächlich aber Handel u. Industrie; die Fabrikation von Uhren, Juwelen- u. Goldwaaren, von seidenen, wollenen u. baumwollenen Zeugen, von Hüten, Leder, Papier etc. wird schwunghaft betrieben; 64,000 Einwohner, etwas über die Hälfte Reformirte, die übrigen Katholiken, wenig Juden. Eingetheilt ist der Canton in zwei Bezirke nebst der Hauptstadt; zum Nationalrath sendet er drei, in den Ständerath zwei Abgeordnete; das Bundescontingent beträgt 2199 Mann (darunter 1662 Mann Infanterie, 460 M. Artillerie), 280 Pferde, 20 Geschütze u. 44,982 Fr. Geldbeitrag. Die Einkünfte betrugen 1853: 1,454,261 Fr., die Ausgaben 1,451,329 Fr. Wappen: ein der Länge nach getheilter Schild, im rothen Felde ein schwarzer Schlüssel mit der Inschrift: Post tenebras lux (d.h. nach Finsterniß Licht), u. im goldenen Felde ein halber, gekrönter schwarzer Adler. Die neue Verfassung vom 24. Mai 1847 ist demokratisch-repräsentativ u. enthält außer den allgemeinen, allen Cantonsverfassungen angehörigen Zügen, folgende eigenthümliche Hauptartikel: Bürger von G. sind die durch frühere Gesetze als solche anerkannt sind, die Nachkommen eines Genfer Vaters, die Frau od. Wittwe eines Bürgers, die natürlichen Kinder einer Bürgerin, wenn sie nicht von ihr als von einem fremden Vater stammend bezeichnet werden; das Bürgerrecht kann jeder Fremde erlangen, wenn er mit keinen das Bürgerrecht ausschließenden Strafen belegt worden ist u. einen dreijährigen Aufenthalt in G. nachweisen kann. Von Ausübung des Bürgerrechts sind ausgeschlossen, wer im Dienste einer fremden Macht steht, wer politische Rechte außerhalb des Cantons ausübt u. die durch Rechtsspruch in Stillstand Versetzten. Die Gesammtheit der wahlfähigen Bürger nur bildet den Generalrath, welcher über alle Änderungen u. Zusätze zur Verfassung des Cantons u. der Eidgenossenschaft stimmt u. den Staatsrath direct wählt. Der Große Rath, bis 100 Mitglieder zählend, von den drei Bezirksversammlungen im Verhältniß von 1_: 666 Seelen, od. wenn hiernach obige Zahl überschritten würde, von 1_: 800 Seelen auf zwei Jahre gewählt u. jährlich zweimal in G. versammelt, übt die Gesetzgebung aus, frei auf Antrag eines seiner Mitglieder od. auf Vorschlag des Staatsrathes, ferner das Begnadigungsrecht durch eine aus 15 durch das Loos gewählten Mitgliedern bestehende Commission (mit Ausnahme der Todesurtheile), dann die Prüfung des Budgets u. der Staatsrechnungen, die Entscheidung über Abgaben, Anleihen, Verfügung über die Staatsgüter. Die executive Gewalt hat der Staatsrath, welcher, aus sieben Mitgliedern bestehend, alle zwei Jahre erneuert wird, wobei jedoch die Abtretenden wieder wählbar sind, Vater u. Sohn aber, Großvater u. Enkel, Schwiegervater u. Schwiegersohn nicht gleichzeitig gewählt werden können: er vertheilt die Leitung der Staatsgeschäfte nach Departements, übt auch die Aufsicht über die Gerichte u. ist für seine Handlungen verantwortlich, wie er auch bei Einberufung einer Truppenzahl über 300 Mann zu einem außerordentlichen Dienst, der länger als 14 Tage dauern[146] soll, über diese Maßregel dem Großen Rath binnen 8 Tagen Rechenschaft geben muß. Die Rechtspflege wird geübt durch Civil- u. Criminalgerichte; Ausnahmsgerichte sind unter keiner Bedingung gestattet, die Einführung von Geschwornengerichten durch die Verfassung garantirt; aus der Mitte der Kaufleute bestellt der Große Rath ein Handelstribunal, wie er überhaupt die Mitglieder der Gerichte wählt. Die Gemeinden, deren Umfang nur durch ein Gesetz abgeändert werden kann, haben zur Verwaltung ihrer Angelegenheiten einen Rath an ihrer Spitze, der auf vier Jahre gewählt wird. Die Angelegenheiten der Protestantischen Kirche werden durch ein von der Gesammtheit der protestantischen Bürger auf vier Jahre gewähltes, aus 25 weltlichen u. 6 geistlichen Mitgliedern bestehendes Consistorium vertreten, welches eine vollziehende Commission von 5 Mitgliedern wählt, über die Interessen der Kirche wacht, die Vorschriften wegen des Cultus u. der Verwaltung regulirt, den Umfang der Gemeinden bestimmt etc. Die Compagnie des Pasteurs, zu der alle Geistlichen im Amte u. die theologischen Professoren gehören, überwacht den religiösen Unterricht u. entscheidet über die Zulassung u. Weihe der Candidaten. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes ist durch die Verfassung garantirt. Die Verwaltung des Elementar-, Secundär- u. höheren Unterrichts ist Sache des Staates, zu den Kosten tragen auch die Gemeinden bei. Die Güter der ehemaligen Ökonomischen Gesellschaft werden unter die protestantischen Gemeinden nach Bedürfniß vertheilt, 11/2 Mill. Fr. aber zur Gründung einer Wechsel-, Depositen- u. Hypothekenbank verwendet, deren Einkünfte wieder jenen zu Gute kommen. Die Güter des Genfer Krankenhauses sind nie für eine andere Bestimmung verwendbar u. bleiben von den Staatsgütern getrennt. Diese Verfassung soll für 15 Jahre in Kraft bleiben; über Revision od. Fortbestand derselben wird der Generalrath durch absolute Majorität stimmen. Die Unterrichtsanstalten sind gut geleitet; außer den Elementarschulen besteht eine Real- u. Handelsschule, 2 Colleges, ein Gymnasium, eine Industrieschule, Mädchen- u. Secundärschule, eine Akademie (Universität) etc. Der Canton G. hat zwei Eisenbahnen, u. zwar beide von der Hauptstadt ausgehend; die eine nach Lyon u. Chambery, die andere nach Lausanne. Münzen, Maße u. Gewichte sind die allgemeinen schweizerischen, s. Schweiz. Von fremden Münzen kommen am meisten französische vor in Gold u. Silber; früher rechnete man im großen Verkehr u. Handel nach Livres courants à 20 Sous à 12 Deniers = 12 Sgr. 11,876 Pf., im kleinen Verkehr u. öffentlichen Rechnungen nach Florins à 12 Sous à 12 Deniers en petite monaie = 3 Sgr. 8,536 Pf.; ältere Münzen: Pistolen à 10 Livr. cour. od. 35 Fl. en p. m.; Thaler = 1 Thlr. 172/3 Sgr., 1/2 Thlr., 15- u. 6-Sousstücke. Alte Maße: der Genfer Fuß = 0,487936 Meter = 216,3 Pariser Linien; 1 Ruthe = 8 Par. Fuß; die Aune (Stab, Elle) = 1,1437 Meter = 507 Par. Linien; in Gebrauch ist auch noch die Par. Aune. Feldmaß: die Pose (Journal, Juchart) = 8 Ouvrées = 400 Quadratruthen = 27,013 Ares; die Setine = 500 Quadratruthen. Fruchtmaß: die Coupe (Sack) hat 2 Richets à 8 Quarts u. ist = 78,95 Liter; 100 Coupes = 143,644 preuß. Scheffel. Flüssigkeitsmaß: der Char (Fuder) kgt 12 Setiers à 24 Quarterons à 2 Pots à 8 Cuillers; 1 Quarteron = 2,25 Liter, 100 Quarterons = 196,501 preuß. Quarts. Gewichte; a) Schwergewicht (Gros poids), 1 Livre à 18 Onces à 24 Deniers = 550,6941 Grammes; b) Leichtgewicht (Petit poids), hauptsächlich für Seide, 1 Livre à 12 Onces à 24 Deniers = 458,9117 Grammes; c) Markgewicht (Poids de marc) ist die Livre à 16 Onces à 24 Deniers à 24 Grains = 489,5058 Grammes; man rechnet 6 leichte = 5 schweren Pfunden u. 16 leichte = 15 Pfd. Markgewicht, 8 schwere = 9 Pfd. Markgewicht. Die Mark des Gold- u. Silbergewichts hat 8 Onces à 8 Gros à 3 Deniers à 24 Grains = 244,7529 Grammes, als Probirgewicht für Gold in 24 Karat à 24 od. 32 Parts, für Silber à 12 Deniers à 24 Grains getheilt; Medicinalgewicht: 1 Livre à 16 Onces à 8 Drachmes a 3 Scrupules à 24 Grains = 500 Grammes. 2) Hauptstadt darin, am Ausfluß der Rhône aus dem Genfersee, welche hier eine 780 Fuß lange u. 130 Fuß breite Insel bildet, wodurch die Stadt in zwei ungleiche Theile getheilt wird, den kleineren rechts, die Vorstadt St. Gervais, meist von der arbeitenden Klasse bewohnt, u. den größeren links, auf einer Höhe gelegen, Bergues; den dritten Stadttheil bildet die Insel; sie sind zusammen durch fünf Brücken, worunter zwei Drahtbrücken, verbunden. Die alten Festungswerke wurden 1848–1850 abgetragen. Die Lage der Stadt ist schön u. das Innere mit seinen meist engen u. bergigen Straßen u. den bisweilen 5–6 Stockwerke hohen Häusern verliert durch Neubauten mehr u. mehr seinen düsteren Charakter. Unter den öffentlichen Plätzen sind die bedeutendsten: der Molard, Le bourg de four, der St. Petersplatz; auf dem Platz de la Rive wird ein Denkmal (von Johannes Leeb) errichtet zur Erinnerung an die Erstürmung G-s 12. Dec. 1602. Die schönsten Quartiere sind: der Quai mit schönen Privatgebäuden u. Gasthöfen u. die Corraterie mit einer Reihe schöner Kaufläden. Öffentliche Gebäude: die St. Peterskirche mit drei Thürmen, die katholische Kirche, die 1853 eingeweihte englisch-bischöfliche Kirche u. Synagoge, das Rathhaus, die Hydraulische Maschine, welche die Stadt mit Wasser versorgt, das Zeughaus, das 1782 erbaute Schauspielhaus, das große Kornhaus, das Pönitenz- u. Correctionshaus, nach Amerikanischem System eingerichtet, die 2 großen Entrepôts, das Irrenhaus, die Taubstummenanstalt, das neue Waisenhaus. An wissenschaftlichen u. Kunstgesellschaften u. Anstalten, die zum Theil reichhaltige Bibliotheken besitzen, ist G. sehr reich: Akademie der Wissenschaften, Gesellschaft für Physik u. Naturgeschichte, Helvetische Gesellschaft für Naturwissenschaften, das Institut National. welches jährlich Preise für Geistesproducte ausschreibt, zwei Gesellschaften für Medicin etc.; dann die Sternwarte, das Museum Rath, von dem russischen General Rath, einem Genfer, 1826 begründet u. der Stadt geschenkt, in neuester Zeit von der Société des Arts, die bisher hier ihren Sitz hatte, getrennt, mit Meisterwerken alter u. neuer Kunst; die Stadtbibliothek, 1551 durch Bonnivard gegründet; naturwissenschaftliches Museum, Botanischer Garten, permanente Kunstausstellung. Unterrichtsanstalten: die 1368 gestiftete, 1538 durch Calvin u. Beza erneuerte reformirte Universität, Handels- u. Realschule, Zeichen- u. Modellirschule, Industrieschule, [147] Conservatorium der Musik, College, Taubstummenanstalt, Bibel- u. Missionsgesellschaft u. eine Menge von Privatinstituten, deren einige vorzüglichen Ruf genießen. G. besitzt auch viele wohlthätige Anstalten, sowohl öffentliche, als Privatanstalten; unter den ersteren das große Bürgerspital, das mit einem Fond von 31/2 Mill. Fr. dotirt ist u. jährlich an 800 Personen verpflegt. Die Fabrikation war früher stärker, als jetzt; zur blühendsten Zeit Genfs gab es dort 700 Uhrmachermeister mit 6000 Arbeitern, die sich um die Hälfte vermindert haben; beträchtlich ist die Fabrikation von Gold-, Silber- u. Bijouteriewaaren, welche vorzügliche Artikel liefert, dann Fabriken in Sammet. Hüten, Tuch, Zitze, Musselin, seidene Zeuge, Goldborten, Leder, Porzellan, mathematische, physikalische, chirurgische u. musikalische Instrumente, Gewehre, Messer etc.; mehrere Buchhandlungen u. Buchdruckereien. Der Hasen wurde 1854 durch bundesräthlichen Beschluß zum Freihafen erklärt. Der Handel ist sehr bewegt u. verbreitet bes. die Uhren weit; der See begünstigt den Transito-, die nahe französische u. sardinische Grenze den Schleichhandel, u. großen Gewinn zieht G. aus dem Speditions- u. Commissionshandel, sowie von Bankiergeschäften, wozu die günstige Lage zwischen Frankreich, Schweiz u. Sardinien beiträgt; mit Lyon u. Chambery ist es seit 1858 durch Eisenbahn verbunden, wie auch durch die schweizerische Westbahn u. den Neuenburger-See mit Basel u. Bern; auch ist es Centralpunkt eines eidgenossischen Post- u. Zollkreises u. Telegraphenhauptstation. Seit 1856 besitzt G. eine Banque générale Suisse de crédit international mobilier et foncier. Freimaurerlogen: Provinzialloge, Franche amitié, Union des coeurs, Parfaite égalité, Triple Union, Quatre nations; außerdem: Rectificirte Schottenloge, Amis sincères, La Bienfaisance, Zur glücklichen Begegnung. G. ist, wenn auch nicht die größte, so doch die bevölkertste Stadt der Schweiz; es zählt 31,250 Ew. (wovon über 1/4 Katholiken, meist Ausländer). G. ist der Geburtsort von: Pictet, Casanbon, Rousseau, Necker, Bonnet, De Candolle, Saussure, Geschichtsschreiber Mallet, General Hulin etc. Die Umgebungen der Stadt, von Matthison, Salis, Byron oft besungen, sind reizend durch Gärten, Weinberge u. Landhäuser; schöne Spaziergänge sind die Tour des jardins (Gang um die Gärten beim Zusammenfluß der Rhône u. Arve), der Weg nach Chambésy, Petit-Saconnez, nach Fernay (auf französischem Gebiet), zum Grand Salève; weitere Ausflüge richten sich nach dem Chamonny-Thale, auf die Dôle, den Môle, ins Wallis- u. Waadtand über den See. Vgl. C. A. Fischer, Über G. u. den Genfer-See, Berl. 1796; J. Picot, Essai statistique sur le canton de Genève, Zür. 1817; Manquet, Manual topograph. et statist. de la ville et du canton de G., ebd. 1823.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 146-148.
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