Versöhnungsfest

[520] Versöhnungsfest (Jom Hachipürim), öffentlicher Festtag bei den Juden, an welchem das Volk wegen der noch nicht gesühnten Sünden des ganzen Jahres durch ein großes Versöhnungsopfer mit Gott ausgesöhnt wurde, fällt auf den zehnten des Monats Tisri (10. October), fünf Tage vor dem Laubhüttenfest. A) Am Rüsttage des V-es (Lange Nacht), dem Tage vor dem Feste, standen die Juden vor Tagesanbruch auf, gingen barfuß u. schwarz od. weiß gekleidet in die Synagoge u. beteten versöhnende Gebete; darauf gingen sie nach Hause, um das Schlachten eines Hahnes u. einer Henne (Kapporo, s.d.) vorzunehmen, dann versöhnten sie sich an den Gräbern mit den Verstorbenen u. theilten Almosen aus. Nachmittags badeten sie sich in Quellwasser, wobei sie sich 39mal untertauchten. Dies Baden heißt Tauwel sein. Gegen Abend versammelte man sich im Tempel od. in der Synagoge zum Minchagebet u. nach diesem übte man die Geißelung (Malkuth); zwei Freunde übten an einander dies Liebeswerk aus, es wurden 39 Hiebe gegeben, bei deren jedem der Geschlagene irgend eine Sünde bekannte u. so von derselben befreit wurde. Hierauf eilten sie nach Hause, um die letzte Mahlzeit vor dem V. zu genießen. Auch wurde am Rüsttage der Hohepriester vereidigt, daß er nichts von den alten Gebräuchen ändern wollte. Nachdem der Hohepriester, welcher am V. vorzugsweise den Tempeldienst verrichtete, sich B) am V. selbst (Langer Tag) den ganzen Körper gebadet u. ein leinenes Gewand angelegt hatte, schlachtete er einen jungen Stier als Sühnopfer für sich u. die Seinigen. Während ein andrer Priester das Blut des geschlachteten Stieres rüttelte, damit es nicht gerinnen sollte, ging der Hohepriester mit dem Rauchfaß in das Allerheiligste, welches er nur an diesem Tage betrat, u. räucherte, daß der Deckel der Bundeslade ganz mit Dampf umhüllt war. Dann holte er das Blut des Stiers in das Allerheiligste u. sprengte davon mit dem Finger gegen den vorderen Deckel der Bundeslade u. siebenmal den Boden zwischen der Bundeslade u. dem Vorhang, welcher das Heilige von dem Allerheiligen schied; mit demselben Blut bestrich er auch beim Herausgehen die Hörner des Rauchaltars im Heiligen. Nun wurden von zwei Böcken, welche für die Sünden des ganzen Volkes dargebracht waren, der eine, durch das Loos bestimmte, geschlachtet u. mit dem Blut desselben wieder so verfahren, wie mit dem des Stieres. Wenn er darauf in das Heilige zurückkehrte, spritzte er acht Mal von dem Blute beider geschlachteten Thiere gegen den Vorhang, goß das übrige Blut unter einander u. bestrich die Hörner des inneren Altars sieben Mal damit. Den Rest des Blutes schüttete er zuletzt an den Fuß des Brandopferaltares. Der andere Bock aber (s. Asasel) wurde, nachdem der Hohepriester die Hände auf seinen Kopf gelegt u. alle seine u. des Volkes Sünden bekannt hatte, von einem dazu bestellten Mann an einen wüsten Ort gebracht u. dort losgelassen. Man wollte damit einen besonderen Sühnact ausdrücken u. daß dieser Bock des Volkes Sünden auf u. mit sich fortgenommen habe. (Daher der Name Sündenbock.) Der Bock Asasel mußte in der späteren Zeit stets in einen Abgrund gestürzt werden, u. wenn dies geschehen war, soll sich die Farbe des rothen, an das Tempelthor geknüpften Bandes plötzlich in die weiße verwandelt haben. Darnach badete sich der Hohepriester wieder, legte seine Amtstracht an u. brachte für sich u. das Volk zwei Widder (u. sieben Lämmer) als Brandopfer dar; zugleich verbrannte er von dem geschlachteten Stier u. Bock die Fettstücken u. ließ das Übrige davon vor dem Lager od. später vor der Stadt verbrennen. Am V. unterließ das Volk alle Arbeit u. beobachtete ein strenges Fasten. Nach Vollendung der Opferceremonien las der Hohepriester aus dem Gesetz vor u. ertheilte dem Volk den Segen; zu Haus gab er dann ein großes Gastmahl, während das Volk noch den ganzen Tag fastete; vgl. 3. Mos. 16, 1–34. Bei den heutigen Juden wird das V. ebenfalls noch begangen; sie feiern die zehn vor dem Fest hergehenden Tage durch Fasten, Beten u. Almosengeben, auch müssen sie sich mit ihren Feinden versöhnt haben. Von dem Fasten in den Vorbereitungstagen sind[520] nur schwangere Weiber u. Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen. Wenn das V. nun selbst eintritt, so versammeln sich die Männer, in ihre Festtagskleider u. darüber mit ihrem Sterbekittel bekleidet, in der Synagoge u. bringen jeder eine Wachskerze mit, welche so groß ist, daß sie wenigstens 24 Stunden brennt; die Besorgung dieser Lichter ist fremden Religionsverwandten anvertraut, da die Juden selbst an dem V. kein Licht anrühren dürfen. Zu Hause brennen die Weiber einstweilen die Sabbathslampe an. Alle Arbeit an dem V. ist verboten. Beim Eintritt in die Synagoge entblößen sie die Füße, dann hängen sie den Gebetmantel um u. darauf beginnen die Gebete. Hohepriester u. Tempel haben sie nicht mehr, daher fallen auch die Opferceremonien weg. Wenn die Feierlichkeit in der Synagoge vollendet ist, so geht man nach Haus u. setzt sich zu Tisch. Vgl. Kurtz, Der alttestamentliche Opfercultus, Mitau 1862.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 520-521.
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