1. De sick in'n Hofdênst to Dode quält, kumt nich in'n Himmel. – Goldschmidt, 88; Eichwald, 297; Frommann, IV, 141, 313; für Bremen: Köster, 255.
Man hat auch kein Beispiel, dass sich jemand in diesem Dienst zu Tode gearbeitet hätte. Hoftage thun, heisst noch jetzt, halb müssig gehen. Damit die Frondienste nicht durch Härte unerträglich wurden, hatte man sie mit schützenden Bestimmungen umgeben. So konnte in der Ernte jeder dem Schneidtage vorstehen, wer eine Egge zur Saat leiten kann; der Schnitter muss nur tapfer genug sein, neun Halme auf dem Rücken zu zählen und mit der Sichel zu durchschneiden (Grimm, Weisth., II, 412), und ein Pflüger fährt so langsam, dass der Fink auf den Radfelgen seine Jungen zu ätzen vermag; gleichwol müssen die Fronder ordentlich beköstigt werden; erst wenn sie satt sind, ist der Dienst fertig. (Grimm, Weisth, II, 237.) Der Meier gibt schliesslich jedem beim Fortgehen einen Stab in die Hand. Thut er es nicht und der arme Mann fällt sich ein Bein entzwei, so muss er ihn in den Hof zurückführen und auf eigene Kosten arzneien lassen. (Grimm, Weisth., I, 685.) Manche Dienste waren auch[711] an sich nicht so anstrengender Art, um das Leben zu bedrohen. So mussten in einem Dorfe die Weiber abwechselnd der Gerichtsfrau und ihren Töchtern den Rücken kratzen und alle Morgen die Flöhe aus den Betten suchen. (Kindlinger, 209 fg.; Klingner, I, 138; Graf, 56.)
2. Hofdienst erbet nicht. – Mathesius, Postilla, I, LVa.
3. Hofdienst ist ein glänzendes Elend. – Kiesewetter, 6.
4. Hofdienst ist neiden, beugen und hoffen, und der Lohn Reue.
Zuweilen wirft er auch wol etwas Besseres ab. Die Breslauer Volkszeitung (1857, Nr. 7 Sonntagsblatt) theilt mit, dass der Friseur der Königin Victoria von England ein Jahrgehalt von 2000 Pfd. St. erhält, obgleich sonst diejenigen, deren Beruf die Cultur des Kopfes ist, in der Regel nicht so gut bezahlt werden.
5. Hofdienst und Rang sind glänzender Zwang.
6. Wer Hofedienst sucht, hasst seine Freiheit.
Lat.: Si curiam curas, pariet tibi curia curas. (Egeria, 269.)
7. Wer sich im Hofedienst zu Tode arbeitet, ist des Ausläutens nicht werth.
Böhm.: Kdo se v panské práci (službĕ) přetrhne, nezasluhuje, by mu zvonili. (Čelakovsky, 133.)