Toscana

Toscana

[454] Toscana (das Großherzogthum) liegt in Mittelitalien und ist mit Ausnahme einiger getrennten Theile von den Herzogthümern Modena, Lucca, dem Kirchenstaate und dem mittelländ. Meere umschlossen, welches hier das tuscische oder tyrrhenische heißt.

Der Staat hat einen Flächenraum von 400 ! M. mit beinahe 11/2 Mill. Einw., die sich fast ausschließlich zur röm.-katholischen Kirche bekennen und sehr ungleich über den freilich auch überaus verschiedenen Boden vertheilt sind. Ausgezeichnet fruchtbar und trefflich angebaut ist der nördl. und östl. Theil des Landes, welcher das reizende Arnothal bildet, das nördl. und östl. von dem Apennin begrenzt wird. Im Boscotengo erhebt sich derselbe bis 4178 F., im Cima di Vernina bis 3914 F. über das Meer, und hat neben häufigen Spuren erloschener Vulkane auch noch thätige aufzuweisen, die aber nur Rauch und Flammen ausstoßen. Übrigens trägt selbst das Hochgebirge noch einen mildern Charakter, hat schöne Waldungen von Kastanien, Buchen, Fichten, Lärchen, prächtige Viehweiden und wird von fruchtbaren Querthälern durchkreuzt. Südl. und westl. vom Arno bildet das Land eine Hochfläche, und an der Küste breiten sich die berüchtigten Maremmen (s.d.) aus. Der von Florenz an schiffbare Arno, der Ombrone und die Tiber sind die wichtigsten Flüsse; von Seen sind der Lago di Castiglione von 51/2 M. im Umfange, dessen Austrocknung aber seit 1828 betrieben wird, und der Lago di Bientina zu bemerken. Das Klima ist sehr mild in den Thälern und Ebenen und, die Sumpfgegenden ausgenommen, auch gesund; im Sommer wird jedoch ein heftiger Südwestwind, Libeccio genannt, wie der aus Südost wehende Sirocco lästig. Die Bodenerzeugnisse sind im Allgemeinen die des übrigen Italiens; im Arnothal baut man das seine Weizenstroh zu den besten ital. Strohhüten; bei Pisa wird ein Kameelgestüt unterhalten; die Viehzucht und namentlich die Schafzucht ist höchst bedeutend. In den Flüssen und an den Küsten wird einträgliche Fischerei betrieben, Eisen liefert die Insel Elba (s.d.), Seesalz und Quellsalz mangeln nicht, und außer andern Mineralien wird auch Quecksilber und Borax gewonnen. Als höhere Unterrichtsanstalten bestehen drei Universitäten zu Florenz, Pisa, Siena, und die Regierung thut für den Volksunterricht mehr als andere ital. Staaten. Der Fabrikfleiß liefert hauptsächlich seidene, wollene und leinene Zeuche, Strohhüte und Papier zur Ausfuhr, und Hauptsitz des ausgebreiteten Handels ist Livorno. Die Handelsfahrzeuge stehen, in Ermangelung einer eignen Marine, unter östr. Schutze; das stehende Heer beträgt 5500 Mann; Einkünfte und Ausgaben belaufen sich auf je 16 Mill. Francs. Es bestehen drei Ritterorden, vom h. Stephan, vom h. Joseph und des weißen Kreuzes, mit welchem ein Ehrenzeichen verbunden ist, und die Regierungsform ist unumschränkt monarchisch und erblich. Für das regierende Haus gelten die östr. Hausgesetze.

Im Alterthume gehörte das heutige Großherzogthum T. zu Hetrurien (s.d.) und wurde den Römern von den Ostgothen, diesen von den Griechen, diesen von den Longobarden entrissen, und endlich dem abendländischen Kaiserreiche unter Karl dem Großen einverleibt. Dieser ließ es durch Grafen verwalten, die unter seinen Nachfolgern Markgrafen und Herzoge wurden und ihre Würde erblich zu machen wußten. Nach dem Tode der Markgräfin Mathilde (1115), welche durch Gewalt und Ränke viele Jahre entscheidendes Ansehen in allen ital. Angelegenheiten behauptete und im Testamente den röm. Stuhl zum Erben aller ihrer Besitzungen eingesetzt hatte, nahm gleichwol Kaiser Heinrich V. die ganze Verlassenschaft für das Reich in Besitz. Darüber kam der berühmte Streit mit den Päpsten über die Mathildesche Erbschaft her, welche unterdessen von kais. Statthaltern verwaltet wurde. Gegen Ende des 12. Jahrh. brachte Friedrich I. von Hohenstaufen T. käuflich an sein Haus, die größern Städte wußten sich jedoch unabhängig zu behaupten. Florenz hielt es während der durch Jahrhunderte fortgesetzten Kämpfe der Guelfen und Ghibellinen immer mit den ersten, Pisa mit den letztern oder der kais. Partei und breitete im 13. und 14. Jahrh. seine Macht selbst über Sardinien, Corsica und die balearischen Inseln aus. Endlich jedoch im langen ehrenvollen Kampfe wider Genua und die mit demselben verbündeten toscan. Städte erschöpft, kam es 1406 unter die Botmäßigkeit von Florenz, welches bei den Parteikämpfen von 12. – 15. Jahrh. ebenfalls unsäglich auszustehen hatte. Zu Ende des 15. Jahrh. warf Pisa die florent. Oberherrschaft wieder ab, mußte sie aber nach funfzehnjähriger tapferer Gegenwehr von neuem anerkennen, und jetzt eigentlich erst begründete in T. Florenz sein Übergewicht. Die Familie der Mediceer (s.d.) gelangte in diesem Freistaate im 15. Jahrh. allmälig zur Obergewalt, erhielt 1532 vom Kaiser, welcher die Republik aufhob, die herzogl., vom Papste 1569 die großherzogl. Würde, und erlosch 1737 in männlicher Linie. T. kam nun als Entschädigung für das an den entsetzten König von Polen, Stanislaus Leszcinski, abgetretene Lothringen an den Gemahl von Maria Theresia, den Herzog Franz Stephan von Lothringen. Da er jedoch in Wien lebte, so geschah wenig zur Aufhülfe des zerrütteten Landes, für welches die Regierung seines zweiten Sohnes, des Erzherzogs Peter Leopold und nachherigen Kaisers Leopold II. (s.d.), desto wohlthätiger war und es zum am besten verwalteten in ganz Italien machte. Ihm folgte sein Sohn Ferdinand (1790), der im Frieden von Luneville T. an den Infanten Ludwig, Herzog von Parma, abtreten mußte, welcher es, durch mehre Gebiete vergrößert, als Königreich Hetrurien (1801) besaß Nach seinem Tode regierte seine Witwe Maria Luise von Spanien das Land für ihren unmündigen Sohn Ludwig bis 1807, wo derselbe mit dem nördl. Portugal entschädigt [454] und Hetrurien nun 1809 unter dem frühern Namen T. und in drei Departements getheilt, an Napoleon's Schwester Elise als Großherzogthum vergeben wurde, die es bis 1814 besaß. Nach dem Sturze Napoleon's erhielt es der Erzherzog Ferdinand mit dem vor dem luneviller Frieden besessenem Umfange zurück, und 1824 folgte ihm sein Sohn Leopold II. (s.d.) in der Regierung. Im J. 1839 wurden die zum Erzbisthum Pisa und Bisthum Grosseto gehörenden Besitzungen von ihm für Staatseigenthum erklärt und verpachtet. Die neugestifteten, den deutschen Naturforscherversammlungen nachgebildeten Versammlungen der ital. Naturforscher, deren erste im Oct. 1839 zu Pisa stattgefunden hat, fanden an ihm einen eifrigen Beförderer.

Das Großherzogthum wird jetzt in fünf Bezirke oder Compartimenti getheilt, welche von den Städten Florenz, Pisa, Siena, Arezzo und Grosseto benannt werden, zerfiel aber früher in die historisch begründeten drei Gebiete von Florenz, Pisa und Siena. Haupt-und Residenzstadt ist Florenz (s.d.), in dessen Gebiet noch das alte Pistoja mit 18,000 Einw., einer Akademie der Wissenschaften und Künste und einem an Alterthümern reichen Dome aus dem 12. Jahrh., ferner Prato am Bisenzio mit 11,000 Einw., Petrarca's Geburtsort Arezzo mit 8500 Einw., Camaldoli, der Stiftungsort der Camaldulenser (s.d.), anzumerken sind. Im Gebiete der alten Stadt Pisa (s.d.) liegt auch Livorno (s.d.), zu dem hier noch eine Ansicht des Platzes am innern Hafen mit der überlebensgroßen Marmorstatue des Großherzogs Ferdinand I. von Francanella folgt; ferner das uralte Volterra mit 5000 Einw., reichen Salzquellen, und einer auf dem Rathhause verwahrten Sammlung von seit 1828 in der Umgebung gefundenen hetrurischen Alterthümern; auch werden zum pisanischen Gebiete die im tyrrhenischen Meere gelegenen toscan. Inseln Elba (s.d.), Gorgona, das fruchtbare Pianosa und einige andere unbewohnte, sowie das Fürstenthum Piombino mit der gleichnamigen, am Meere liegenden Stadt von 4000 Einw. gezählt, welches unter toscan. Landeshoheit der fürstlichen Familie Buoncompagni gehört. – Das Gebiet von Siena mit der Stadt Siena (s.d.), Grosseto mit 2500 Einw. und Salzwerken in der Nähe, Montepulciano mit 2000 Einw., wo ein danach benannter und berühmter Wein gebaut wird, und dem befestigten Orbitello am Meere, umschließt auch die ungesunde Maremma, sowie einige nahe gelegene Inseln.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 454-455.
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