[592] Kirche, die (abgeleitet vom griech. κυριακή scil. οἰκία = Haus des Herrn) das Gotteshaus; in der Bibel ἐκκλησία scil. κυριακη, Versammlung des Herrn, lat. ecclesia (s. d.) die Gemeinde, welche Gott durch Seinen Sohn Jesum Christum auf Erden für den Himmel stiftete, um sie mit sich in einem heiligen u. seligen Leben für ewig und auf das innigste zu vereinigen, die Erlösungsanstalt der Menschheit sowie die Gesammtheit der Mitglieder der K. Drey nennt die K. die durch Christum gestiftete und durch den heiligen Geist unter Mitwirkung der dazu berufenen Organe bewirkte Lebensgemeinschaft der erlösten Menschen unter sich u. mit Gott. In diesem Sinne ist die K. das Reich Gottes überhaupt u. näher 1) die triumphirende K., d.h. die Gesammtheit der in den Himmel Aufgenommenen; 2) die leidende K., d.h. die Gesammtheit der Seelen im Fegfeuer und 3) die streitende K., d.h. die Gesammtheit der Christgläubigen auf Erden, ein lebendiger Organismus (I Kor. 12; Ephes. 4), dessen Haupt Christus, dessen Glieder die durch Gottes Gnade und durch ihre eigene Mitwirkung Erlösten sind. Vgl. Himmel, Fegfeuer. Gestiftet ist die K. von Jesus Christus (s. Bd. I. S. 114), welcher dem Petrus (Matth. 16. 18. 19., Joh. 21. 1517) und den übrigen Aposteln Seine Gewalt übertrug, damit sie Seine Lehre verkündeten (Joh. 20,21; Luk. 10. 16; Matth. 18, 18), die Sakramente ausspendeten (Matth. 28, 19. 20; Joh. 20, 22. 23; I Kor. 4, 1), alle Gläubigen in ihre Gemeinschaft aufnähmen, regierten, leiteten und zur ewigen Seligkeit führten (Apg. 15; I. Kor. 5, 5; I. Timoth. 1, 20; II. Kor. 2, 10; Tit. 1, 5 u.s.f.). Ihren geschichtlichen Anfang nahm die K. am ersten Pfingstfeste, wo der heil. Geist über die Apostel herabkam, dessen fortwährenden Beistand Christus der K. versprochen hatte (Joh. 14, 16. 17.). Von einer unsichtbaren K. kann nur die Rede sein, insofern man die triumphirende und leidende K. unsichtbar nennen will oder insofern man es dem Einzelnen nicht mit völliger Gewißheit abmerkt, ob er ein lebendiges oder todtes Glied am Leibe Jesu Christi sei. Dagegen wird in der Bibel die K. vielfach mit einem Leibe, mit einer Stadt auf einem Berge u.s.w. verglichen, Christus befiehlt ausdrücklich, die K. zu hören u. mit ihr zu reden (Matth. 18, 17) u. diese ist durch die ganze bisherige K.ngeschichte hinlänglich sichtbar gewesen durch ihre Vorsteher, durch die öffentliche Verkündigung und das öffentliche Bekenntniß ihrer Lehre, durch die Ausspendung der hl. Sakramente u. ihren Gottesdienst. Weil nur Ein Gott und Eine Wahrheit möglich ist, deßhalb kann es auch nur eine einzige wahre K. geben.[592] Die Kennzeichen derselben sind, daß die K. ist: 1) einig; die kathol. K. ist über den ganzen Erdball verbreitet, aber allenthalben finden sich derselbe Glaube, dasselbe Opfer, dieselben Sakramente und dasselbe gemeinsame Oberhaupt, eine Thatsache, welche von Andersgläubigen niemals bestritten werden konnte und bis zur Stunde bewundert werden muß; ferner ist die K. 2) heilig, indem ihr Stifter und ihre Lehre heilig ist, indem sie alle Heiligungsmittel treu bewahrte und fortwährend ausspendet und indem sie eine sehr große Anzahl von Heiligen zählt, die als Helden des sittlichen Willens von Gott ausgezeichnet wurden und deren Leben die eindringlichste Vertheidigung der kirchlichen Glaubens- u. Sittenlehre bildet. Heilig ist die K. auch hinsichtlich ihres Gesammtzweckes Beseligung des ganzen Menschengeschlechtes, welch er hienieden niemals vollkommen erreicht wird, aber doch soweit erreicht wurde, daß aus barbarischen und unwissenden Völkern gesittete u. kenntnißreiche geworden sind und fortwährend werden, während noch kein christliches Volk gänzlich unterging, wie es z.B. den alten Griechen u. Römern geschah; 3) katholisch, d.h. allgemein, für alle Länder und Völker (Matth. 28, 19; Mark. 16, 16; Luk. 24, 47; Joh. 10, 16; u. für alle Zeiten (Matth. 28, 20; Joh. 16, 16) passend; 4) apostolisch ist die K., weil sie ihren Ursprung von Christus u. den Aposteln hat, weil ihre Lehre die Christi und der Apostel ist, endlich weil ihre Vorsteher, der Papst und die Bischöfe, in rechtmäßiger und ununterbrochener Aufeinanderfolge von den Aposteln herstammen. Den Apostel Petrus bestellte Christus zum ersten sichtbaren Oberhaupte der K. (Matth. 16, 18. 19; Joh. 21, 1517), derselbe übte sein Oberhirtenamt aus (Apg. 1, 15; 2, 14; 11, 2), lebte und starb in Rom und hinterließ seinem Nachfolger in dieser Weltstadt, deren christliche Gemeinde seit Petrus Zeit nachweisbar niemals aufhörte, seine Schlüsselgewalt und sein Ansehen. Schon im 2. Jahrh. nach Chr. erklärte Irenäus, daß alle K.n des Erdkreises mit der römischen wegen ihres hohen Vorranges vor allen übereinstimmen müßten, die römische hat nachweisbar durch alle Jahrhunderte hindurch diesen Vorrang bewahrt, deßhalb heißt die katholische od. apostolische K. beziehungsweise auch die römisch-katholische. Mit Stiftung der K. war auch, da nicht jeder Getaufte ein Apostel, Prophet oder Lehrer ist und sein kann (I. Kor. 12, 2831), der Unterschied zwischen der lehrenden u. hörenden K. gegeben, damit also der Unterschied zwischen der Hierarchie als der sichtbaren Stellvertreterin Christi in der Menschheit (s. Hierarchie, Klerus, Primat), und der Gesammtheit der Laien, dem Volke. Aus den angegebenen 4 Kennzeichen der wahren K. folgt weiter, die K. sei unwandelbar, d.h. ihre Lehre, ihre Sakramente sowie das Wesentliche ihres Kultus u. ihrer Verfassung sind weder einer Verbesserung noch einer Verschlechterung fähig, sondern unveränderlich. Diese Unveränderlichkeit schließt Bewegung und Entwicklung nicht aus, wie schon das Gleichniß vom Senfkörnlein zeigt. aber die Entwicklung ist nicht Sache der K. als solcher, sondern der Mitglieder der streitenden K. auf Erden, der Menschen, welche den Inhalt der K.nlehre zu erfassen und den Zweck der K. in der Zeitlichkeit nach Kräften zu erfüllen haben (vergl. Dogmengeschichte). Ferner ist die K. unfehlbar (infallibel), aber nur hinsichtlich der Glaubens- und Sittenlehre; ferner nimmt man keineswegs an, daß die Person des Papstes unfehlbar sei, sondern nur, insofern er als oberster Lehrer der Kirche in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre seine Entscheidung abgibt. Die K. ist unfehlbar durch den besonderen Beistand des hl. Geistes und laut den Verheißungen Jesu Christi (Matth. 16, 18 u.a. Stellen), die bis 1855, wo die Lehre von der unbefleckten Empfängniß Mariä zum Glaubenssatz erhoben wurde. sich stets bewährt hat. Wegen ihrer Unfehlbarkeit aber ist die K. auch die Säule und Grundfeste der Wahrheit (I. Timoth. 3, 15), die absolute Autorität der Menschheit. Endlich ist die K. auch alleinseligmachend; einmal weil nur sie [593] den wahren u. vollständigen christlichen Glauben und die Gnadenmittel besitzt, welche zum Seligwerden nothwendig sind, dann weil Christus lehrt, »wer die K. nicht hört, der sei dir wie ein Heide u. öffentlicher Sünder«. Allein damit ist nicht gesagt, daß irgend ein Nichtkatholik als solcher verdammt sei, denn erstens kennt die K. eine sog. Begierdtaufe für Solche, die nach Wahrheit u. Erlösung dürsten, ohne Gelegenheit zu haben. die K. kennen zu lernen, zweitens lehrt sie einen großen Unterschied zwischen materieller. d.h. zwar thatsächlicher aber unverschuldeter, und formeller, d.h. bewußter und gewollter und damit selbst verschuldeter Ketzerei und verdammt nur letztere als Sünde gegen den hl. Geist (Matth. 12, 32); drittens endlich kann u. darf kein Mensch entscheiden, ob ein Mitmensch schuldlos oder freiwillig im Irrglauben sei (Psalm 7, 10; Röm. 2, 16; I. Kor. 4, 5). Ueber die griech. nichtunirte K. s. den Art. Griechische K. Von Landes- od. National-K. kann man nur reden, insofern die K. dem Charakter eines Landes od. einer Nation durch Zugeständnisse u. Aenderungen hinsichtlich des Kultes od. der Disciplin, die mit dem Dogma in keinem unauflöslichen Zusammenhange stehen, Rechnung trug oder insofern die weltliche Verfassung und Gesetzgebung auf die kirchliche Einfluß ausübte (vgl. Gallikanische Kirche). Protestantische K. nennt man die Gesammtheit der von der Staatsgewalt anerkannten u. getragenen K. n. welche bis jetzt aus dem Schooße der Reformation des 16. Jahrh. hervorgegangen sind. Die hauptsächlichsten derselben sind: die protestantische im engern Sinne oder die lutherische, von M. Luther gestiftete, dann die reformirte, welcher Zwingli, Calvin u.a. das Dasein gaben, endlich die anglikanische K., die zunächst in eine Episcopal- oder Hoch-K. unter Heinrich VIII. (s. S. 264) begründete und presbyterianische zerfiel, deren Urheber Knox (s. d.) wurde. Seit dem Reformationsfeste von 1817 suchte man dem Zerfalle der protestantischen K.n in Deutschland Einhalt zu thun, indem man in verschiedenen Ländern die Lutheraner und Reformirten zu einer sog. Evangelisch-unirten Landes-K. vereinigte, aber Vorgänge aus jüngster Zeit scheinen dafür zu sprechen, daß diese Vereinigungen eines innern Haltes entbehren und leichtmöglich in neuen Trennungen enden.
Adelung-1793: Kirche, die · Kathedral-Kirche, die
Brockhaus-1809: Parochial-Kirche
Brockhaus-1837: Reformirte Kirche · Kirche · Griechische und apostolische Kirche
Brockhaus-1911: Orientalisch-orthodoxe Kirche · Protestantisch-bischöfliche Kirche Nordamerikas · Reformierte Kirche · Katholische Kirche · Kirche · Lutherische Kirche · Schottische Kirche · Serbische Kirche · Syrische Kirche · Römisch-katholische Kirche · Römische Kirche · Russische Kirche · Griechische Kirche · Armenische Kirche · Bischöfliche Kirche · Erstgeborener Sohn der Kirche · Abessinische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Anglikanische Kirche · Gregorianische Kirche · Griechisch-orientalische Kirche · Griechisch-unierte Kirche · Evangelische Kirche · Freie Kirche im freien Staate · Gallikanische Kirche
DamenConvLex-1834: Kirche · Münster (Kirche) · Retormirte Kirche · Anglikanische Kirche · Englische Kirche · Griechische Kirche
Herder-1854: Reformirte Kirche · Griechische Kirche · Russische Kirche · Römischkatholische Kirche · Anglikanische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Gallikanische Kirche · Armenische Kirche
Meyers-1905: Alleinseligmachende Kirche · Abendländische Kirche
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