[536] Lotto (ital., d.i. Los), 1) L. od. Zahlenlotterie ist von der Lotterie dadurch unterschieden, daß jeder Spieler unter 90 Nummern sich eine od. mehre wählt u. miteinerwillkürlichen Summe besetzt. Hierauf bekommt er von den Unternehmerndes L-s ein Bekenntniß (Lottobillet, Lottoschein) ausgestellt, durch dessen Besitz ihm die nach gewissen festen Bestimmungen vervielfachte Einsatzsumme als Gewinnst unter der Bedingung zugesichert ist, daß die besetzten Nummern unter den 5 Nummern sich befinden, welche bei jeder Lottoziehung aus einem Glücksrade unter 90 eingeworfenen Nummern herauskommen. Hierbei können nun Nummern nur einfach gewählt werden, u. zwar eine od. auch mehrere (wo dann aber auch der Einsatzpreis ein so vielfacher ist, als man Nummern wählt u. zwar auf doppelte Weise: a) ohne Bestimmung der Stelle, welche sie in der Reihe unter den 5 gezogenen Nummern einnehmen, od. b) mit einer solchen Bestimmung. Ist eine solche gewählte Nummer unter den gezogenen, so heißt der darauf fallende Gewinnst ein Auszug (Estratto), u. wenn zugleich deren Stelle im Loose angedeutet ist, ein bestimmter Auszug. Der Gewinn besteht in einem Vielfachen des Einsatzes, dessen Größe bis zu einem gewissen Minimum herab beliebig ist u. wird, sind 2 Nummern besetzt worden, als Ambe, bei 3 als Terne, bei 4 als Quaterne, bei 5 als Quinterne bezeichnet. Der Nutzen für den Unternehmer entsteht daraus, daß man die Gewinnste niedriger festsetzt, als sie nach der geringen Wahrscheinlichkeit des Gewinnes in Folge der Gesetze der Combinationslehre sein sollten. Nach diesen befinden sich unter 90 Zahlen: a) 90 mögliche einfache Auszüge, von denen jedesmal 5 herauskommen, also ist die Wahrscheinlichkeit, einen derselben überhaupt zu gewinnen (unbestimmter Auszug) 1 zu 18, aber bei einem auch der Ordnung nach bestimmter, z.B. dem dritten nur 1 zu 90. In Baiern bezahlt die Anstalt jenen nur funfzehn-, diesen siebzigfach, in Österreich vierzehn- u. siebenfunfzigfach. b) 4005 Amben, wovon unter den 5 gezogenen Zahlen 10 herauskommen, die Wahrscheinlichkeit des Gewinnes ist also 10 zu 4005 od. ungefähr 1 zu 400, die Bezahlung geschiehtin Baiern nur zweihundertsiebzigfach, in Österreich zweihundertvierzigfach. c) 117,480 Ternen, in der Zahl 5 sind aber 10 Ternen enthalten, folglich ist die Hoffnung, eine bestimmte zu gewinnen, nur wie 1 zu 11,748, man bezahlt in Baiern fünftausendvierhundert-, in Österreich viertausendachthundertfach. d) 2,555,190 Quaternen, wovon, da in 5 Zahlen 5 derselben enthalten sind, die Wahrscheinlichkeit nur 1 zu 511,038, Vergütung 60,000 bis 64,500. e) 43,949,160 Quinternen, deren Besetzung aber meistens gar nicht gestattet wird, sowie auch bei der höchst geringen Wahrscheinlichkeit die Spieler selten nur dazu geneigt sein dürften. Es ist gewöhnlich, wenn man z.B. auf 3 Zahlen setzt, auch die in denselben enthaltenen 3 Amben u. 3 einfachen Auszüge noch bes. zu besetzen, von denen, wenn etwa nur 2 Zahlen od. doch eine herauskommt, wenigstens die darauf fallenden Gewinnste zu beziehen, welche außerdem nicht vergütet werden würden. Wird dann im angegebenen Falle der Einsatz für Amben u. Auszüge dreifach gemacht, so wird, kommt eine der besetzten Nummern heraus, nur der einfach gerechnete Einsatz für den Auszug funfzehnfach bezahlt, bei einer Ambe der einfache Einsatz für dieselbe zweihundertvierzigmal, auch werden zugleich 2 Auszuggewinner vergütet. Auch werden häufig 5 Nummern besetzt, wo dann der Einsatz für eine mögliche Quarterne fünffach, für eine Terne od. Ambe darunter jeder zehnfach, für die Nummern einzeln als Auszüge fünffach erlegt werden muß, wodurch das Spiel, wenn auch mit mehr Aussicht auf irgend einen Gewinn, sehr kostspielig wird. Meist wird, wo Lottounternehmungen sind, alle Wochen eine Ziehung veranstaltet. Diese geschieht immer öffentlich, unter gewissen Feierlichkeiten, in Gegenwart von Magistratspersonen, die sich davon, daß alle Nummern in Kapseln vor der Ziehung in das Glücksrad kommen u. auch die Ziehungen der Gewinnnummern ordnungsmäßig[536] erfolgen, überzeugen. Die Ziehung selbst wird gewöhnlich von einem Armenkinde mit verbundenen Augen bewirkt. Die Nummern werden öffentlich vorgezeigt, ausgeworfen u. nach den Ziehungen an Tafeln aufgehängt, auch durch die Zeitungen u. sonst bekannt gemacht. Meist haben Lottounternehmungen, außer dem Hauptbureau, noch besondere Collecteurs auch an anderen Orten, als dem, an welchem das Lottobureau errichtet ist. Diese nehmen bis kurz vor der Ziehung noch Einsätze an. Es ist in mehren L-s bestimmt, daß im Falle des beharrlichen Besetzens einer u. derselben Zahl die Annahme des Einsatzes verweigert werden kann, auch daß auf jede Zahl, bes. in Verbindungen als Teruen u. Quaternen, von allen Spielenden nur eine gewisse Summe gesetzt werden darf. Das L. ist eine Erfindung der Genneser. Zur Zeit der Republik wurden bei der Wahl in den Großen Rath 5 Namen aus 90 gezogen, u. es wurde Sitte, auf die einzelnen Candidaten Wetten anzustellen, woraus, indem man statt der Namen bloße Zahlen nahm, 1620 das L. entstand, welches auf Veranlassung des Benedetto Gentile vom Staate übernommen wurde, aber erst im vorigen Jahrh. außerhalb Genua Eingang fand. Papst Clemens XII. (gest. 1740) errichtete das erste L. in Rom; 1752 wurde in Wien u. 1763 in Berlin ein L. errichtet, Wo das L. eingeführt wurde, erregte es bei dem Volke eine wahre Spielwuth u. wurde so höchst verderblich, bes. da es öfters gezogen wird u. die gewählten Nummern beliebig besetzt werden können u. so dem Ärmsten die Theilnahme möglich ist. Daher ist in der neueren Zeit das L. von den meisten Regierungen wieder aufgehoben, od., wo dies noch nicht der Fall ist, die Aufhebung vielfach in Anregung gebracht worden, so wie die. bereits bestehenden Lottoverbote durch die strengsten Strafen aufrecht erhalten worden; 2) für Gesellschafts- u. Kinderspiele hat man L-s von verschiedener Einrichtung.
Brockhaus-1911: Lotto [2] · Lotto
DamenConvLex-1834: Lotto, Lotterie
Meyers-1905: Lotto [2] · Lotto [1]
Pierer-1857: Lotto [2]