1. Der Verleumdung ausweichen ist der schönste Ruhm.
Schwed.: Att undwika förtal är större konst; än att winna beröm. (Wensell, 8.)
2. Der Verleumdung entgeht man nicht.
»Sei so keusch wie Eis, sei so rein wie Schnee, der Verleumdung wirst du nicht entgehen.«
3. Die Verleumdung ist eine Natter, die den Leib durchbohrt, der sie selbst hervorgebracht.
Die Russen sagen: Verleumdung, (Klatscherei) ist eine Kohle, verbrennt sie nicht, so beschmuzt sie doch. Und die Polen lassen den Verleumder sagen: Den Kopf, die Tenne, die Zunge, den Flegel, wen ich kriege, den dresche ich. (Čelakovsky, 88.)
[1562] Lat.: Sicut apes caveam repetunt maledicta trocheam. (Reuterdahl, 904.)
Schwed.: Swa aer banna som bi faar kringhvm howdh ok ater i. (Reuterdahl, 904.)
4. Die Verleumdung schiesst, ohne dass sie den Arm aufhebt; sie verwundet ohne Blut und tödtet ohne Stoss.
5. Eine Verleumdung schmerzt mehr als eine Wunde.
6. Es ist selten eine Verleumdung, es ist was Wahres daran.
Lat.: Fama non temere spargitur. (Schonheim, F, 3; Philippi, I, 151.)
7. Jag' Verleumdung aus dem Haus', sonst bleiben dir die Kunden aus.
8. Verleumdung ist der Freundschaft Gift.
Dän.: Bagtala skiller venskab. (Prov. dan., 44.)
9. Verleumdung ist ein süsses Gift.
Man flieht sie nicht, man hört sie gern.
Lat.: Obtrectatio pronis auribus accipitur. (Seybold, 399.)
10. Verleumdung lebt nicht lange.
Die Chinesen dagegen sagen: Den meisten Gewinn gibt die Verleumdung; man entziehe ihr mehrmals das Kapital, die Zinsen laufen doch immer. (Cibot, 174.)
11. Verleumdung sol man weder sagen noch vertragen. – Petri, II, 576.
12. Verleumdungen sind Stiche, die nicht bluten.
It.: Le calunnie sono come le ferite che lasciono sempre la margine.
*13. Eine Verleumdung abbellen.
Bezieht sich auf einen in Polen vor etwa fünfhundert Jahren stattgefundenen Vorgang. Hedwig, die Gemahlin des polnischen Königs Wladislaw (vor seiner Taufe Jagello, Grossfürst von Litauen), war von einem Höfling, Genevoss Dolewicz, bei ihrem Gemahl dahin verleumdet worden, sie habe mit ihrem frühern Geliebten, Herzog Wilhelm von Oesterreich, Umgang gehabt. Als die Unwahrheit dieser Behauptung unzweifelhaft nachgewiesen war, wurde der Verleumder verurtheilt, sich unter den Sessel der Königin auf den Boden zu legen und zu erklären: »Ich habe gelogen wie ein Hund als ich die schmachvollen Worte gegen die Königin sprach.« Darauf musste er dreimal das Gebell des Hundes nachahmen. (Vgl. Allgemeine Modezeitung, Leipzig 1873, Nr. 32, S. 509.)