Benedikt [2]

[626] Benedikt, Name von 15 Päpsten: 1) B. I., 574 Papst, starb während einer Belagerung Roms durch die Langobarden. – 2) B. II., ein Römer, gewählt 683, erhielt von dem Kaiser Konstantin Pogonatos das Zugeständnis, daß die römischen Bischöfe nicht mehr in Konstantinopel, sondern von dem kaiserlichen Exarchen in Ravenna ihre Bestätigung einholen sollten. Er starb 685. – 3) B. III., 855–858, erwehrte[626] sich des Gegenpapstes Anastasius. – 4) B. IV., 900 bis 903, einer der bessern Päpste in entarteter Zeit, krönte 901 den burgundischen König Ludwig zum Kaiser. – 5) B. V., ward gegen den kaiserlichen Leo VIII. von den Römern 964 zum Papst erwählt, aber von Otto I. abgesetzt und nach Hamburg verwiesen, wo er 966 starb. – 6) B. VI., ward 972 mit Beistimmung Ottos I. gewählt, nach dessen Tod aber 974 von Crescentius gefangen genommen und in der Engelsburg erdrosselt. – 7) B. VII., 974 unter kaiserlichem Schutz gewählt, exkommunizierte den entflohenen Gegenpapst Bonifatius VII., hielt 981 zu Rom eine Synode, auf der das Bistum Merseburg aufgehoben wurde, und starb 983. – 8) B. VIII., vorher Theophylakt, aus dem Hause der Tuskulaner Grafen, 1012 zum Papst erwählt, vertrieb den von den Crescentiern aufgestellten Gegenpapst Gregor, der zu Kaiser Heinrich II. floh. Doch erklärte sich dieser für B., der ihn 1014 in Rom krönte. B. nahm 1016 an den Kämpfen der Pisaner und Genuesen gegen die Sarazenen auf Sardinien Anteil und unterstützte im Einvernehmen mit Heinrich II., dem zu Ehren er 1020 persönlich den Bamberger Dom weihte, die Erhebung Apuliens gegen die Byzantiner; er starb 1024. Vgl. Wappler, Papst B. VIII. (Leipz. 1897). – 9) B. IX., Sohn des Grafen Alberich von Tuskulum, Neffe des vorigen, bestieg als zwölfjähriger Knabe 1033 den päpstlichen Stuhl, den er durch Laster schändete. 1044 von den Römern zugunsten eines Gegenpapstes, Silvesters III., vertrieben, verjagte er diesen 1045 aus Rom, verkaufte dann aber die Tiara an den Erzpriester Johannes (Gregor VI.). 1046 ward er auf einer Synode in Rom durch Kaiser Heinrich III. abgesetzt, bemächtigte sich nach Clemens' II. Tode 1047 nochmals des päpstlichen Stuhles, wurde aber 1048 von dem Markgrafen Bonifaz von Tuscien auf Befehl Heinrichs III. vertrieben. Den Papst Damasus II. soll er haben vergiften lassen; auch gegen Leo IX. hat er noch Unruhen angestiftet. Vgl. Giovagnoli, Benedetto IX (Mail. 1900). – 10) B.[X.], vorher Johannes von Velletri, wurde 1058 von dem römischen Adel unter dem Grafen Gregor von Tuskulum, Bruder Benedikts IX., zum Papst erhoben, von Nikolaus II. aber und Hildebrand vertrieben und 1060 in ein Kloster verwiesen; er starb unter Gregor VII. – 11) B. XI., 1303–1304, geb. 1240 in Treviso, ward 1296 General der Predigermönche, 1297 Kardinalbischof von Ostia und 1303 Papst. Er söhnte sich mit König Philipp von Frankreich aus, indem er die von Bonifaz VIII. erlassenen Dekrete zurücknahm und die Colonna vom Bann lossprach. B. wird in der katholischen Kirche als Seliger (Gedächtnistag 7. Juli) verehrt. Vgl. L. Gautier, Benoit XI (Par. 1863); Kindler, B. X I. (Berl. 1891); Funcke, B. X I. (Münster 1891); Grandjean, Le registre de Benoit XI (Par. 1883–85). – 12) B. XII., 1334–42, Müllerssohn aus Foix, dann Cistercienser, residierte als Papst in Avignon, versuchte eine Reform des Mönchswesens und der kirchlichen Verwaltung. Die Aussöhnung mit dem von seinem Vorgänger Johann XXII. gebannten Kaiser Ludwig dem Bayern verhinderte der französische König; auch seine Versuche, zwischen England und Frankreich den Frieden zu vermitteln, blieben vergeblich. – 13) B. (XIII.), vorher Peter de Luna, aus altem aragonischen Geschlecht, ausgezeichneter Kanonist, ward Professor an der Universität Montpellier, 1375 Kardinal und 1394 zu Avignon als Gegenpapst Bonifatius IX. gewählt, nachdem er versprochen hatte, abzudanken, wenn die Kardinäle es zur Beseitigung des Schismas von ihm verlangten. Doch hielt er dies Versprechen nicht und ward daher auf dem Konzil zu Pisa 1409 mit dem Gegenpapst Gregor XII. und nochmals auf dem Konzil zu Konstanz 1417 abgesetzt, nachdem er sich auch dem Kaiser Siegmund gegenüber zu Perpignan geweigert hatte, freiwillig zu verzichten. Aus Avignon vertrieben, zog er sich nach Peniscola bei Valencia in Spanien zurück, hielt aber bis zu seinem Tode (1424) an der Rechtmäßigkeit seines Papsttums fest. – 14) B. XIII., aus dem Haus Orsini, Dominikanermönch, ward 1672 Kardinal, 1675 Bischof von Siponto, 1680 von Cesena, 1686 Erzbischof von Benevent und 1724 Papst. Er suchte vergebens den Klerus zur Demut und Sittenstrenge zurückzuführen, beschäftigte sich mit kirchlichen Zeremonien und war in politischen Dingen nicht glücklich, indem er unter anderm die geistliche Gerichtsbarkeit in dritter Instanz dem König von Sizilien überlassen mußte. Eigentlich regierte für ihn sein übel berufener Günstling, der Kardinal Coscia. B. hat zahlreiche neue Heilige, besonders aus dem Stande der Mönche, kanonisiert. Er starb 21. Febr. 1730. – 15) B. XIV., vorher Prosper Lambertini, ein ausgezeichneter Papst, geb. 1675 in Bologna, gest. 3. Mai 1758, ward 1726 Kardinal, 1727 Bischof von Ancona, 1731 Erzbischof von Bologna, 1740 Papst. Wissenschaftlich hochgebildet, Förderer von Kunst und Wissenschaft, von reiner Lebensführung und dulden der Milde, bahnte er friedliche Beziehungen zu den weltlichen Mächten an, vertrug sich auch mit den protestantischen Fürsten, erkannte zuerst von allen Päpsten die preußische Königswürde an, suchte den Einfluß der Jesuiten zu mindern, verringerte die Zahl der kirchlichen Feiertage, hob Handel und Gewerbe, stiftete wissenschaftliche Akademien zu Rom, schmückte die Stadt durch Kunstwerke, ließ die besten Werke des Auslandes übersetzen und ein Verzeichnis der vatikanischen Handschriften, deren Zahl er bis auf 3300 vermehrte, drucken. Eine Ausgabe seiner Werke besorgte der Jesuit de Azevedo (Rom 1747–51, 12 Bde.; neue Ausg., Prato 1839–55, 25 Bde.; Rom 1853 ff., 8 Bde.). Vgl. »Briefe Benedikts XIV. an den Kanonikus Francesco Peggi in Bologna« (hrsg. von Kraus, 2. Ausg., Freiburg 1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 626-627.
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