Beseler

[753] Beseler, 1) Wilhelm Hartwig, schleswig-holsteinischer Staatsmann, geb. 3. März 1806 auf dem Schloß Marienhausen bei Jever, gest. 2. Sept. 1884 in Bonn, studierte die Rechte und wurde als Advokat in Schleswig 1844 von der Stadt Tondern zu ihrem Vertreter in der schleswigschen Ständeversammlung und von dieser zum Präsidenten gewählt. Gegen den Regierungskommissar v. Scheel verfocht er die Untrennbarkeit Holsteins und Schleswigs. 1848 ward er Präsident der provisorischen Regierung der Herzogtümer, dann der gemeinsamen Regierung und der von der deutschen Zentralgewalt eingesetzten Statthalterschaft der Herzogtümer. Von Rendsburg in die Nationalversammlung nach Frankfurt entsandt, wurde er erster Vizepräsident. Im Januar 1851 zog er sich nach Braunschweig zurück, wurde aber 1861 von der preußischen Regierung zum Kurator der Universität Bonn ernannt. B. schrieb zahlreiche politische Flugschriften, unter andern: »Der Prozeß Gervinus« (Braunschw. 1853) und »Zur schleswig-holsteinischen Sache« (das. 1856), und übersetzte Macaulays »Geschichte Englands« (das. 1852–60). Vgl. A. Sach, Graf Friedr. von Reventlow und Wilh. Hartw. B. (Schlesw. 1887).

2) Karl Georg Christoph, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 2. Nov. 1809 in Rödemis bei Husum im Herzogtum Schleswig, gest. 28. Aug. 1888 in Harzburg, wollte sich 1831 nach bestandener Staatsprüfung als Advokat in Kiel niederlassen, erhielt aber das Advokatenpatent nicht, weil er den Huldigungseid auf den König von Dänemark verweigerte. Er habilitierte sich 1835 als Privatdozent in Heidelberg und folgte noch in demselben Jahr einem Ruf als Professor nach Basel. Im Herbst 1837 ward er in gleicher Eigenschaft nach Rostock, Ostern 1842 nach Greifswald berufen. T er dortige Wahlbezirk wählte ihn 1848 zum Abgeordneten in die deutsche Nationalversammlung, wo er, ein Hauptführer des rechten Zentrums, das Koalitionsprogramm verfaßte, unter dem sich später die Zentren unter dem Namen Kasinopartei vereinigten. Er war Mitglied der Deputation, die nach Berlin gesandt wurde, um dem König von Preußen die auf ihn gefallene Wahl als Kaiser anzuzeigen. Am 20. Mai 1849 trat er mit seiner Partei aus der Nationalversammlung aus. Später beteiligte er sich an der Parteiversammlung in Gotha. Im August d. I. wurde er von dem Mansfelder Kreis und 1860 von der Stadt Berlin in die Kammer der Abgeordneten gewählt, nachdem er bereits 1859 als Professor nach Berlin berufen war. Seit 1874 gehörte er als Vertreter des sechsten schleswig-holsteinischen Wahlbezirks dem deutschen Reichstag an; seit 1875 war er Mitglied des preußischen Herrenhauses. Seine Hauptwerke sind: »Die Lehre von den Erbverträgen« (Götting. 1835–40, 3 Bde.); »Volksrecht und Juristenrecht« (Leipz. 1843), durch welche Schrift er in einen heftigen Streit mit der historischen Schule (s. Rechtsschule) verwickelt wurde; ferner: »System des gemeinen deutschen Privatrechts« (das. 1847–55, 3 Bde.; 4. Aufl., Berl. 1885, 2 Abtlgn.); »Kommentar über das Strafgesetzbuch für die preußischen Staaten« (Leipz. 1851). Auch gab er das von Uwe Lornsen hinterlassene Werk »Die Unionsverfassung Dänemarks und Schleswig-Holsteins« heraus (Jena 1841). Er schrieb noch: »Erlebtes und Erstrebtes 1809–1859« (Berl. 1884).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 753.
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