[238] Germanisches Museum, ein seit 1853 ins Leben getretenes Nationalinstitut, welches für die verschiedenen Bemühungen um die ältere Geschichte Deutschlands u. der damit verbundenen Länder einen Alles vereinigten Mittelpunkt u. dadurch einen sichern Überblick über die einzelnen Bestrebungen auf diesem Gebiete schaffen soll. Die Gründung dieses Museums wurde auf Anregung des Freiherrn Hans von Aufseß 1852 bei der Versammlung deutscher Geschichts- u. Alterthumsforscher in Dresden beschlossen, als dessen Sitz vorläufig Nürnberg ausgewählt u. von einem provisorischen Ausschuß von Gelehrten unter dem Vorsitz des Freiherrn von Aufseß die Satzungen des Museums festgestellt. Dieselben erhielten 1853 nicht blos die Sanction der baierischen Landesbehörden, sondern auch die Anerkennung des Bundestags, welcher beschloß, das Nationalmuseum als ein für die vaterländische Geschichte wichtiges nationales Unternehmen dem Schutz u. der Unterstützung der deutschen Regierungen zu empfehlen. Die Geschäfte des Museums stehen unter Leitung eines Vorstandes, dem 24 Beisitzer aus den Reihen deutscher Fachgelehrter als wissenschaftliche Rathgeber u. als Controle zur Seite stehen. Das Beisitzercollegium tritt mit dem Vorstande alle Jahre einmal am Sitze des Museums zur Besprechung der Geschäfts- u. literarischen Angelegenheiten zusammen. Vorstand u. Beisitzer bleiben so lange im Amte, bis sie selbst resigniren od. das Collegium eine Neuwahl für nothwendig hält. Außerdem besteht noch ein Localausschuß, welcher in monatlichen Conferenzen die dringenderen Angelegenheiten in Berathung zieht u. die wichtigeren davon zur Entscheidung des Beisitzercollegiums vorbereitet, u. ein weiterer Gelehrtenausausschuß, der eine höchste wissenschaftliche Instanz in solchen Fällen bildet, über welche die Angestellten des Museums selbst Zweifel hegen. Die Thätigkeit des Vorstandes u. der ihm untergebenen Beamten soll eine dreifache Richtung verfolgen: ein geordnetes Generalrepertorium über das ganze Quellenmaterial für die deutsche Geschichte, Literatur u. Kunst, vorläufig bis zum J. 1650, herzustellen; dann ein diesem Umfange entsprechendes allgemeines Museum zu errichten, bestehend in Archiv, Bibliothek, Kunst- u. Alterthumssammlung; endlich beides nicht nur allgemein nutzbar u. zugänglich zu machen, sondern auch mit der Zeit durch Herausgabe der vorzüglichsten Quellenschätze u. belehrenden Handbücher gründliche Kenntniß der vaterländischen Vorzeit zu verbreiten. Die Herstellung des Generalrepertoriums soll für archivarische Quellen durch Einziehung aller in öffentlichen u. unveräußerlichen Privatarchiven befindlichen noch ungedruckten Regesten od. Repertorien von Urkunden, Acten u. Rechnungen erzielt werden; für literarische Quellen, durch Einziehung aller hierher gehörigen in öffentlichen u. unveräußerlichen Privatbibliotheken befindlichen noch ungedruckten Handschriftenverzeichnisse; für monumentale Quellen durch Aufzeichnung u., wo möglich, leichte Skizzirung aller deutschen Baudenkmale, Grab- u. sonstigen Monumente, soweit sie noch nicht beschrieben od. abgebildet sind; für Kunst- u. Alterthum durch Einholung der noch nicht gedruckten Verzeichnisse der in den öffentlichen u. nicht veräußerlichen Privatsammlungen, Kirchen, Rathhäusern u.s.w. befindlichen deutschen Kunst- u. Alterthumsgegenstände; endlich für die im Volke noch lebendig erhaltenen, althergebrachten Sitten, Gebräuche, Sagen u. Lieder, durch besondere Aufzeichnungen derselben, soweit sie noch nicht durch den Druck bekannt sind. Das Museum soll sowohl aus Originalien als getreuen Copien archivalischer, literarischer, artistischer u. antiquarischer Schätze bestehen. Seine erste Grundlage hat dasselbe durch die auf zehn Jahre unentgeltlich erfolgte Überlassung der von Aufseßschen. Privatsammlungen erhalten. Die Veröffentlichungen des Museums endlich erfolgen theils durch eine Zeitschrift, den Allgemeinen Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, theils durch die Denkschriften des G. M., eine Sammlung größerer Abhandlungen; theils durch besondere Werke, von denen bis jetzt namentlich die Übersichten über Bibliothek u. Archiv des Museums erschienen sind. Außerdem sind mit dem Museum verschiedene Ateliers (z. B. eine Gypsgießerei, Photographische Anstalt u.s.w.) verbunden worden, um eine Vervielfältigung der in dem Museum vorhandenen künstlerischen Schätze zu ermöglichen. Zum Sitz des G. M. bot der Herzog Ernst II. von Koburg-Gotha einen Theil der Veste Koburg, der Großherzog Karl Alexander von Weimar die Wartburg u. König Max von Baiern die Räume der alten Karthause in Nürnberg an; der Ausschuß entschied sich für die[238] Letztere, u. 1857 wurde diese auch dem G. M. eingeräumt. Vgl. System der deutschen Geschichts u. Alterthumskunde, entworfen zum Zwecke der Anordnung der Sammlungen des G. M. vom Freiherrn v. Aufseß, Nürnb. 1853; Jahresberichte des G. Nationalmuseums in Nürnberg, von W. Harleß u. J. Müller, ebd. 1854 ff.; Organismus des G. M., ebd. 1855; v. Eye, Das G. M., Wegweiser durch dasselbe für die Besuchenden, 2 Thle.; Denkschriften des Germanischen Nationalmuseums, ebd. 1856 ff.
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