Lübeck [2]

[559] Lübeck, Fürstenthum in Deutschland, in der Landschaft Wagrien des Herzogthums Holstein gelegen, zum Grdßherzogthum Oldenburg gehörig. Es besteht aus 10 Enclaven im östlichen Holstein, welche zusammen 6,46 QM. ausmachen, in 3 Ämter u. 14 Kirchspiele getheilt sind u. 1858 21,685 Ew. hatten. Die oldenburgischen Theile liegen theils um Eutin, theils um Schwartau herum. Das Land ist reich an Seen (Plöner-, Eutiner-, Keller-, Dodauer-, Gruber-, Dannauer-, Hemmel-, Busendorfer-, Baarsch- etc. See), wird von der Trave, Swentinen. Schwartau durchflossen; ist mehr geest-als marschartig, aber durch den sorgfältigen Anbau fruchtbar gemacht u. bringt Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Bohnen, Erbsen, Raps, Buchweizen, Kartoffeln. Die Acker sind in der Regel in Kämpe od. Koppeln getheilt, welche mit lebendigen Hecken umschlossen sind. Beträchtliche Rindvieh-, Pferde- u. Schweinezucht. Die Hauptstadt ist Eutin. Wappen: im blauem Felde ein schwebendes goldenes Kreuz. Das Fürstenthum L. wurde als Bisthum in Oldenburg in Holstein von Otto I. gestiftet, 1162 mit Bewilligung des Kaisers Friedrich I. u. Herzogs Heinrich. des Löwen nach L., die Residenz aber nach Eutin verlegt. Der Bischof u. das Stift nahmen 1530 die Reformation an, u. der Bischof behielt im Westfälischen Frieden Sitz u. Stimme auf dem Reichstage (wo er mit dem von Osnabrück eine besondere Bank einnahm). 1647 machte sich das Bisthum L. aus Dankbarkeit gegen Oldenburg verbindlich, sechs Bischöfe nach einander aus dem Hause Oldenburg zu wählen, nach welcher Zeit auch dänische Prinzen zur Wahl zugelassen werden sollten, worüber manche Streitigkeiten entstanden, welche jedoch im Glückstädter Frieden 1667 zu Gunsten Oldenburgs geschlichtet wurden. Ein neuer Streit zwischen Oldenburg u. Dänemark trat 1701 ein, indem 12 für den dänischen Prinzen Karl, 9 aber für den holsteinischen Administrator Prinzen Christian August waren. Letzter blieb jedoch auf Vermittlung Englands u. Hollands im Besitz u. zahlte Dänemark eine Entschädigung. 1747 war der Vertrag mit der Wahl Friedrich Augusts von Holstein-Gottorp zu Ende gegangen, das Domcapitel wählte 1756 den dänischen Prinzen Friedrich, Sohn des Königs Friedrich V., zum Coadjutor. Dieser entsagte 1772 aber seinen Ansprüchen zu Gunsten Peter Friedrichs, Sohnes des damaligen Bischofs Friedrich Augusts, welcher seine Ansprüche 1776 seinem Vetter, dem Herzoge Peter Friedrich Ludwig, ab- u. 1785 zugleich die Administration von Oldenburg antrat. Dadurch hatte Holstein-Oldenburg ein Anrecht auf L. erhalten, u. als 1802 durch den Haptdeputationsreceß das Hochstift u. Capitel aufgehoben wurde, ward es diesem Hause als weltliches Fürstenthum überlassen, doch bekam die Stadt L. die Domgebäude u. einige Dörfer. 1810 wurde es, als Napoleon das Herzogthum von Oldenburg usurpirte, zum französischen Departement Elbmündung geschlagen, 1814 jedoch dem Herzog restituirt

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 559.
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