[653] Reblaus (Wurzellaus des Weinstocks, Phylloxera vastatrix Planch., s. Tafel »Gartenschädlinge III«, Fig. 3), Insekt aus der Familie der Blattläuse (Aphidae), das ausschließlich auf dem Weinstock und zwar bei den Varietäten der europäischen Vitis vinifera vorwiegend an den Wurzeln lebt. Diese Wurzellaus, P. v. radicicola (Fig. 3 a-f), ist je nach ihrem Entwickelungszustand etwa 0,31,5 mm lang, kurz nach dem Ausschlüpfen aus dem Ei ist sie hell leuchtendgelb, länglich-eiförmig, nach hinten zugespitzt. Die Beine, die dreigliederigen Fühler und die zur Aufnahme der Saugborsten bestimmte Borstenscheide sind verhältnismäßig groß und kräftig. Die Laus sucht bald einen Platz zur Ansiedelung an den Wurzeln und benutzt dabei diese selbst sowie auch Spalten und Hohlräume[653] im Boden als Wege. Sie sticht die Wurzeln mit ihren Saugborsten an und beginnt zu saugen. Dabei nimmt ihr Körper immer mehr an Umfang zu, wird mehr oder weniger birnförmig, und nach einigen Häutungen ist sie erwachsen und bräunlichgelb oder grünlich gefärbt. Sie legt nun ohne weiteres 3050 entwickelungsfähige, etwa 0,32 mm lange und 0,16 mm breite hellgelbe Eier, die sich allmählich bräunlich färben und wieder parthenogenetisch sich fortpflanzende Weibchen liefern. Im Laufe des Jahres folgen sich 68 Generationen. Neben der Wurzellaus treten im Sommer Individuen (Nymphen) auf mit taschenartigen Flügelscheiden, längern Beinen und verlängertem Endglied der Fühler. Diese Nymphen liefern nach einigen Häutungen mit verhältnismäßig großen Flügeln versehene Läuse von 0,651,52 mm Länge (Fig. 3). Letztere erscheinen hauptsächlich im August und September, legen parthenogenetisch 17, gewöhnlich 24 Eier an die Unterseite der Rebenblätter und sterben dann. Den kleinern, 0,26 mm langen und 0,13 mm breiten, bräunlichgelben Eiern entschlüpfen Männchen (Fig. 3 e), den größern, 0,40 mm langen und 0,20 mm breiten, mehr zylindrischen hellgelben Eiern dagegen Weibchen (t). Diese Geschlechtstiere sind 0,300,45 mm lang, flügellos und ohne Organe zur Aufnahme von Nahrung. Nach der Paarung legt das Weibchen unter die abblätternde Rinde älterer Stammteile ein einziges gestieltes, anfangs gelbliches, später olivengrünes Ei, das überwintert (Winterei) und im Frühjahr eine R. liefert, die der Wurzelform ähnlich ist, bei den europäischen Reben gewöhnlich wieder an die Wurzel wandert und den geschilderten Entwickelungsgang von neuem beginnt. Hauptsächlich an amerikanischen Reben (Vitis riparia, rupestris, labrusca etc.) lebt die gallenbewohnende Form der R. (P. v. gallicola), die an der untern Seite der Rebenblätter warzenförmige Gallen erzeugt. Vereinzelt sind diese Gallen auch an Varietäten von V. vinifera beobachtet worden.
Die R. bewirkt zunächst an saftigen Spitzen der frischen Wurzeltriebe eigenartige, oft knieförmig gebogene Verdickungen (Nodositäten). Später findet man solche Anschwellungen an den verschiedensten Stellen der feinern Wurzeln (g). Aber auch die stärkern und stärksten Wurzeln zeigen infolge des Stiches der R. Anschwellungen (Tuberositäten), die der Wurzel ein rauhes, höckeriges Ansehen verleihen. Alle befallenen Wurzeln gehen allmählich durch Fäulnis zugrunde. Die Rebe beginnt zu kränkeln, verkümmert von Jahr zu Jahr mehr an Trieben und Blättern, die Traubenbildung hört ganz auf, und nach drei und mehr Jahren, je nach den obwaltenden Verhältnissen, im Süden schneller als im Norden, stirbt die Rebe ab. Die abgestorbenen Reben werden von den Läufen verlassen.
Die Verbreitung der R. geschieht durch Wanderung unter und über der Erde, durch die geflügelte Form, durch Verschleppung seitens andrer Tiere, durch Bodenabschwemmungen, durch Geräte, Schuhwerk und durch den Versand von Reben. Auf letzterm Weg ist die R. aus Amerika nach Europa eingeführt worden. Zuerst zeigte sich das Übel in beunruhigender Weise 1865 an einzelnen Stellen im südlichen Frankreich, und 1868 entdeckte Planchon die R. als Ursache. Seitdem hat die R. in den meisten weinbautreibenden Ländern, besonders in Frankreich, ungeheure Verluste herbeigeführt. Vor dem Auftreten der R. waren in Frankreich 2,485,829 Hektar, 1890 nur 1,816,544 Hektar mit Reben bepflanzt. Inzwischen sind aber mit Hilfe auf widerstandsfähige amerikanische Reben veredelter Rebenneuanpflanzungen in sehr großem Umfange gemacht worden. Auch in Algerien ist die R. aufgetreten. In Deutschland wurde sie zuerst 1874 auf dem Annaberg bei Bonn beobachtet, nachher fand man sie mehrfach an vereinzelten Stellen, 1881 zeigte sich im Ahrtal an der Landskrone der erste größere Herd im eigentlichen Weinbaugebiet. 1884 wurden bei Linz a. Rh. mehrere Herde von zusammen über 13 Hektar entdeckt. 1887 erschien die R. im Königreich und in der Provinz Sachsen. Außerdem hat sie sich, abgesehen von Treibhäusern und Gärten, an verschiedenen Stellen der Rheinprovinz, in Hessen-Nassau, Bayern, Württemberg, im Großherzogtum Hessen, in Schwarzburg-Rudolstadt und Elsaß-Lothringen gezeigt. Die R. ist ferner aufgetreten und hat mehr oder minder große Verwüstungen angerichtet in Österreich-Ungarn, in der Schweiz, in Spanien, Portugal, Italien, Rußland (Bessarabien, Krim, Kaukasus), in Serbien, Rumänien, Bulgarien und in der Türkei. Außer in Nordamerika, wo die R., mit Ausschluß des jetzt auch verseuchten Kalifornien, heimisch ist, ist sie im übrigen Amerika, in Asien, Afrika und Australien beobachtet worden.
Die Maßnahmen gegen die Verbreitung der R. zerfallen in drei Hauptgruppen. 1) Zur Verhinderung der Einschleppung in noch nicht befallene Gegenden erlassene Gesetze, Verordnungen etc. Hierher gehören die kaiserliche Verordnung vom 11. Febr. 1873, durch welche die Einfuhr von Reben zum Verpflanzen über sämtliche Grenzen des deutschen Zollgebietes verboten wird, und die Reichsgesetze vom 6. März 1875 und 3. Juli 1883, welche die Ermittelung und Bekämpfung der Reblauskrankheit betreffen. An die Stelle des letzterwähnten Gesetzes ist das Gesetz vom 6. Juli 1904 getreten. Nach diesem Gesetz können Besitzer von Rebpflanzungen, die von den Maßregeln zur Bekämpfung der R. betroffen worden sind, von dem Bundesstaat, zu dessen Gebiet das Grundstück gehört, Schadenersatz verlangen. In den einzelnen Bundesstaaten sind Gesetze und Verordnungen, welche die Bekämpfung der R. betreffen, erlassen worden. Auf Anregung von Fatio berief die Schweiz 1877 einen Reblauskongreß nach Lausanne, der die Grundzüge zu internationalem Vorgehen feststellte, die am 17. Sept. 1878 zum Abschluß einer internationalen Reblauskonvention führten. Letztere wurde 1881 auf einer internationalen Konferenz zu Bern revidiert und durch eine Übereinkunft vom 3. Nov. 1881 ersetzt. Der neuen Konvention sind beigetreten: das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Frankreich, Portugal, die Schweiz, Spanien, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Serbien, Italien und Rumänien. 2) Maßregeln zur Ermöglichung der Rebenkultur mit der R.: a) Anpflanzung widerstandsfähiger Rebsorten; b) das Überschwemmungsverfahren; c) Behandlung der Reben mit Insektengiften in verhältnismäßig kleinen, aber regelmäßig wiederholten Gaben; d) Anbau der Reben in von der R. gemiedenen Sandböden. 3) Maßregeln zur Unterdrückung vorhandener Reblausherde. Im Deutschen Reiche findet zurzeit im allgemeinen noch das Vertilgungsverfahren mit Schwefelkohlenstoff und Petroleum oder Kresolseifenlösung Anwendung. Die Reben werden tief ausgehauen, nebst den Rebpfählen verbrannt und die Wurzelstöcke mit Petroleum oder Kresolseifenlösung begossen. Der Boden wird wieder eingeebnet, es werden von Meter zu Meter Löcher eingestoßen, die man mit Schwefelkohlenstoff beschickt und mit Erde wieder schließt. Darauf[654] wird die betreffende Bodenfläche mit Petroleum oder Kresolseifenlösung überbraust. Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers, die Bekämpfung der R. in einigen Weinbaugegenden betreffend, vom 7. Juli 1905 ist eine Beschränkung der gesetzlichen Maßregeln zur Bekämpfung der R. für alle sächsischen und thüringischen sowie für die Seuchengebiete bei Metz und Montdidier in Lothringen zugelassen worden, weil sich die Unterdrückung der R. in diesen Gegenden als nicht mehr durchführbar erwiesen hat. In den meisten andern Ländern, wo das beschriebene Verfahren wegen bereits zu großer räumlicher Verbreitung der R. aussichtslos erscheint, pfropft man die heimischen Reben auf amerikanische, die den Angriffen der R. Widerstand leisten. Dadurch sind besonders in Frankreich große Flächen dem Weinbau wiedergewonnen worden. Auch im Deutschen Reiche, namentlich im Königreich Preußen, werden umfassende Versuche, welche die Veredelung amerikanischer, der R. widerstehender Reben mit einheimischen europäischen Reben betreffen, von Staats wegen ausgeführt, um in Zukunft für alle Fälle gerüstet zu sein. Solche Versuche dürfen von Privatpersonen nur mit Genehmigung und unter Aussicht der zuständigen Behörden veranstaltet werden. Vgl. Blankenhorn und Moritz, Die Wurzellaus des Weinstocks (Heidelb. 1875); Millardet, Histoire des principales variétés et espèces de vignes d'origine américaine qui resistent an Phylloxera (Bordeaux 1885); Moritz, Die Rebenschädlinge (2. Aufl., Berl. 1891), Beobachtungen und Versuche, betreffend die R. und deren Bekämpfung (Arbeiten des Kaiserlichen Gesundheitsamtes, Bd. 8 u. 12; separat, das. 1893) und Maßregeln zur Bekämpfung der R. und andrer Rebenschädlinge im Deutschen Reiche (das. 1902); Planchon, Les vignes américaines (Par. 1875); Ritter, Die Entwickelungsgeschichte der R. (2. Aufl., Neuwied 1893); Valéry-Mayet, Les insectes de la vigne (Par. 1890); Ritter und Rübsaamen, Die R. und ihre Lebensweise. Dargestellt auf 17 Tafeln nebst erklärendem Text (Berl. 1900); Denkschrift, betreffend die Bekämpfung der Reblauskrankheit, 18751904; Goldschmidt, Das Reblausgesetz vom 6. Juli 1904 (Mainz 1904).
Die Eichenrindenlaus (P. Quercus B. de Fonsc.) lebt an der Unterseite von Eichenblättern, ist als geflügeltes Insekt der R. sehr ähnlich, aber dunkler, rötlichgelb gefärbt und besitzt eine erheblich verlängerte Riechgrube am Fühlerendglied. Die Entwickelung ist jener der R. sehr ähnlich.
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