Hudsonsbai-Gesellschaft

[573] Hudsonsbai-Gesellschaft (Hudsonsbai-Compagnie), britische Handelsgesellschaft, welche 1670 als Company of adventurers of England trading into the Hudsonsbay einen Freibrief erhielt, um Niederlassungen in den Ländern um das Hudsonsmeer zu begründen, was jedoch nur spärlich gelang; dieser Freibrief sicherte den Theilhabern u. ihren Nachkommen nicht nur den ausschließlichen Alleinhandel in jenen Gegenden, sondern gewährte ihnen auch Hoheitsrechte, die bürgerliche Verwaltung u. die Gerichtsbarkeit u. wurde 1838 von der Königin Victoria bestätigt. Von allen britischen Handelsgesellschaften aus den beiden vergangenen Jahrhunderten ist sie die einzige, welche neben dem Handelsprivilegium auch noch die Hoheitsrechte behalten hat, obgleich ihr Privilegium niemals vom Parlament formell anerkannt worden ist. Die Gesellschaft besteht gegenwärtig aus 239 Mitgliedern (Proprietors) u. repräsentirt ein Grundcapital von 400,000 Pfund Sterling. Die Angelegenheiten derselben führt das Directorium in London. Der Hauptgewinn der Gesellschaft beruht auf dem höchst ergiebigen Pelzhandel jener Gegenden; derselbe geschieht durch Tausch, indem die Pelzwerke u. andere Landesproducte, welche die wilden Stämme in die nächsten Forts u. Comptoire, welche die Gesellschaft[573] am Hudsonsmeere u. in dem Binnenlande auf gelegenen Punkten bis an die Felsengebirge errichtet hat, bringen, gegen Branntwein, Pulvern Schießgewehre eingehandelt werden. Diese Producte werden auf den vielen Flüssen u. Seen, die, wo sie unterbrochen sind, durch Trageplätze in Verbindung gesetzt werden, in das am Hudsonsmeere gelegene Fort York u. von da durch die Schiffe der Gesellschaft nach Europa gebracht, welche dagegen die europäischen Waaren ausschiffen.

Das Gebiet der H. (Hudsonsbailänder) umfaßt das gesammte Britische Nordamerika (s.d.) mit Ausnahme der Colonisirten Provinzen (Settled provinces, s. ebd. A), nimmt einen Gesammtflächenraum von 120,000 bis 130,000 QM. ein, wird im Nordwesten durch den 123. Längengrad (westlich von Ferro) vom Russischen Nordamerika getrennt, im Westen vom Stillen Ocean bespült, im Süden durch den 49. Parallelgrad von den Vereinigten Staaten getrennt, grenzt dann weiter östlich im Süden an Canada, wird im Osten von dem Atlantischen Ocean u. dessen verschiedenen Straßen u. Baien, im Norden vom nördlichen Eismeer bespült. Die Ureinwohner sind längs der äußersten Nordküste Eskimos (s.d.), u. über das ganze Gebiet zerstreut Indianer, theils mehr od. weniger civilisirt u. abhängig, theils völlig unabhängig. Über ihre Gesammtzahl liegen durchaus keine zuverlässigen Angaben vor; sie läßt sich daher nicht einmal annähernd bestimmen. In Beziehung auf die Verwaltung zerfällt das Gebiet in die vier Departements: Montreal, Süddepartement, Norddepartement mit Fort York, dem Hauptdepôt des Gebiets, u. Neu Caledonien od. Nordwestgebiet (in neuster Zeit auch Britisch Columbia genannt), zu welchem letztern auch die Inseln an der Westküste (Vancouver etc.) gehören, in geographischer dagegen in die Halbinsel Labrador, das Hudsonsbai-Territorium (in engerem Sinne) u. das Nordwest-Territorium. Das Nähere über dieselben s.u. diesen letzteren Namen. Vgl. R. H. Martin, The Hudson's Bay Territories and Vancouver's Island, Lond. 1849; Parliamentary Papers, 15. Parliament, No 127. Hudson's Bay Company 1849.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 573-574.
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