1. Eine Festung, die unterhandelt, ist halb erobert (verloren).
Frz.: Ville qui capitule est à demi rendue. (Lendroy, 267.) – Ville qui parlemente, est bientôt rendue. (Lendroy, 1153.)
2. Es ist eine Festung, man könnte sie mit gebratenen Aepfeln erobern.
3. Festung ist nicht mehr als ein Urtheil. – Graf, 443, 371.
Spricht die Behauptung aus, man könne niemand in eines andern Herrn Gericht verfesten, denn die Festung oder Verhaftung sei lediglich ein Urtheil und setze Zuständigkeit voraus. Andere Sprichwörter stehen damit in Widerspruch. (S. ⇒ Verfesten und Verfestung.)
4. Festung1 nimmt dem Manne den Leib und nicht sein Recht. – Graf, 443, 368.
1) Haft. – Es kann jemand verhaftet werden, ohne schuldig zu sein. Das Recht der Vertheidigung bleibt ihm, und er kann seine Unschuld beweisen.
5. Gut bewachte Festung wird nicht leicht überrumpelt.
Span.: Castillo apercebido no es decebido. (Bohn I, 208.)
6. Je grösser die Festung, je mehr Besatzung braucht man.
7. Kein Festung ist je so hart belagert, als ein Fürst von Heuchlern (Schmeichlern). – Lehmann, 383, 21.
Lat.: Regum opes saepius assentatio, quam hostis evertit. (Philippi, II, 153.)
8. Keine Festung ist so fest, die durch Geld sich nicht erobern lässt.
Lat.: Nihil tam munitum est, quod non expugnari pecunia possit. (Cicero.) (Philippi, II, 25.)
9. Kleine Festung, schlechte Festung. (Militärisches Sprichwort.)
»Die detachirten Forts sind kleine, sind schlechte Festungen; sie können, militärisch beurtheilt, nicht gebilligt werden.« (Vgl. Arago's Sämmtliche Werke, übersetzt von Hankel, Leipzig 1857, VI.)
[988] 10. Vier Festungen beschirmen die Welt: Goldenberg, Nideck, Hohenzorn vnd Haderwig. – Gruter, III, 89; Lehmann, II, 800, 76.
11. Zu einer solchen Festung gehört eine solche Schanze. – Parömiakon, 379 u. 2967.
Jedem was ihm gebührt. Die Behandlung richtet sich nach dem Betragen.
*12. Die Festung Kandelberg belagern. – Megerle.
Von tapfern Zechern.
*13. Die Festung (ein-)nehmen.
Holl.: De vesting is ingenomen. (Harrebomée, II, 375.)
*14. Er baut seine Festungen alle in die Luft. – Sailer, 300.
*15. Er belagert keine Festung lieber als Magdeburg. – Parömiakon, 2022.
Der Weiberfreund im übeln Sinne.
17. Eine Festung, die Gott gebaut hat, mag er auch einnehmen.
Als der türkische Kaiser Osman im Jahre 1641 die Festung Kaminiec besichtigte, fragte er: »Wer hat die Stadt also befestigt?« und man antwortete ihm: »Gott im Himmel hat den Grund gelegt, und die Kunst der Menschen hat das Ihrige dazu beigetragen«, worauf der Kaiser erwiderte: »Ei, so mag sie auch Gott im Himmel selbst einnehmen.« (Beiche, 235a.)
18. Festungen und Fürsten müssen allezeit mit Vorrath, Geld und Volck versehen sein. – Wirth, I, 115.