[85] Auerswald, 1) Hans Jakob von, Landhofmeister von Preußen, geb. 25. Juli 1757, gest. 3. April 1833, trat 1770 ins Heer, besuchte 1774 die Universität Königsberg und verließ 1783 den Militärdienst. 1787 wurde er Mitglied der westpreußischen Landschaft, dann Landschaftsdirektor in Marienwerder, 1797 Präsident der westpreußischen Kammer, 1802 der ostpreußischen und litauischen Kammer in Königsberg, 1806 Wirklicher Geheimer Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrat, auch Kurator der Universität Königsberg. Seit 1808 Geheimer Staatsrat und Oberpräsident von Ost- und Westpreußen und Litauen, nahm er an der Stein Hardenbergschen Reform hervorragenden Anteil. Als 1810 die Oberpräsidentenstellen aufgehoben wurden, trat A. als Präsident an die Spitze der ostpreußischen Regierung und erhielt 1811 die Würde eines Landhofmeisters des Königreichs Preußen. Auf Steins Anraten berief er im Januar 1813 ohne königliche Genehmigung den Landtag, der die Errichtung der Landwehr und den Beginn des Befreiungskampfes beschloß. 1824 zog er sich aus dem Staatsdienst zurück. Vgl. Voigt, Beiträge zur Geschichte der Familie von A. (Königsb. 1824).
2) Hans Adolf Erdmann von, preuß. General, Sohn des vorigen, geb. 19. Okt. 1792 auf dem väterlichen Gute Faulen, gest. 18. Sept. 1848, studierte 181013 in Königsberg die Rechte, machte 1813 als Freiwilliger die Schlachten bei Großbeeren, Dennewitz und Leipzig und den Feldzug in Holland als Leutnant mit, ward 1815 nach der Schlacht bei Waterloo Bülows Adjutant und trat 1818 in den Generalstab. 1841 ward er Oberst, 1846 Brigadekommandeur in Neiße und 1848 in Breslau. 1848 zum Mitgliede der deutschen Nationalversammlung gewählt, schloß er sich dem rechten Zentrum an; sein Werk ist der den Beratungen zu Grunde gelegte Entwurf zu einem deutschen Wehrverfassungsgesetz. Als der Straßenkampf in Frankfurt ausbrach, ritt er mit dem Fürsten Lichnowski vor das Friedberger Tor, um sich nach den erwarteten hessischen Truppen umzusehen. Von Aufständischen, die Lichnowski suchten, angefallen, ward A. durch einen Pistolenschuß getötet.
3) Rudolf von, preuß. Minister, Bruder des vorigen, geb. 1. Sept. 1795 in Marienwerder, gest. 15. Jan. 1866 in Berlin, wurde von 180712 mit den königlichen Prinzen im Schloß zu Königsberg erzogen und war mit dem Prinzen Wilhelm (dem spätern Kaiser) befreundet. Er machte den russischen Feldzug und die Befreiungskriege mit und verließ 1821 als Rittmeister den Militärdienst, um seine Güter in Ostpreußen zu bewirtschaften. Als Landrat des Kreises Heiligenbeil 182434 und dann als Generallandschaftsrat von Ostpreußen erwarb er sich allgemeines Vertrauen, wurde Oberbürgermeister von Königsberg und wohnte seit 1837 den Landtagen der Provinz Preußen als Abgeordneter und Stellvertreter des Landtagsmarschalls bei. 1842 ward er zum Regierungspräsidenten in Trier, Ende März 1848 zum Oberpräsidenten der Provinz Preußen, 25. Juni aber zum Ministerpräsidenten und Minister des Auswärtigen ernannt. Vergebens suchte er die Demokratie zu unterdrücken, nahm schon 7. Sept. seine Entlassung und wurde wieder Oberpräsident in Preußen, blieb jedoch Mitglied der Nationalversammlung und unterstützte die monarchisch-konstitutionellen Anträge. In der preußischen Ersten Kammer 1849 und 1850 sowie im Staatenhaus zu Erfurt leitete er als Präsident die Verhandlungen; dann wurde ihm das Oberpräsidium der Rheinprovinz übertragen. Im Sommer 1851 zur Disposition gestellt, weil er die Wiedereinführung der Provinziallandtage widerriet, gehörte er seitdem im Abgeordnetenhaus zur Opposition gegen das Ministerium Manteuffel. Nach dessen Entlassung trat A. 6. Nov. 1858 als Minister ohne Portefeuille in das liberale Ministerium der »neuen Ära«. Seine Reformpläne scheiterten an der Frage der Heeresorganisation. Nachdem das Abgeordnetenhaus den Antrag auf Spezialisierung des Militäretats im Budget angenommen hatte, trat mit dem ganzen Ministerium auch A. im März 1862 zurück. Zum Oberstburggrafen von Marienburg ernannt, blieb er in persönlichem Verkehr mit dem König.
4) Alfred von, preuß. Staatsminister, jüngster Bruder der vorigen, geb. 16. Dez. 1797 in Marienwerder, gest. 3. Juli 1870, machte den Feldzug von 1815 mit und bezog dann die Universität in Königsberg, wo er Mitbegründer der Burschenschaft war. Seit 1819 im Staatsdienst, war er 183044 Land rat, ward 1837 in den Provinziallandtag gewählt und stellte auf dem Huldigungslandtag 1840 den Antrag auf Einberufung der seit 1815 verheißenen Stände. 1842 war er Mitglied der nach Berlin berufenen provinzialständischen Ausschüsse, und 1845 wurde er zum Generallandschaftsdirektor von Ostpreußen gewählt. Auf dem Vereinigten Landtag 1847 forderte auch er eine Verfassung nach den Verheißungen von 1815 und unterschrieb die von Vincke entworfene »Deklaration der Rechte«. Am 19. März 1848 als Minister des Innern in das Ministerium Arnim-Boitzenburg berufen, behielt er diesen Posten auch in dem am 29. März von Camphausen gebildeten Kabinett, trat aber, von der Nationalversammlung angefeindet, 14. Juni zurück und stimmte dann als Mitglied der Nationalversammlung mit dem rechten Zentrum. Er war dann bis 1852 Mitglied des preußischen Landtags, wo er die reaktionäre Politik des Ministeriums Manteuffel entschieden bekämpfte. Er ward daher bei seiner Wiederwahl zum Landschaftsdirektor 1853 von der Regierung nicht bestätigt und wirkte 185862 und dann wieder 1867 bis zu seinem Tod als Mitglied des Abgeordnetenhauses.