Geffcken

[445] Geffcken, 1) Friedrich Heinrich, Rechtsgelehrter, geb. 9. Dez. 1830 in Hamburg, gest. in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai 1896 in München, wurde 1854 zum Legationssekretär bei der Gesandtschaft der Freien Städte in Paris ernannt, 1856 zum hamburgischen Geschäftsträger in Berlin und 1859 zum hanseatischen Ministerresidenten daselbst. Nach der Stiftung des Norddeutschen Bundes ward G. in gleicher Eigenschaft nach London versetzt, war 1868 bis 1872 Syndikus im Hamburger Senat, von wo er als Professor des Völkerrechts und der Staatswissenschaften an die Universität Straßburg berufen wurde. 1881 trat er in den Ruhestand. Unter seinen sehr zahlreichen Schriften können hier nur genannt werden: »Freiherr vom Stein« (Hamb. 1869); »Der Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 und seine Rückwirkung auf Europa« (Leipz. 1870, anonym); »Die Reform der preußischen Verfassung« (das. 1870, ebenfalls anonym), »Die Alabamafrage« (Stuttg. 1872); »Das Deutsche Reich und die Bankfrage« (2. Aufl., Hamb. 1874). »Staat und Kirche in ihrem Verhältnis geschichtlich entwickelt« (Berl. 1875; engl., Lond. 1877, 2 Bde.); »Zur Geschichte des orientalischen Krieges 1853–1856« (Berl. 1881); »La question du Danube« (das. 1883); »Das Recht der Intervention«[445] und »Die völkerrechtliche Stellung des Papstes« (ital. Übersetzung, Pisa 1886), beides in Holtzendorffs »Handbuch des Völkerrechts« (Hamb. 1887); »Frankreich, Rußland und der Dreibund. Geschichtliche Rückblicke für die Gegenwart« (Berl. 1893); ferner eine Reihe von Artikeln in der »Deutschen Rundschau«, gesammelt als »Politische Federzeichnungen« (das. 1888). Im Verein mit Mühlhäußer begründete er »Zeitfragen des christlichen Volkslebens« (Heilbronn 1877ff.). Auch bearbeitete er den 1. Band der 2. Serie von Martens' und Cuffys »Recueil manuel et pratique de traités« (Leipz. 1885) sowie die 8. Auflage von Heffters »Völkerrecht« (Berl. 1888). G. war ein Mitglied der strengkonservativen und orthodoxen Partei. In der deutschen Frage stand er, wie namentlich aus Bernhardis Tagebüchern hervorgeht, den Gothaern nahe; im schleswig-holsteinischen Erbfolgestreite trat er für die Augustenburgischen Ansprüche ein. Seiner Vaterstadt Hamburg riet er 1866 dringend zum Anschluß an Preußen und trug dazu bei, sie vor der drohenden Einverleibung zu retten, zog sich freilich gleichzeitig Bismarcks Unwillen zu. Während sich G. seit der Reichsgründung mit der auswärtigen Politik des Kanzlers aussöhnte, bekämpfte er dessen innere Politik während des Kulturkampfes entschieden. Anderseits gehörte er zu den vertrauten Freunden des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (Kaiser Friedrich III.), für den er im Verein mit F. v. Roggenbach und A. v. Stosch bereits 1885 den »Erlaß an den Reichskanzler« entworfen hatte, den dieser nach seiner Thronbesteigung 12. März 1888 an Bismarck richtete. Nach dem Tode des Kaisers Friedrich III. zog sich G. durch Veröffentlichung eines von diesem während des deutsch-französischen Krieges geführten, ihm 1873 vertraulich mitgeteilten Tagebuches (im Oktoberheft der »Deutschen Rundschau«, 1888) die Einleitung eines durch einen Immediatbericht Bismarcks an den Kaiser veranlaßten Strafverfahrens beim Reichsgericht wegen Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen zu. Doch ward er durch Beschluß des Reichsgerichts außer Verfolgung gesetzt. Auch als Dichter ist G. in die Öffentlichkeit getreten, so mit »Kirke, eine Reisenovelle« (Berl. 1888), und einem Trauerspiel. »Der Streit um die Krone« (Münch. 1891).

2) Heinrich, Rechtsgelehrter, Sohn des vorigen, geb. 27. Juni 1865 in Berlin, habilitierte sich 1894 an der Universität Leipzig mit der Schrift: »Zur Geschichte der Ehescheidung vor Gratian« (Leipz. 1894), wurde 1898 außerordentlicher Professor, 1900 ordentlicher Professor in Rostock und 1903 Professor an der Handelshochschule in Köln. Er schrieb. »Fehde und Duell« (Leipz. 1899); »Die Verfassung des Deutschen Reiches, sechs Hochschulvorträge« (das. 1901), veröffentlichte eine kommentierte Ausgabe der Lex Salica (das. 1898) und gibt seit 1902 mit B. Matthiaß »Rostocker rechtswissenschaftliche Studien« heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 445-446.
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