P , der sechzehnte Buchstab des Deutschen Alphabetes, der zwölfte unter den Mitlautern, und der vierte unter den Lippenbuchstaben, welcher entstehet, wenn die fest geschlossenen Lippen mit Ausstoßung des Hauches geöffnet werden, da er denn einen härtern Laut gewähret, als das ...
Paar , adj. et adv. welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1) Gleich, im arithmetischen Verstande. Eine paare Zahl, welche sich mit 2 gerade auf dividiren läßt, im Gegensatze einer unpaaren. Am häufigsten als ein Nebenwort. Paar oder unpaar spielen ...
Das Paar , des -es, plur. die -e, Diminut. das Pärchen, Oberd. Pärlein. 1) Zwey zusammen gehörige Dinge Einer Art, es mag nun die Natur der Sache alle Mahl zwey solcher Dinge erfordern, oder es mag auch diese Verbindung willkührlich seyn ...
Paaren , verb. reg. act. zwey Dinge, welche beysammen bleiben sollen, mit einander verbinden; wo es doch nur in dem Falle gebraucht wird, wenn man Dinge, welche man nicht anders als paarweise verkaufen will, mit einander verbindet. Ingleichen die zu einem ...
Paarweise , adv. in Paaren, je zwey und zwey. Paarweise gehen, verkaufen.
Pabst , S. Papst.
Der Pacht , des -es, plur. die Pächte. 1) * Ein jeder Vertrag, oder Contract; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, und wofür man im gemeinen Leben der Hochdeutschen in manchen Fällen noch Pact saget, S. dieses ...
Der Pacht-Contract , des -es, plur. die -e, der Contract oder Vertrag über die Nutzung einer Sache gegen eine gewisse jährliche Geldsumme; der Pacht, der Pachtvertrag. Ingleichen der schriftliche Aufsatz desselben; der Pachtbrief.
Der Pachtanschlag , des -es, plur. die -schläge, der Anschlag, oder die Schätzung des jährlichen Ertrages eines Dinges, welches verpachtet werden soll; zum Unterschiede von dem Kaufanschlage.
Der Pachtbauer , des -s, plur. ut nom. sing. ein Bauer, welcher ein Bauergut in Pacht hat. Ingleichen, ein Bauer, so fern er ein anderes Grundstück in Pacht hat, besonders im Gegensatze des Verpachters. Jemandes Pachtbauer seyn müssen, sich von ihm ...
Der Pachtbrief , des -es, plur. die -e, der Brief, d.i. die Urkunde, über einen geschlossenen Pacht, der schriftliche Pacht-Contract.
Pachten , verb. reg. act. den Ertrag, die Nutzung einer Sache gegen ein dafür bestimmtes angemessenes jährliches Geld an sich bringen. Die Besserung der Wege pachten. Die Zölle, Accise, den Zehnten eines Gutes u.s.f. pachten. In engerer Bedeutung, den ...
Der Pachter , des -s, plur. die Pächter, Fämin. die Pachterinn, eine Person, welche etwas gepachtet hat, eine Sache pachtweise besitzet. Besonders eine Person, welche ein Landgut vermittelst eines Pacht-Contractes besitzet; der Pachtinhaber, im Oberdeutschen der Beständner, im Nieders. der ...
Die Pachtfrau , plur. die -en. 1) Eine Frau, welche etwas gepachtet hat. 2) Die Ehefrau eines Pachters; besser die Pachterinn.
Das Pachtgêld , des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, das verglichene Geld, welches der Pachter für die Nutzung einer gepachteten Sache dem Eigenthümer entrichtet; der Pacht, der Pachtschilling, der Pachtzins, das Bestandgeld.
Das Pachtgut , des -es, plur. die -güter, ein Gut, welches man gepachtet hat, welches man pachtweise besitzt; zum Unterschiede von einem Gute, welches man eigenthümlich besitzet.
Der Pachthêrr , des -en, plur. die -en, der Eigenthumsherr einer verpachteten Sache; der Verpachter.
Der Pachtinhaber , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pachtinhaberinn, eine Person, welche etwas pachtweise besitzet; der Pachter, die Pachterinn.
Das Pachtjahr , des -es, plur. die -e, eines von den Jahren, auf welche ein Pacht geschlossen ist.
Die Pachtleute , sing. inus. Leute, d.i. geringe Personen beyderley Geschlechtes, welche etwas in Pacht haben.
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